Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Juni Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht:

  • Zeitanteilige Kürzung des Jahresbonus aufgrund von Elternzeit trotz voller Jahreszielerreichung

In der Praxis kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen darüber, inwieweit Arbeitgeber bei einem vereinbarten Jahreszielbonus den Jahresbonus zum Fälligkeitstermin trotz voller Zielerreichung für Zeiten des Ruhens des Arbeitsverhältnisses kürzen dürfen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun mit seinem Urteil vom (Az. 10 AZR 119/24) Licht ins Dunkel gebracht.

Autor: Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Bödiger

  • Geschäftsleiter in der Krise der GmbH: Haftungsrisiken vermeiden durch laufende insolvenzrechtliche Begleitung

Geschäftsführer haften in der Krise persönlich für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife (§ 15b InsO). Da Insolvenzgründe häufig unbemerkt eintreten, entstehen erhebliche Risiken. Eine laufende insolvenzrechtliche Begleitung schafft Rechtssicherheit und kann vor Haftung schützen, ohne dass dem Geschäftsführer eigene Kosten entstehen, da er regelmäßig in den Schutzbereich der Beratung der GmbH einbezogen ist.

Autor: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Hans Fritsche