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August 2026

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht August Newsletter

Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren August Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht: Die Vergleichsrechnung im Restrukturierungsplan Wie lässt sich im StaRUG eine belastbare Vergleichsrechnung erstellen, ohne die Sanierung durch einen öffentlichen Verkaufsprozess zu gefährden? Der Beitrag zeigt, warum der aus dem Insolvenzplanverfahren bekannte „Dual Track“ regelmäßig nicht passt und wie eine unabhängige „Fairness Opinion“ einen plausiblen und vertrauensbildenden Vergleichsmaßstab schaffen kann. Autor:  Rechtsanwalt Daniel Eckart BGH zur Insolvenzanfechtung: Verstoß gegen BaFin-Weisung macht Zahlung nicht automatisch anfechtbar In einem aktuellen Urteil vom 12.03.2026 (Az. IX ZR 81/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Weisung der Bundesanstalt

BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema „Die kaum genutzte Kultur der zweiten Chance – Warum Unternehmer trotz vorhandener Instrumente ihr Lebenswerk verlieren“

11. August 2026. Interim Leader und Unternehmenscoach Alexander Rank  war Gast unseres Online-Stammtisches im August und hielt einen Vortrag zum dem Thema: "Die kaum genutzte Kultur der zweiten Chance - Warum Unternehmer trotz vorhandener Instrumente ihr Lebenswerk verlieren". Obwohl wir über leistungsfähige Restrukturierungsinstrumente verfügen, werden in Deutschland Krisenunternehmen nur selten frühzeitig stabilisiert; stattdessen münden sie überwiegend in der Liquidation. Krisen entstehen oft viel früher, als sie durch Kennzahlen sichtbar werden. Entscheidend sind dabei häufig organisatorische, menschliche und kommunikative Probleme. Typische Frühwarnsignale sind Kontrollverlust, Einsamkeit, Konflikte und Haftungsängste, die zu Fehlentscheidungen, Informationsverlust und verspätetem Handeln führen können. Die meisten

Von |16. August 2026|Schlagwörter: |

Herbstseminare des BV ESUG Teil I

Hiermit laden wir Sie herzlich zum ersten Teil unserer diesjährigen Herbstseminare am 01. und 02. Oktober 2026 ein. ORT DER VERANSTALTUNG Die Seminare finden als Präsenzveranstaltungen in den Geschäftsräumen des BV ESUG (Buchalik Brömmekamp, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf) statt. Parkmöglichkeiten sind in der Tiefgarage vorhanden. Es besteht auch die Möglichkeit, online über Microsoft Teams teilzunehmen. TEILNAHMEBESCHEINIGUNG Für Ihre Teilnahme vor Ort in Düsseldorf, erhalten Sie die 1,5-fache Stundenzahl bescheinigt, sofern Sie keine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO benötigen. Für die Bescheinigung Ihrer Teilnahme an den Online-Seminaren erhalten Sie die tatsächliche Stundenzahl und es ist eine durchgängige Anwesenheit erforderlich. Wenn

Von |5. August 2026|Schlagwörter: |

Herbstseminare des BV ESUG Teil II

Hiermit laden wir Sie herzlich zum zweiten Teil unserer diesjährigen Herbstseminare am 19. und 20. November 2026 ein. ORT DER VERANSTALTUNG Die Seminare finden als Präsenzveranstaltungen in den Geschäftsräumen des BV ESUG (Buchalik Brömmekamp, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf) statt. Parkmöglichkeiten sind in der Tiefgarage vorhanden. Es besteht auch die Möglichkeit, online über Microsoft Teams teilzunehmen. TEILNAHMEBESCHEINIGUNG Für Ihre Teilnahme vor Ort in Düsseldorf, erhalten Sie die 1,5-fache Stundenzahl bescheinigt, sofern Sie keine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO benötigen. Für die Bescheinigung Ihrer Teilnahme an den Online-Seminaren erhalten Sie die tatsächliche Stundenzahl und es ist eine durchgängige Anwesenheit erforderlich. Wenn

Von |5. August 2026|Schlagwörter: |

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Juli Newsletter

Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Juli Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht: Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl per KI Künstliche Intelligenz ist längst auch in Personalabteilungen angekommen. Bei Umstrukturierungen und Personalabbau stellt sich deshalb die Frage, ob Arbeitgeber KI-gestützte Systeme zur Vorbereitung betriebsbedingter Kündigungen einsetzen dürfen. Im Mittelpunkt steht dabei die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG. Autor:  Rechtsanwalt und Fachanwalt ArbeitsrechtVolkan Ulukaya StaRUG-Verfahren – Sanierungschance in der Krise Das StaRUG gibt Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten die Möglichkeit, sich frühzeitig und flexibel außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren. Es schützt vor Zwangsvollstreckungen, bindet Gläubiger ein und erhält die

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