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Februar 2026

Kombinationslehrgang: Geprüfter ESUG- und StaRUG Berater 2026

Die Sanierung von Unternehmen durch Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren hat sich in den letzten 12 Jahren als strategische Option für Unternehmen in der Krise bewährt und wird von Wirtschaft und Öffentlichkeit zunehmend anerkannt. Mit dem ab 2021 geltenden Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) steht eine weitere Sanierungsoption zur Verfügung, deren Potenzial bislang weitgehend ungenutzt ist. Mit diesen Instrumenten können auch faktisch insolvente Unternehmen gerettet und nachhaltig saniert werden, was den Erfolg dieser Maßnahmen in der Praxis unterstreicht. Frühzeitig handelnde Unternehmer können durch die neuen Regelungen ihr Unternehmen erhalten und den Sanierungsprozess aktiv mitgestalten. Gleichzeitig haben die Gläubiger die Möglichkeit, sich

Von |15. Februar 2026|Schlagwörter: |

BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema „Digitalisierung im Rechnungswesen“

03. Februar 2026. Als Referenten auf unserem ersten Online-Stammtisch im Jahr 2026 durften wir Digitalisierungsexperte Jochen Treuz begrüßen. Er hielt einen Vortrag zum Thema "Digitalisierung im Rechnungswesen". In Sanierungs- und Restrukturierungssituationen sind schnelle Transparenz und verlässliche Zahlen entscheidend. Im Rechnungswesen liegt hier oft noch ungenutztes Potenzial durch manuelle Prozesse. In seinem Kurzvortrag zeigt Herr Treuz, wie digitale Rechnungsprozesse, E-Rechnungen und KI dabei helfen können, die Liquidität besser zu steuern und auch unter hohem Zeitdruck fundiertere Entscheidungen zu treffen. Weitere Details zu dem Vortrag können der Präsentation entnommen werden, die im Mitgliederbereich unter folgendem Link zur Verfügung gestellt wird:

Von |7. Februar 2026|Schlagwörter: |

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Februar Newsletter

Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Februar Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht: Das StaRUG in der Praxis: Ein komplexer Rahmen mit ungeklärten Rechtsfragen und Fallstricken Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) hat sich als Instrument der präventiven Restrukturierung etabliert und wird zunehmend genutzt. Mit der wachsenden praktischen Bedeutung treten jedoch auch Unsicherheiten, formale Risiken und unterschiedliche gerichtliche Maßstäbe deutlicher hervor. Wer das Verfahren erfolgreich einsetzen will, muss die aktuellen Entwicklungen, die Spruchpraxis der Restrukturierungsgerichte und typische Fehlerquellen genau im Blick behalten, denn das StaRUG in der Praxis liefert auch Fallstricke. Autor: Robert Buchalik, Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt Insolvenzeröffnungsverfahren:

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