BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema „Pflicht zur Krisenfrüherkennung – Implikationen des § 1 StaRUG“

02. September 2025. Der Referent unseres Herbst-Stammtisches war Herr Prof. Dr. Kristian Giesen . Er ist Professor für Volkswirtschaftslehre und Finanzwesen an der FOM Hochschule mit Forschungs- und Beratungsschwerpunkt Risikomanagement, Krisenfrüherkennung und Entscheidungsfindung sowie Eigentümer und Geschäftsführer der RisikozweiNull GmbH. Prof. Dr. Giesen hielt einen Vortrag zum Thema „Pflicht zur Krisenfrüherkennung – Implikationen des § 1 StaRUG“.

Sanierungs- und Restrukturierungsberater tragen eine besondere Verantwortung: Sie begleiten Unternehmen oft in kritischen Situationen, in denen die üblichen „Schönwetterkriterien“ nicht mehr greifen und daher besondere Pflichten zur Krisenfrüherkennung gelten. Steigen sie selbst in die Geschäftsführung ein, gilt die gesetzliche Pflicht zur frühzeitigen Krisenerkennung und Gegensteuerung (§ 1 StaRUG) unmittelbar und verschärft. Der Vortrag erläuterte, welche Anforderungen an Krisenfrüherkennung und Risikoaggregation gestellt werden, wie sich diese in der Praxis umsetzen lassen und welche Bedeutung der aktuelle IDW ES 16 Entwurf dabei hat. Zudem wurde aufgezeigt, wie aus diesen Pflichten neue Beratungsfelder entstehen, die über klassische Restrukturierung hinausgehen.

Weitere Details zu dem Vortrag können der Präsentation entnommen werden, die im Mitgliederbereich unter folgendem Link zur Verfügung gestellt wird: Online-Stammtische.

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