Der August Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da!

Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren August Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht:

  • Corporate Governance: Warum das Mandatslimit keine Formsache ist

Die Debatte um Rüdiger Grubes Aufsichtsratsmandate verdeutlicht, dass gesetzliche Regeln zur Corporate Governance ernst zu nehmen sind. Personen in Führungs- oder Kontrollpositionen börsennotierter Unternehmen tragen Verantwortung und müssen sich konsequent an rechtliche Vorgaben halten – unabhängig von ihrer Erfahrung oder Bekanntheit.

Autor – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Sascha Borowski

 

  • Die Auswahl der Planbetroffenen und die Gruppenbildung im Restrukturierungsplan

Die Erstellung eines Restrukturierungsplans nach dem StaRUG ist ein wesentliches Instrument zur frühzeitigen Unternehmenssanierung, wobei die Auswahl und Gruppierung der betroffenen Gläubiger eine zentrale Rolle spielt.

Autor- Rechtsanwalt Daniel Eckart