BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Juli Newsletter

Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Juli Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht:

Künstliche Intelligenz ist längst auch in Personalabteilungen angekommen. Bei Umstrukturierungen und Personalabbau stellt sich deshalb die Frage, ob Arbeitgeber KI-gestützte Systeme zur Vorbereitung betriebsbedingter Kündigungen einsetzen dürfen. Im Mittelpunkt steht dabei die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG.

Autor:  Rechtsanwalt und Fachanwalt ArbeitsrechtVolkan Ulukaya

Das StaRUG gibt Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten die Möglichkeit, sich frühzeitig und flexibel außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren. Es schützt vor Zwangsvollstreckungen, bindet Gläubiger ein und erhält die Unternehmensleitung. Das Verfahren bleibt vertraulich und kann individuell ausgestaltet werden. Gerade für Unternehmen mit einem tragfähigen Geschäftsmodell kann dieses Verfahren der richtige Weg sein, um drohende Zahlungsprobleme geordnet anzugehen und die Handlungsfähigkeit zu erhalten. Wer die Möglichkeiten und Grenzen des StaRUG kennt, kann rechtzeitig die richtigen Weichen stellen.

Autor: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Steffen Zerkaulen

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