BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht April Newsletter

Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren April Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht:

Persönliche Bürgschaften bei Bankdarlehen sind nach wie vor weit verbreitet. Sie treten regelmäßig neben weitere Sicherheiten der Gesellschaft, wodurch Doppel- oder Mehrfachbesicherungen entstehen. Im Insolvenzfall, also einer Bürgschaft bei GmbH-Insolvenz, führt diese Struktur zu einer besonderen Gefährdung des bürgenden Gesellschafters.

Dieser Beitrag beleuchtet die erheblichen haftungsrechtlichen Risiken für Gesellschafter mittelständischer GmbHs, die sich im Rahmen der Unternehmensfinanzierung persönlich verbürgen.

Autor: Rechtsanwalt Christian Pfaff

image_pdfimage_print
image_pdfimage_print