10. August 2021. Robert Buchalik, Geschäftsführer der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, war der Vortragende unseres BV ESUG Online Stammtisches im August und referierte zum Thema Inhalt und Aufbau der Vergleichsrechnung im StaRUG.

Das am in Kraft getretene Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) fordert in §6 Abs. 2 StaRUG eine Vergleichsrechnung, „in der die Auswirkungen des Restrukturierungsplans auf die Befriedigungsaussichten der Planbetroffenen dargestellt werden“. Herr Buchalik betonte, dass die Vergleichsrechnung auch ein wesentlicher (Pflicht-)Bestandteil eines Insolvenzplanes ist (§220 Abs. 2 InsO). In beiden Verfahren (StaRUG, Insolvenz) bildet die Vergleichsrechnung die Grundlage für die Entscheidung der Gläubiger (und die gerichtliche Bestätigung des zuständigen Amtsgerichts) über die Zustimmung zum (Restrukturierungs-/Insolvenz-)Plan und die Fortführung des Unternehmens.

Hierbei sind die Szenarien mit und ohne Plan gegenüberzustellen. Sieht der Plan eine Fortführung des Unternehmens vor, ist für die Ermittlung der voraussichtlichen Befriedigung ohne Plan in der Regel zu unterstellen, dass das Unternehmen fortgeführt wird. Dies gilt nicht, wenn ein Verkauf des Unternehmens oder eine anderweitige Fortführung aussichtslos ist. Das Alternativszenario ist plausibel zu begründen. Die Teilnehmer diskutierten intensiv die Anforderungen an die Vergleichsrechnung.

Die Präsentation des Vortrages stellen wir allen Mitgliedern des BV ESUG gerne zur Verfügung.

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