BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht August Newsletter
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren August Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht:
Wie lässt sich im StaRUG eine belastbare Vergleichsrechnung erstellen, ohne die Sanierung durch einen öffentlichen Verkaufsprozess zu gefährden? Der Beitrag zeigt, warum der aus dem Insolvenzplanverfahren bekannte „Dual Track“ regelmäßig nicht passt und wie eine unabhängige „Fairness Opinion“ einen plausiblen und vertrauensbildenden Vergleichsmaßstab schaffen kann.
Autor: Rechtsanwalt Daniel Eckart
In einem aktuellen Urteil vom 12.03.2026 (Az. IX ZR 81/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Weisung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an die Geschäftsführung eines Finanzdienstleistungsinstituts, bis zur Klärung der insolvenzrechtlichen Situation dafür Sorge zu tragen, dass keine gläubiger- oder insolvenzmasseschädlichen Auszahlungen seitens des Instituts vorgenommen werden, kein Zahlungsverbot für das Institut begründet. Erfüllt das Institut unter Verstoß gegen diese Weisung einen vertraglich begründeten Zahlungsanspruch, kann diese Zahlung nach Ansicht des BGH nicht wegen dieses Verstoßes als inkongruente Deckung angefochten werden.



