Juli 2025

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Juli Newsletter

Der Juli Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Juli Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht: Restrukturierungsanzeige: Beseitigung einer Überschuldung Das Amtsgericht Köln hat in einem aktuellen Beschluss (AG Köln v. 09.12.2024 – 82 RES 1/24) bejaht, dass eine ausreichend konkrete Anzeige nach § 31 StaRUG den Insolvenzgrund der Überschuldung beseitigen kann. Dies hat weitreichenden Folgen für die Praxis. Der Beitrag stellt die zentralen Aussagen des Beschlusses vor und erläutert, welche Restrukturierungsmaßnahmen, wie etwa eine befreiende Schuldübernahme, zulässig sind. Autor: RA Karsten Dumrath Insolvenzverfahren: Wann eröffnen? „Eröffnet wird am Monatsersten!“, so

BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema „Überschuldung – der unterschätzte Insolvenzgrund“

01. Juli 2025. Rechtsanwalt und Vorstandsvorsitzender Robert Buchalik hielt einen Vortrag zu dem Thema "Überschuldung - der unterschätzte Insolvenzgrund“. Insolvenzverschleppung ist kein Kavaliersdelikt und staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren häufen sich.  Bislang hat sich die Insolvenzantragspflicht eher im Bereich der Zahlungsunfähigkeit abgespielt, mit der letzten Insolvenzrechtsreform 2021 wurde allerdings der Insolvenzgrund der Überschuldung weiter in den Vordergrund gerückt. Die damit verbundenen Risiken für Geschäftsleiter sind nach wie vor wenig bekannt. Es liegt an uns Beratern, mehr Aufklärung zu schaffen und die darin liegenden Beratungspotenziale zu nutzen. Robert Buchalik hat die Thematik dargestellt und einen Baukasten für die Beratungspraxis zur Verfügung gestellt.

Von |10. Juli 2025|Schlagwörter: |

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Juni Newsletter

Der Juni Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Juni Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht: Vollbeendigung einer Personengesellschaft: Auswirkungen auf ein Insolvenzverfahren Das deutsche Gesellschaftsrecht kennt keine Personengesellschaften mit nur einem Gesellschafter. Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus, wird die Personengesellschaft vollbeendet. Es findet keine Liquidation statt. Das Vermögen der Gesellschaft – inklusive deren Verbindlichkeiten – geht auf den verbleibenden Gesellschafter über. Das deutsche Insolvenzrecht regelt jedoch nicht ausdrücklich, welche Auswirkungen das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters auf ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Personengesellschaft hat. Mit dieser Frage musste sich

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