Dr. Utz Brömmekamp in der ZInsO zum Thema „Vier Jahre StaRUG“

Mit dem StaRUG wurde ein gesetzliches Instrumentarium geschaffen, das Unternehmen in die Lage versetzt, drohende Insolvenzen durch geordnete Restrukturierungsmaßnahmen abzuwenden. Das Gesetz definiert die rechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung und Umsetzung von Sanierungskonzepten. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Bedeutung der Krisenfrüherkennung und eines proaktiven Risikomanagements gelegt.

BV ESUG Mitglied Dr. Utz Brömmekamp berichtet in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift ZInsO ausführlich über seine Erfahrungen mit dem StaRUG seit dessen Inkrafttreten im Jahr 2021. Er erläutert unter anderem die Bedeutung eines funktionierenden Krisenmanagements und die Verfahrensvariante der Sanierungsmoderation.

Des Weiteren vergleicht er das ESUG – mit dem StaRUG Verfahren und stellt heraus, dass es sich beim ESUG immer um ein Insolvenzverfahren handelt, während das StaRUG stets ein außerinsolvenzliches Verfahren ist.

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