BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Februar Newsletter
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Februar Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht:
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) hat sich als Instrument der präventiven Restrukturierung etabliert und wird zunehmend genutzt. Mit der wachsenden praktischen Bedeutung treten jedoch auch Unsicherheiten, formale Risiken und unterschiedliche gerichtliche Maßstäbe deutlicher hervor. Wer das Verfahren erfolgreich einsetzen will, muss die aktuellen Entwicklungen, die Spruchpraxis der Restrukturierungsgerichte und typische Fehlerquellen genau im Blick behalten, denn das StaRUG in der Praxis liefert auch Fallstricke.
Autor: Robert Buchalik, Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt
Bereits im Insolvenzeröffnungsverfahren spielt der vorläufige Gläubigerausschuss eine zentrale Rolle. Er beeinflusst maßgeblich die Weichenstellungen zwischen Antragstellung und Eröffnungsbeschluss, insbesondere was die Auswahl der Verfahrensorgane und die Überwachung des Geschäftsbetriebs betrifft. Umso relevanter ist daher die Frage, wer diesem Gremium angehören darf. Der folgende Beitrag beleuchtet, ob auch Personen ohne Gläubigerstellung („Nichtgläubiger“) Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses werden können und wie die aktuelle Rechtslage einzuordnen ist.



