Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren August Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht:

  • Zum Begriff der Unentgeltlichkeit nach § 134 InsO. Der Bundesgerichtshof hat sich in zwei Entscheidungen näher mit der umgangssprachlich als Schenkungsanfechtung bezeichneten Vorschrift und ihren Voraussetzungen befasst. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski fasst die wesentlichen Ergebnisse der Entscheidungen zusammen.
  • Die Sanierungsabsicht der Gläubiger als zentrales Element eines steuerfreien Sanierungsgewinns. Im Rahmen einer Restrukturierung oder Sanierung leisten Gläubiger häufig Sanierungsbeiträge in Form von Forderungsverzichten. Diese Erträge sind steuerfrei, wenn sie als steuerfreier Sanierungsgewinn oder Sanierungsertrag zu qualifizieren sind. Rechtsanwalt und Steuerberater Martin Rekers erläutert die Voraussetzungen.
  • Einschränkung des Kleinbeteiligtenprivilegs für darlehensgebende Minderheitsgesellschafter. Unter welchen Voraussetzungen kann sich ein Minderheitsgesellschafter einer insolventen Gesellschaft auf das Kleinbeteiligtenprivileg berufen? Rechtsanwalt Daniel Eckart beleuchtet diese Frage vor dem Hintergrund einer aktuellen Entscheidung des BGH.
  • Haftung des Geschäftsführers einer geschäftsführenden Kommanditistin bei einer GmbH & Co. KG. Geschäftsführer einer geschäftsführenden Kommanditistin bei einer GmbH & Co. KG sollten unbedingt darauf achten, dass ihre persönliche Haftung gegenüber der Kommanditgesellschaft vertraglich beschränkt wird. Rechtsanwalt Aleksander Barasiński zeigt die praktische Bedeutung eines neuen BGH-Urteils zu diesem Themenkomplex auf.
  • Krisenfrüherkennung in Unternehmen durch Merkmals- und Ursachenanalyse. Consultant Merle Barthplenovia, erörtert in ihrem Gastbeitrag, warum Unternehmen rechtzeitig, schnell und mit den richtigen Instrumenten auf eine existenzbedrohende Situation reagieren müssen, um negative Folgen für das Unternehmen abzuwenden.