BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Mai Newsletter
Der Mai Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da!
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Mai Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht:
- 𝗪𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗴𝗮𝗯𝗲 𝘃𝗼𝗻 𝗚𝗲𝘀𝗰𝗵ä𝗳𝘁𝘀𝗴𝗲𝗵𝗲𝗶𝗺𝗻𝗶𝘀𝘀𝗲𝗻: 𝗕𝗔𝗚 𝗸𝗶𝗽𝗽𝘁 𝗽𝗮𝘂𝘀𝗰𝗵𝗮𝗹𝗲 𝗩𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝘄𝗶𝗲𝗴𝗲𝗻𝗵𝗲𝗶𝘁𝘀𝗸𝗹𝗮𝘂𝘀𝗲𝗹𝗻. Viele Arbeitsverträge enthalten Verschwiegenheitsverpflichtungen für die Arbeitnehmer. Sind sie zu weit gefasst und werden im Betrieb keine ausreichenden Maßnahmen zur Sicherung von Geschäftsgeheimnissen ergriffen, erweisen sie sich für den Arbeitgeber als wertlos, zeigt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Bödiger auf.
- 𝗙𝗿𝗮𝗻𝘇ö𝘀𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝘀 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻: 𝗙𝗮𝗹𝗹𝘀𝘁𝗿𝗶𝗰𝗸𝗲 𝗳ü𝗿 𝗱𝗲𝘂𝘁𝘀𝗰𝗵𝗲 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻. Das französische Insolvenzverfahren birgt für deutsche Unternehmen erhebliche Risiken – vor allem, wenn es um die Anmeldung offener Forderungen geht. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Besonderheiten zu kennen, was Niels-Erik Zumbaum LL.M., Rechtsanwalt und Maître en droit, veranschaulicht.
- E𝗶𝗴𝗲𝗻𝘃𝗲𝗿𝘄𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴 𝗲𝗿𝗸𝗹ä𝗿𝘁: 𝗦𝘁𝗿𝘂𝗸𝘁𝘂𝗿𝗶𝗲𝗿𝘁𝗲 𝗦𝗮𝗻𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗻𝗮𝗰𝗵 𝗱𝗲𝗺 𝗱𝗲𝘂𝘁𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁. Die Eigenverwaltung ist eine besondere Form des Insolvenzverfahrens, bei der das Unternehmen unter Führung der eigenen Geschäftsleitung saniert wird. Andreas Weißelberg, Geschäftsführer der plenovia GmbH, erläutert insbes. die Anforderungen an eine professionelle Vorbereitung und strukturierte Umsetzung.Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!