BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Mai Newsletter
Der Mai Newsletter der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da!
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Mai Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht.
𝗗𝗲𝗿 𝗥𝗲𝘀𝘁𝗿𝘂𝗸𝘁𝘂𝗿𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗹𝗮𝗻 𝗮𝗹𝘀 𝗜𝗻𝘀𝘁𝗿𝘂𝗺𝗲𝗻𝘁 𝘇𝘂𝗿 𝗡𝗲𝘂𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗚𝗲𝘀𝗲𝗹𝗹𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝗲𝗿𝗸𝗿𝗲𝗶𝘀𝗲𝘀. Ein Restrukturierungsplan nach StaRUG dient in erster Linie der Restrukturierung von Finanzverbindlichkeiten. Er kann aber auch ohne Eingriff in Gläubigerrechte dazu eingesetzt werden, Gesellschaftern wertlos gewordene Geschäftsanteile zu entziehen, wenn dies zur Sanierung der Gesellschaft erforderlich ist. Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jochen Rechtmann.
𝗔𝗻𝗹𝗲𝗶𝗵𝗲𝗴𝗹ä𝘂𝗯𝗶𝗴𝗲𝗿 𝗶𝗺 𝗕𝗲𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁𝘀𝘁𝗲𝗿𝗺𝗶𝗻: 𝗕𝗲𝘀𝘁𝗲𝗵𝗲𝗻 𝗥𝗲𝘀𝗶𝗱𝘂𝗮𝗹𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗲? Dass Anleihegläubiger ein Frage-, Rede- und Stimmrecht haben, ist unstreitig. Was gilt aber, wenn die Anleihegläubiger einen gemeinsamen Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) gewählt haben? Diese Frage beantwortet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski.
𝗚𝗿𝘂𝗻𝗱𝗹𝗮𝗴𝗲𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇 𝗶𝗻 𝗘𝗶𝗴𝗲𝗻𝘃𝗲𝗿𝘄𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴: 𝗘𝗶𝗻 Ü𝗯𝗲𝗿𝗯𝗹𝗶𝗰𝗸 𝗳ü𝗿 𝗙ü𝗵𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗸𝗿ä𝗳𝘁𝗲. In einem Eigenverwaltungsverfahren übernimmt das Management unter Aufsicht eines Sachwalters die Verantwortung für die Sanierung. Um den Erfolg des Verfahrens sicherzustellen, haben Führungskräfte wichtige Aufgaben zu bewältigen. Worauf dabei zu achten ist, erläutert Michael Klemm, Project Manager, plenovia GmbH, in seinem Gastbeitrag.
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!