BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht November Newsletter
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren November Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in drei Verfahren (3 AZR 24/25, 3 AZR 25/25 und 3 AZR 26/25) die Klagen von Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern gegen die Commerzbank auf eine Rentenanpassung zum Stichtag 1. Juli 2022 abgewiesen. Über diese Verfahren wurde bereits mehrfach berichtet.
Damit steht nun fest, dass auch die höchste arbeitsgerichtliche Instanz zugunsten der Commerzbank AG entschieden hat. Die Bank hat sich somit in allen Punkten durchgesetzt und war nicht verpflichtet, die Betriebsrenten zum genannten Stichtag vollständig anzupassen.
Autor – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Volkan Ulukaya
Sanierungen gelten als wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Wirtschaft. Sie sollen Unternehmen in Krisen stabilisieren, Arbeitsplätze sichern und Werte erhalten. Doch wie nachhaltig sind solche Rettungsmaßnahmen tatsächlich und wo verläuft die Grenze zwischen ökonomischer Vernunft und marktverzerrender Intervention?
Im Gespräch mit Kilian Haus, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Sanierungsgeschäftsführung bei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte am Standort Düsseldorf, gehen wir diesen Fragen nach. Wir sprechen über Zielkonflikte, Erfolgskriterien und die Frage, ob eine Sanierung auch mehr Schaden als Nutzen anrichten kann.
Autor- Kilian Haus | Rechtsanwalt für Insolvenzrecht & mehr
Mit Blick auf das Jahr 2026 lassen sich mehrere zentrale Themen und Entwicklungen für das Insolvenzrecht in Deutschland identifizieren, die das zukünftige Verfahren und die Beteiligten nachhaltig prägen dürften. Nachfolgend skizziere ich vier solcher Schwerpunkte mit besonderem Fokus auf Gesetzgebung, Praxis und das wirtschaftliche Umfeld.
Autor: Dr. Jasper Stahlschmidt | Insolvenz- und Sanierungsrecht



