BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Juni Newsletter

Der Juni Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da!

Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Juni Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht:

  • Vollbeendigung einer Personengesellschaft: Auswirkungen auf ein Insolvenzverfahren
    Das deutsche Gesellschaftsrecht kennt keine Personengesellschaften mit nur einem Gesellschafter. Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus, wird die Personengesellschaft vollbeendet. Es findet keine Liquidation statt. Das Vermögen der Gesellschaft – inklusive deren Verbindlichkeiten – geht auf den verbleibenden Gesellschafter über. Das deutsche Insolvenzrecht regelt jedoch nicht ausdrücklich, welche Auswirkungen das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters auf ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Personengesellschaft hat.

    Mit dieser Frage musste sich kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) auseinandersetzen. In seinem Urteil vom 06.03.2025, Az. IX ZR 234/23, entschied der BGH, dass in einem solchen Fall ein ein sogenanntes Partikularinsolvenzverfahren möglich ist, das sich auf das Vermögen beschränkt, das dem letzten Gesellschafter infolge des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters angewachsen ist.
    Autor: RA Aleksander Barasiński 

  • Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen: BAG kippt pauschale Verschwiegenheitsklauseln
    Viele Arbeitsverträge enthalten Verschwiegenheitsverpflichtungen für die Arbeitnehmer. Sind diese jedoch zu weit gefasst („pauschale Verschwiegenheitsklauseln“) und werden im Betrieb keine ausreichenden Maßnahmen für die Sicherheit von Geschäftsgeheimnissen eingerichtet, erweisen sich nach einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 17.10.2024 (Az. 8 AZR 172/23) Verschwiegenheitsverpflichtungen für den Arbeitgeber als wertlos.
    Autor: RA Jürgen Bödiger

image_pdfimage_print
image_pdfimage_print