BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Januar Newsletter

Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Januar Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht:

Zum fünften Mal jährt sich das Inkrafttreten des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG). Das neu geschaffene Restrukturierungsverfahren ist in der Beratungspraxis angekommen. Es haben sich bereits ein paar typische Fallkonstellationen entwickelt, bei denen das StaRUG sinnvoll zum Einsatz gekommen ist, sei es bei der Restrukturierung von Anleihen und sonstigen Finanzverbindlichkeiten oder zum Zwecke der Sanierung durch die Gestaltung von Rechten der Anteilseigner, dies zuletzt auch ohne jegliche Beteiligung von Fremdgläubigern als klassische „Gesellschafterpläne“.

LG Düsseldorf vom 20.03.2025 – 314c T 3/25 – [NZI 2025, 513]

Autor: Dr. Utz Brömmekamp, Rechtsanwalt, Partner

Führungslos und prozessunfähig: Insolvenzantrag der GmbH dennoch zulässig

Was passiert, wenn eine GmbH keinen Geschäftsführer mehr hat und zahlungsunfähig wird? Kann sie einen zulässigen Insolvenzantrag stellen oder ist sie handlungsunfähig? Genau um diese Frage ging es vor dem Landgericht Oldenburg. Das Beschwerdegericht musste entscheiden, ob eine führungslos gewordene und deshalb prozessunfähige GmbH, die zugleich Komplementärin einer bereits insolventen GmbH & Co. KG ist, einen Insolvenzantrag über ihr Vermögen stellen darf.

Autor: Mike Zerbst, Rechtsanwalt, Partner

Arbeitskreis Krisenfrüherkennung (AK-KFE) gegründet – Impulse für Praxis und Gesetzgebung

Unter der gemeinsamen Leitung von Prof. Dr. Werner Gleißner und Prof. Dr. Volker Römermann haben sich mehr als 30 ausgewiesene Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis zu dem Arbeitskreis zusammengeschlossen. Die interdisziplinäre Zusammensetzung aus den Bereichen Recht, Restrukturierung, Finanz- und Risikomanagement, Controlling und Mathematik ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung der Herausforderungen rund um die Krisenfrüherkennung.

Autor: Sascha Borowski, Rechtsanwalt, FA für Bank- und Kapitalmarktrecht, Partner

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