Der Juni Newsletter der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da!

Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Juni Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht.

𝗕𝗔𝗚 𝘀𝘁ä𝗿𝗸𝘁 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗴𝗲𝗯𝗲𝗿𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗲 𝗶𝗺 𝗞ü𝗻𝗱𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴𝘀𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇𝗽𝗿𝗼𝘇𝗲𝘀𝘀. Ein Kündigungsschutzprozess kann sich über mehrere Jahre durch die Instanzen ziehen. Doch der Arbeitgeber hat einige Möglichkeiten, sich gegen das Annahmeverzugsrisiko beim Arbeitslohn zu wehren, erläutert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Bödiger.

𝗛𝗶𝗻𝘄𝗲𝗶𝘀𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗯𝗲𝗶 𝗱𝗿𝗼𝗵𝗲𝗻𝗱𝗲𝗿 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇: 𝗪𝗮𝘀 𝗕𝗲𝗿𝗮𝘁𝗲𝗿 𝘄𝗶𝘀𝘀𝗲𝗻 𝗺ü𝘀𝘀𝗲𝗻. Rechtsanwälte, Steuerberater und andere Berater müssen ihre Mandanten auf eine drohende Insolvenz hinweisen. Aber ist eine ausdrückliche Aufforderung zum Insolvenzantrag notwendig? Diese Frage beantwortet Rechtsanwalt Karsten Dumrath.

𝗩𝗲𝗿𝘀𝗮𝗴𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗥𝗲𝘀𝘁𝘀𝗰𝗵𝘂𝗹𝗱𝗯𝗲𝗳𝗿𝗲𝗶𝘂𝗻𝗴: 𝗕𝗲𝘀𝘁𝗲𝗵𝘁 𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗔𝗺𝘁𝘀𝗲𝗿𝗺𝗶𝘁𝘁𝗹𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁? Rechtsanwalt Mike Zerbst weist in seinem Beitrag insbesondere darauf hin, dass Gläubiger nicht nur Passagen aus Berichten des Verwalters zitieren, sondern immer prüfen sollten, ob ein Versagungsantrag schlüssig begründet ist.

𝗦𝘁𝗿𝗮𝘁𝗲𝗴𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲 𝗣𝗹𝗮𝗻𝘂𝗻𝗴: 𝗪𝗮𝘀 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻𝘀𝗽𝗹ä𝗻𝗲 𝗹𝗲𝗶𝘀𝘁𝗲𝗻 𝗸ö𝗻𝗻𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝘄𝗼 𝗚𝗿𝗲𝗻𝘇𝗲𝗻 𝗹𝗶𝗲𝗴𝗲𝗻. Businesspläne sind für die strategische Ausrichtung unverzichtbar, haben aber Grenzen in der Erwartungshaltung, wie Andre Lehmann, Project Manager Finance, plenovia GmbH, in seinem Gastbeitrag aufzeigt.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!