Januar 2025

Kombinationslehrgang: Geprüfter ESUG- und StaRUG Berater

Die Sanierung von Unternehmen durch Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren hat sich in den letzten 12 Jahren als strategische Option für Unternehmen in der Krise bewährt und wird von Wirtschaft und Öffentlichkeit zunehmend anerkannt. Mit dem ab 2021 geltenden Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) steht eine weitere Sanierungsoption zur Verfügung, deren Potenzial bislang weitgehend ungenutzt ist. Mit diesen Instrumenten können auch faktisch insolvente Unternehmen gerettet und nachhaltig saniert werden, was den Erfolg dieser Maßnahmen in der Praxis unterstreicht. Frühzeitig handelnde Unternehmer können durch die neuen Regelungen ihr Unternehmen erhalten und den Sanierungsprozess aktiv mitgestalten. Gleichzeitig haben die Gläubiger die Möglichkeit, sich

Von |30. Januar 2025|Schlagwörter: |

Dr. Utz Brömmekamp in der ZInsO zum Thema „Vier Jahre StaRUG“

Mit dem StaRUG wurde ein gesetzliches Instrumentarium geschaffen, das Unternehmen in die Lage versetzt, drohende Insolvenzen durch geordnete Restrukturierungsmaßnahmen abzuwenden. Das Gesetz definiert die rechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung und Umsetzung von Sanierungskonzepten. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Bedeutung der Krisenfrüherkennung und eines proaktiven Risikomanagements gelegt. BV ESUG Mitglied Dr. Utz Brömmekamp berichtet in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift ZInsO ausführlich über seine Erfahrungen mit dem StaRUG seit dessen Inkrafttreten im Jahr 2021. Er erläutert unter anderem die Bedeutung eines funktionierenden Krisenmanagements und die Verfahrensvariante der Sanierungsmoderation. Des Weiteren vergleicht er das ESUG - mit dem StaRUG Verfahren und

Von |30. Januar 2025|Schlagwörter: , , |

Erfahrungsbericht: Kombinationslehrgang zum Geprüften ESUG- und StaRUG Berater

Mehrere Mitglieder des BV ESUG haben in den letzten Jahren erfolgreich an unserem Kombinationslehrgang zum Geprüften ESUG- und StaRUG-Berater teilgenommen. Seit der Einführung des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) im Jahr 2012 bieten das Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V. (DIAI) und der Bundesverband ESUG spezialisierte Weiterbildungen für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Interim-Manager und Unternehmensberater an. Die Möglichkeiten des ESUG und des seit 2021 geltenden StaRUG (Gesetz zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen) können durch den kombinierten Lehrgang optimal genutzt werden. Mehr als 200 Berater haben diese Weiterbildung bereits absolviert und bilden nun ein bundesweites Netzwerk

Von |27. Januar 2025|Schlagwörter: , , |

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Januar Newsletter

Der Januar Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Januar Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht: 𝗔𝗸𝘁𝘂𝗲𝗹𝗹𝗲 𝗘𝗻𝘁𝘄𝗶𝗰𝗸𝗹𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗖𝗵𝗮𝗻𝗰𝗲𝗻 𝗱𝘂𝗿𝗰𝗵 𝗞ü𝗻𝘀𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗜𝗻𝘁𝗲𝗹𝗹𝗶𝗴𝗲𝗻𝘇 𝘂𝗻𝗱 𝗗𝗶𝗴𝗶𝘁𝗮𝗹𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗯𝗲𝗶 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻. Die Möglichkeiten, die sich durch den Einsatz von KI und Digitalisierung in Insolvenzverfahren ergeben, sind enorm. Effizienzsteigerung, Transparenz und eine Früherkennung von Krisen können die Qualität und Geschwindigkeit der Verfahren deutlich verbessern, erläutert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Jasper Stahlschmidt in seinem Beitrag. 𝗘𝗻𝘁𝘀𝗰𝗵𝘂𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴 𝗺𝗶𝘁 𝗛𝗶𝗹𝗳𝗲 𝗱𝗲𝘀 𝗦𝘁𝗮𝗥𝗨𝗚 – 𝗗𝗮𝘂𝗲𝗿𝗵𝗮𝗳𝘁𝗲 𝗘𝗻𝘁𝘀𝗰𝗵𝘂𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴 𝗼𝗵𝗻𝗲 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻. Mit dem in 2021 in Kraft getretenen

BBR [talk]: Achtung! Cyberangriff

In der aktuellen Ausgabe von BBR [talk] führt Detlef Fleischer, Herausgeber des Existenz Magazins, ein Interview mit Rechtsanwalt Bernd Gindorf, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Es ging um das Thema Cyberangriffe. Wie kann man sich und sein Geld wirksam dagegen schützen? RA Bernd Gindorf empfiehlt in erster Linie einen Anwalt einzuschalten und anschließend Kontakt mit seiner Bank zu suchen. KONTAKT

Von |17. Januar 2025|Schlagwörter: |

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Dezember Newsletter

Der Dezember Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Dezember Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht: 𝗔𝗯𝗳𝗶𝗻𝗱𝘂𝗻𝗴𝘀𝘃𝗲𝗿𝗴𝗹𝗲𝗶𝗰𝗵 𝗮𝗯𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝗻: 𝗦𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇 𝘃𝗼𝗿 𝗱𝗲𝗻 𝗙𝗼𝗹𝗴𝗲𝗻 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇. Ein arbeitsgerichtlicher Vergleich kann durch die Insolvenz des Arbeitgebers leicht zur Falle werden – ein aktuelles Urteil des BAG zeigt, warum. Rechtsanwalt Michael Kothes, Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Sozialrecht sowie Insolvenz- und Sanierungsrecht, erläutert, wie sich Arbeitnehmer gegen die Risiken absichern können und gibt praktische Tipps für die Gestaltung von Vergleichsklauseln, um Abfindungsansprüche zu schützen. 𝗞𝗲𝗶𝗻 𝗚𝗲𝘀𝗲𝗹𝗹𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝗲𝗿𝘃𝗼𝗿𝗯𝗲𝗵𝗮𝗹𝘁 𝗯𝗲𝗶 𝗱𝗲𝗿 𝗘𝗶𝗻𝗿𝗲𝗶𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝗥𝗲𝘀𝘁𝗿𝘂𝗸𝘁𝘂𝗿𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗮𝗻𝘇𝗲𝗶𝗴𝗲 𝗴𝗲𝗺äß 𝗦𝘁𝗮𝗥𝗨𝗚?! Nach

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