01. Juli 2025. Rechtsanwalt und Vorstandsvorsitzender Robert Buchalik
hielt einen Vortrag zu dem Thema „Überschuldung – der unterschätzte Insolvenzgrund“.
Insolvenzverschleppung ist kein Kavaliersdelikt und staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren häufen sich. Bislang hat sich die Insolvenzantragspflicht eher im Bereich der Zahlungsunfähigkeit abgespielt, mit der letzten Insolvenzrechtsreform 2021 wurde allerdings der Insolvenzgrund der Überschuldung weiter in den Vordergrund gerückt. Die damit verbundenen Risiken für Geschäftsleiter sind nach wie vor wenig bekannt. Es liegt an uns Beratern, mehr Aufklärung zu schaffen und die darin liegenden Beratungspotenziale zu nutzen. Robert Buchalik hat die Thematik dargestellt und einen Baukasten für die Beratungspraxis zur Verfügung gestellt.