Dr. Jasper Stahlschmidt

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Geprüfter ESUG-Berater (Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V. — DIAI)
Zertifizierter Sanierungsmoderator und Restrukturierungsbeauftragter (Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V. — DIAI)

T +49 211 828 977–200
E stahlschmidt@

Dr. Jasper Stahlschmidt

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht
Geprüfter ESUG-Berater (Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V. — DIAI)
Zertifizierter Sanierungsmoderator und Restrukturierungsbeauftragter (Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V. — DIAI)

T +49 211 828 977–200
E stahlschmidt@

Sanierung ohne Insolvenz (StaRUG)

Sanierung im Schutzschirmverfahren (ESUG)

Sanierung in Eigenverwaltung (ESUG)

Interim-Management

Über mich

Seit Beginn meiner Berufstätigkeit im Jahre 2004 bin ich im Bereich der Sanierung und Restrukturierung tätig. Nach der anwaltlichen Tätigkeit bei diversen Insolvenzverwalterkanzleien und dem Erwerb des Titels Fachanwalt für Insolvenzrecht berate ich seit dem Jahr 2012 als Rechtsanwalt bei der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Unternehmen in Schwierigkeiten und begleite diese auch als Sanierungsgeschäftsführer bzw. Generalbevollmächtigter in einem Schutzschirmverfahren oder einer Insolvenz in Eigenverwaltung (ESUG).

Mit Inkrafttreten des neu geschaffenen außergerichtlichen Sanierungsrechts (StaRUG) bin ich als zertifizierter Sanierungsmoderator und Restrukturierungsbeauftragter nunmehr seit 2021 auch bei den Restrukturierungsgerichten Köln, Düsseldorf und Essen als Sanierungsmoderator bzw. Restrukturierungsbeauftragter gelistet.

Mit meiner Kanzlei habe ich den ersten Sanierungsvergleich nach dem neuen Sanierungsrecht als Berater begleitet und inzwischen konnten wir bereits mehrere Restrukturierungsverfahren als Berater erfolgreich umsetzen. Das neue Sanierungsrecht bietet hier sinnvolle und je nach Einzelfall wirksame Werkzeuge zur erfolgreichen Sanierung, wenn das Unternehmen frühzeitig handelt.

Im Bereich des Sanierungs- und Restrukturierungsrechts bin ich regelmäßig auch als Autor bzw. Referent tätig.

Meine Schwerpunkte

  • Insolvenzrecht
  • Insolvenzplanverfahren
  • Sanierungsgeschäftsführung
  • Insolvenzplan
  • Sanierungsberatung
  • Restrukturierung
  • Sanierungsrecht

Lebenslauf

2004 bis 2021 Rechtsanwalt bei verschiedenen Insolvenzverwalterkanzleien
seit 2012 Rechtsanwalt bei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte Steuerberater (Düsseldorf, Frankfurt a.M., Berlin, Dresden, Stuttgart)
seit 2014 Geprüfter ESUG-Berater (Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V. — DIAI)
seit 2017 Geschäftsführer und Gesellschafter der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
seit 2020 Zertifizierter Sanierungsmoderator und Restrukturierungsbeauftragter (Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V. — DIAI)
seit 2021 gelistet als Sanierungsmoderator und Restrukturierungsbeauftragter bei den Restrukturierungsgerichten Düsseldorf, Köln und Essen

Veröffentlichungen

Monografien

Die Gbr in der Insolvenz, 2004, Peter Lang Verlag
Privatinsolvenz in Frage und Antwort, 2009, DTV-Verlag
Private Schulden, 2010, Beck- Verlag I.

Buchbeiträge

Kübler (Hrsg.), Handbuch Restrukturierung in der Insolvenz, zusammen mit Herrn Carsten Schmidt: Verfahrensablauf beim Insolvenzplan in der 1. Auflage (2012), 2. Auflage (2015) sowie 3. Auflage (2018)

Aufsätze

Kommentierung zu AG Hamburg: „Gerichtliche Bestätigung eines Restrukturierungsplans nach StaRUG trotz fehlender Dreiviertel-Mehrheit in einer Gläubigergruppe“, in: EWiR 2021, 440–442

„Die Möglichkeiten des neuen Sanierungsrechts anhand eines Fallbeispiels“, in: ZInsO 2021, 205

„Kann der Schuldner selbst einen zulässigen Antrag auf Aufhebung der Planvorlagefrist nach § 270b InsO stellen?“, in: ZInsO 2019, 932

Kommentierung zu OLG Düsseldorf: „Zum Ausschluss der Deckungsanfechtung durch vorgehende Erklärung des vorläufigen Sachwalters“, in: EWiR 2019, 247

