Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren September Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht:

  •  𝗛𝗮𝗿𝗺𝗼𝗻𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀: 𝗘𝗨 𝘁𝗿𝗲𝗶𝗯𝘁 𝗱𝗶𝗲 𝗪𝗶𝗿𝘁𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝘀- 𝘂𝗻𝗱 𝗞𝗮𝗽𝗶𝘁𝗮𝗹𝗺𝗮𝗿𝗸𝘁𝘂𝗻𝗶𝗼𝗻 𝘃𝗼𝗿𝗮𝗻. Die EU lässt ihrer Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen aus dem Jahr 2019, die den deutschen Gesetzgeber zum Erlass des Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes StaRUG veranlasst hatte, eine weitere Initiative folgen. Rechtsanwalt Dr. Utz Brömmekamp gibt einen Ein- und Ausblick zum neuen Richtlinienentwurf.
  • A𝗰𝗵𝘁𝘂𝗻𝗴: 𝗛𝗮𝗳𝘁𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗯𝗲𝗿𝗮𝘁𝗲𝗿𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝗮𝗻𝘄ä𝗹𝘁𝗲𝗻 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗞𝗿𝗶𝘀𝗲 𝗱𝗲𝘀 𝗯𝗲𝗿𝗮𝘁𝗲𝗻𝗲𝗻 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻𝘀 𝘃𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵ä𝗿𝗳𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝗲𝗿𝘄𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝘁! Nach einem neuen BGH-Urteil müssen Steuerberater und Rechtsanwälte in der wirtschaftlichen Krise des beratenen Unternehmens besonders wachsam sein. Bei Verletzung von Hinweis- oder Warnpflichten können sie sich schadensersatzpflichtig machen, wovor Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Jasper Stahlschmidt warnt.
  • 𝐆𝐞𝐬𝐞𝐥𝐥𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐭𝐞𝐫𝐯𝐞𝐫𝐬𝐚𝐦𝐦𝐥𝐮𝐧𝐠 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐞𝐢𝐧𝐛𝐞𝐫𝐮𝐟𝐞𝐧: 𝐊𝐚𝐧𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐆𝐞𝐬𝐜𝐡ä𝐟𝐭𝐬𝐟ü𝐡𝐫𝐞𝐫 𝐚𝐛𝐛𝐞𝐫𝐮𝐟𝐞𝐧 𝐰𝐞𝐫𝐝𝐞𝐧? Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Till Sallwey erörtert anhand einer aktuellen Entscheidung des Kammergerichts Berlin, unter welchen Voraussetzungen ein Geschäftsführer abberufen werden kann, wenn er sich weigert, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen.
  • 𝗠𝗲𝗵𝗿𝘄𝗲𝗿𝘁𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗲𝗿𝗵ö𝗵𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗚𝗮𝘀𝘁𝗿𝗼𝗻𝗼𝗺𝗶𝗲: 𝗦𝗰𝗵ü𝘁𝘇𝗲𝗻 𝗗𝗶𝗴𝗶𝘁𝗮𝗹𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗥𝗼𝗯𝗼𝘁𝗶𝗸 𝘃𝗼𝗿 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇? Senior Consultant Mark Riemann von plenovia GmbH zeigt in seinem Beitrag auf, wie sich die für 2024 geplante Mehrwertsteuererhöhung auf die Gastronomie auswirken kann und welche Maßnahmen sinnvoll erscheinen, um rechtzeitig gegenzusteuern.