BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Juni Newsletter
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Juni Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht:
In der Praxis kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen darüber, inwieweit Arbeitgeber bei einem vereinbarten Jahreszielbonus den Jahresbonus zum Fälligkeitstermin trotz voller Zielerreichung für Zeiten des Ruhens des Arbeitsverhältnisses kürzen dürfen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun mit seinem Urteil vom 02.07.2025 (Az. 10 AZR 119/24) Licht ins Dunkel gebracht.
Autor: Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Bödiger
Geschäftsführer haften in der Krise persönlich für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife (§ 15b InsO). Da Insolvenzgründe häufig unbemerkt eintreten, entstehen erhebliche Risiken. Eine laufende insolvenzrechtliche Begleitung schafft Rechtssicherheit und kann vor Haftung schützen, ohne dass dem Geschäftsführer eigene Kosten entstehen, da er regelmäßig in den Schutzbereich der Beratung der GmbH einbezogen ist.
Autor: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Hans Fritsche



