BV ESUG Online Stammtisch – Der Schuldenschnitt

25. November 2021. Beim letzten diesjährigen Online Stammtisch hielt Robert Buchalik einen Vortrag zum Thema „Der Schuldenschnitt – Eine Möglichkeit der Sanierung der Passivseite der Bilanz“. Das Anfang des Jahres 2021 in Kraft getretene Gesetz „StaRUG“ und das Insolvenzrecht bieten Möglichkeiten zum Schuldenschnitt. Herr Buchalik erläuterte, dass der klassische Weg eines Schuldenschnitts allerdings ein außergerichtlicher Vergleich ist. Der Nachteil besteht vor allem darin, dass diesem außergerichtlichen Vergleich als „Königsweg einer Schuldenregulierung“ grundsätzlich alle betroffenen Gläubiger zustimmen müssen und dass er rechtlichen Risiken unterliegt. Gelingt er, ist er für Unternehmen und Unternehmer jedoch der risikoärmste und günstigste Weg. Er ist diskret, ohne Öffentlichkeitswirkung und meist kurzfristig zustande zu bringen. Allerdings muss auch der außergerichtliche Vergleich professionell vorbereitet und kommuniziert werden. Hierbei müssen die o.g. Alternativen und die Vorteile der außergerichtlichen Vereinbarung aufgezeigt werden. Da Anfechtungsrisiken nicht ausgeschlossen werden können, bietet es sich an, den außergerichtlichen Vergleich (ggf. auf Wunsch der Gläubiger) durch eine Sanierungsmoderation bestätigen zu lassen und damit Anfechtungs- und Strafbarkeitsrisiken eines außergerichtlichen Sanierungsvergleichs zu vermeiden.

In der Praxis stimmen einige Gläubiger (Sozialversicherungsträger, Finanzämter) dem außergerichtlichen Vergleich (aus grundsätzlichen Erwägungen) nicht zu. In diesem Fall kann der Schuldner in ein StaRUG-Verfahren wechseln, hierbei die Vorarbeiten nutzen und einen gerichtlichen Schuldenschnitt (ggf. mit Überstimmung von ablehnenden Gläubigern) erreichen.

Die Teilnehmer diskutierten intensiv die Vor- und Nachteile der verschiedenen Verfahren und begrüßten die gestärkten Möglichkeiten eines außergerichtlichen Schuldenschnitts durch die StaRUG-Alternative.

Die Präsentation des Vortrages stellen wir allen Mitgliedern des BV ESUG gerne zur Verfügung.

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