Hiermit laden wir Sie herzlich zum ersten Teil unserer diesjährigen Herbstseminare 2024 ein.
ORT DER VERANSTALTUNG
Die Seminare finden als Präsenzveranstaltung in den Geschäftsräumen des BV ESUG (Buchalik Brömmekamp, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf) statt. Parkplätze stehen in der Tiefgarage zur Verfügung. Es besteht zudem die Möglichkeit, auch Online via Microsoft Teams teilzunehmen.
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG
Für Ihre Teilnahme vor Ort in Düsseldorf, erhalten Sie die 1,5-fache Stundenzahl bescheinigt, sofern Sie keine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO benötigen.
Für die Bescheinigung Ihrer Teilnahme an den Online-Seminaren ist eine durchgängige Anwesenheit erforderlich, die durch regelmäßige Anwesenheitsfragen kontrolliert wird:
Während des Vortrags werden Ihnen in unregelmäßigen Abständen Begriffe eingeblendet, die Sie sich merken bzw. notieren müssen. Nach Ende des letzten Vortrags senden Sie innerhalb von 30 Minuten eine E-Mail an @ mit einer Auflistung der Begriffe, die im Laufe der Vorträge genannt wurden.
Die Begriffe dürfen nicht in den Chat geschrieben werden!
Eine Teilnahmebescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn Sie alle Begriffe korrekt aufgezählt haben. Sollten Begriffe nicht richtig sein oder fehlen, wird sich Frau Frank mit Ihnen zur Klärung in Verbindung setzen. Wichtig ist aber, dass die E-Mail innerhalb von 30 Minuten nach Ende des letzten Vortrags bei ihr eingegangen ist. Sonst kann keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.
Wenn Sie nicht an allen Vorträgen teilgenommen haben, werden Ihnen die anteiligen Stunden bescheinigt, für die Sie die korrekten Angaben gemacht haben.
Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO
Damit Sie für Ihre Teilnahme an unseren Online-Seminaren eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO erhalten können, ist es notwendig, dass Sie die zuvor genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmebescheinigung erfüllen. Bei einer Teilnahme in Düsseldorf kann bei einer Bescheinigung nach § 15 FAO nur die tatsächliche Vortragsdauer bescheinigt werden. Eine Bescheinigung über den 1,5-fachen Stundensatz ist dann nicht möglich. Über die Anerkennung der Bescheinigung entscheidet letztlich aber Ihre Rechtsanwaltskammer.
Bitte geben Sie daher bei der Anmeldung an, ob Sie eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO wünschen.