Der März Newsletter der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da!

Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren März Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht.

  • 𝐔𝐧𝐭𝐞𝐫𝐧𝐞𝐡𝐦𝐞𝐧𝐬𝐤𝐫𝐢𝐬𝐞: 𝐖𝐢𝐞 𝐬𝐚𝐠 𝐢𝐜𝐡’𝐬 𝐦𝐞𝐢𝐧𝐞𝐫 𝐁𝐚𝐧𝐤? Viele Unternehmen und Unternehmer, die in eine wirtschaftliche Krise geraten sind, unterschätzen die Anforderungen an einen zielgerichteten Umgang mit ihren Fremdkapitalgebern. Rechtsanwalt Dr. Utz Brömmekamp beschreibt in seinem Beitrag die besonderen Fallstricke und wie in dieser Situation Kompromisslösungen gefunden werden können.
  • A𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐬𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭 𝐢𝐦 𝐈𝐧𝐬𝐨𝐥𝐯𝐞𝐧𝐳- 𝐮𝐧𝐝 𝐒𝐭𝐚𝐑𝐔𝐆-𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐡𝐫𝐞𝐧. Für das Insolvenzverfahren sieht die Insolvenzordnung arbeitsrechtliche Besonderheiten vor, aber was gilt im StaRUG-Verfahren? Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Insolvenz- und Sanierungsrecht Michael Kothes erläutert Parallelen und Unterschiede.
  • 𝐖𝐢𝐝𝐞𝐫𝐫𝐮𝐟 𝐝𝐞𝐫 𝐚𝐧𝐰𝐚𝐥𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐙𝐮𝐥𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠 𝐛𝐞𝐢 𝐈𝐧𝐬𝐨𝐥𝐯𝐞𝐧𝐳? Wird über das Vermögen eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin das Insolvenzverfahren eröffnet, hat dies meist den Entzug der Zulassung zur Folge. Gibt es Ausnahmen? Rechtsanwältin Claudia Rumma führt aus, wann die Zulassung erhalten bleiben kann.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre!