BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Juli Newsletter

Der Juli Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da!

Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Juli Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht:

Das Amtsgericht Köln hat in einem aktuellen Beschluss (AG Köln v. 09.12.2024 – 82 RES 1/24) bejaht, dass eine ausreichend konkrete Anzeige nach § 31 StaRUG den Insolvenzgrund der Überschuldung beseitigen kann. Dies hat weitreichenden Folgen für die Praxis. Der Beitrag stellt die zentralen Aussagen des Beschlusses vor und erläutert, welche Restrukturierungsmaßnahmen, wie etwa eine befreiende Schuldübernahme, zulässig sind. Autor: RA Karsten Dumrath

„Eröffnet wird am Monatsersten!“, so schallt es manches Mal durch einen Jourfix zu einem Insolvenzverfahren. Ist das wirklich gesetzt oder wäre es nicht sinnvoll, sich auch über alternative Eröffnungszeitpunkte Gedanken zu machen? Eine Übersicht über das Für-und-Wieder alternativer Eröffnungszeitpunkte soll dieser Artikel bieten. Autor: RA Michael Kothes

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