„Die Haftungsrisiken des Insolvenzverwalters im Lichte der BGH-Rechtsprechung zur Vergütung des gemeinsamen Vertreters — keine Bevorzugung einer Gläubigergruppe“, in: ZInsO 2018, 2445

„Der Insolvenzplan lebt! — Die Rechtsprechung der letzten Jahre zur gerichtlichen Vorprüfung des Insolvenzplans“, in: ZInsO 2018, 494

„Änderungen bei der Konzerninsolvenz in Eigenverwaltung durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen — Frischzellenkur auch für DAX-Unternehmen?“, in: ZInsO 2017, 1010

„Die neue richterliche Zuständigkeit bei Insolvenzplänen in Eigenverwaltung — ein Erfahrungsbericht“, in: ZInsO 2014, 1144

Kommentierung zu OLG Naumburg: „Schutzschirmverfahren, Masseverbindlichkeit“, in: EWiR 2014, 597

Kommentierung zu AG Hamburg: „Ablehnung der Eigenverwaltung bei zu Verzögerungen des Verfahrens führendem Verhalten des Schuldners“, in: EWiR 2013, 591

Kommentierung zu BGH: „Unzulässigkeit der Beschwerde des Schuldners gegen Verfahrenseröffnung nach Eigenantrag“, in:EWiR 2012, 355

„Die Schwierigkeiten eines (Ander-)kontos“, in: NZI 2011, 272

„Direktversicherungen und Rückdeckungsversicherungen in der Unternehmensinsolvenz“, in: NZI 2006, 375

Referenzen

Insolvenzberatung u.a. auch als Sanierungsgeschäftsführer (CRO) in Eigenverwaltung bei exemplarisch folgenden Verfahren:

CRO bei Kosche GmbH (Jahresumsatz ca. 40 Millionen EUR, ca. 300 Mitarbeiter)

CRO bei Wellemöbel Unternehmensgruppe (Jahresumsatz ca. 90 Millionen EUR, ca. 900 Mitarbeiter)

CRO bei Periscope GmbH (Jahresumsatz ca. 90 Millionen EUR, ca. 350 Mitarbeiter)

CRO bei BiBA GmbH (Jahresumsatz ca. 50 Millionen EUR, ca. 350 Mitarbeiter)

Generalbevollmächtigter bei Appelrath & Cüpper GmbH (Jahresumsatz ca. 110 Millionen EUR, ca. 900 Mitarbeiter)

Bewertungen

verständlich, klar, auf den Punkt
sehr gute Beratung führte zu optimalem Ergebnis
von M.W.

Unternehmen in drohender Insolvenz
hochspezialisiert und dennoch individuell und praxisnah
von T.W.

Pragmatisch, lösungsorientiert, unternehmerisch.
Bei Dr. Stahlschmidt steht im Vordergrund die unternehmerische Lösung der Aufgabe und nicht die bei Anwälten so häufige Frage: „Was geht nicht!“. Danke!
von H.O.

Aktuelles

Von der Theorie zur Praxis: Erste Erfahrungen mit dem neuen Sanierungsrecht

Nachdem das zum in Kraft getretene Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) jetzt einige Monate alt ist, konnten wir damit bereits erste praktische Erfahrungen (…)

„Gut gedacht, aber nur halb gelöst: Die neuen Regelungen zur Abführung von Steuern während der Unternehmenskrise und die Geschäftsleiterhaftung – Wie gehe ich in der Praxis damit um?“

Der seit dem 1. Januar 2021 geltende neue § 15b Abs. 8 InsO sieht vor, dass eine (…)

„Die Insolvenzantragspflicht gilt wieder uneingeschränkt, die Geschäftsführerhaftung ist durch das neue Sanierungsrecht neu geregelt worden. Was muss beachtet werden?“

Bekanntlich gilt seit dem die Insolvenzantragspflicht wieder uneingeschränkt. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Pflichten (…)

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich jederzeit gerne an mich. Für ein kostenloses Erstgespräch stehe ich Ihnen zur Verfügung, ob telefonisch oder per E-Mail. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Dr. Jasper Stahlschmidt
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Prinzenallee 15
40549 Düsseldorf

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W

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Dr. Jasper Stahlschmidt
Buchalik Bröemmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Kompetenz juristische Beratung

Rechtsgebiet Insolvenzrecht

Einsatzbereich Geschäftsführung

Verfahrensart StaRUG-Verfahren
Eigenverwaltung
Regelverfahren

Funktionen Generalbevollmächtigter/CRO