Mai 2025
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Mai Newsletter
Der Mai Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Mai Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht: 𝗪𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗴𝗮𝗯𝗲 𝘃𝗼𝗻 𝗚𝗲𝘀𝗰𝗵ä𝗳𝘁𝘀𝗴𝗲𝗵𝗲𝗶𝗺𝗻𝗶𝘀𝘀𝗲𝗻: 𝗕𝗔𝗚 𝗸𝗶𝗽𝗽𝘁 𝗽𝗮𝘂𝘀𝗰𝗵𝗮𝗹𝗲 𝗩𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝘄𝗶𝗲𝗴𝗲𝗻𝗵𝗲𝗶𝘁𝘀𝗸𝗹𝗮𝘂𝘀𝗲𝗹𝗻. Viele Arbeitsverträge enthalten Verschwiegenheitsverpflichtungen für die Arbeitnehmer. Sind sie zu weit gefasst und werden im Betrieb keine ausreichenden Maßnahmen zur Sicherung von Geschäftsgeheimnissen ergriffen, erweisen sie sich für den Arbeitgeber als wertlos, zeigt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Bödiger auf. 𝗙𝗿𝗮𝗻𝘇ö𝘀𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝘀 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻: 𝗙𝗮𝗹𝗹𝘀𝘁𝗿𝗶𝗰𝗸𝗲 𝗳ü𝗿 𝗱𝗲𝘂𝘁𝘀𝗰𝗵𝗲 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻. Das französische Insolvenzverfahren birgt für deutsche Unternehmen erhebliche Risiken – vor allem, wenn es um die Anmeldung offener Forderungen geht.
BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema „Neues zum StaRUG“
24. April 2025. Rechtsanwalt und Vorstandsvorsitzender des BV ESUG Robert Buchalik referierte zum Thema "Restrukturierungsverfahren nach StaRUG - Statistik und aktuelle Entwicklungen". Es zeigt sich, dass in den Jahren 2021 bis 2024 die Anzahl der angezeigten Restrukturierungssachen stetig zugenommen hat, wobei die Sanierungsmoderation dabei eine untergeordnete Rolle spielt. In den vier Jahren seit Inkrafttreten des StaRUG wurden bundesweit lediglich 14 Sanierungsmoderationen eingeleitet und zwei Drittel der Restrukturierungsgerichte haben bislang keinerlei praktische Erfahrungen mit diesem Instrument. Besonders aktiv war hier das Amtsgericht Dresden mit insgesamt fünf Verfahren. Dennoch bleibt die praktische Bedeutung der Sanierungsmoderation in Deutschland äußerst gering, so
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht April Newsletter
Der April Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren April Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht: Überschuldung: Der unterschätzte Insolvenzgrund. In den letzten Jahren sind vermehrt staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung festzustellen. Gemeinhin wird die Insolvenzantragspflicht bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit gesehen, die im Regelfall dann vorliegt, wenn die freien liquiden Mittel (das sind freie Banklinien und Cash) die fälligen Verbindlichkeiten um mehr als 10 Prozent unterschreiten (sog. 10-Prozent -Schwelle). Die Überschuldung wurde demgegenüber als nicht besonders relevant angesehen, da selbst bei eingetretener Überschuldung, die in der Regel dann vorliegt, wenn die Passiva