Eigenverwaltung
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Januar Newsletter
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Januar Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht: Gläubigergruppen im StaRUG Verfahren Zum fünften Mal jährt sich das Inkrafttreten des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG). Das neu geschaffene Restrukturierungsverfahren ist in der Beratungspraxis angekommen. Es haben sich bereits ein paar typische Fallkonstellationen entwickelt, bei denen das StaRUG sinnvoll zum Einsatz gekommen ist, sei es bei der Restrukturierung von Anleihen und sonstigen Finanzverbindlichkeiten oder zum Zwecke der Sanierung durch die Gestaltung von Rechten der Anteilseigner, dies zuletzt auch ohne jegliche Beteiligung von Fremdgläubigern als klassische „Gesellschafterpläne“. LG Düsseldorf vom 20.03.2025 – 314c T 3/25
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Dezember Newsletter
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Dezember Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht: D&O-Versicherung in der Krise Das OLG Frankfurt stellt den Versicherungsschutz bei Verstößen gegen das insolvenzrechtliche Zahlungsverbot infrage – mit Folgen, die den Haftungsrahmen für Geschäftsleiter deutlich verschärfen könnten. Autor: Claudia Rumma | Rechtsanwältin | Buchalik Brömmekamp BGH-Urteil zu Wirecard Der Zusammenbruch der Wirecard AG zählt zu den schwersten Wirtschaftsskandalen Deutschlands. Bis heute beschäftigen sich damit Ermittlungsbehörden und Gerichte. Dabei hat die Frage, wie Schadensersatzansprüche geschädigter Aktionäre insolvenzrechtlich einzuordnen sind, eine besondere Bedeutung erlangt. Mit seinem Urteil vom 13. November 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH)
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht November Newsletter
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren November Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht: Bundesarbeitsgericht weist Klage von Betriebsrentnern ab Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in drei Verfahren (3 AZR 24/25, 3 AZR 25/25 und 3 AZR 26/25) die Klagen von Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern gegen die Commerzbank auf eine Rentenanpassung zum Stichtag 1. Juli 2022 abgewiesen. Über diese Verfahren wurde bereits mehrfach berichtet. Damit steht nun fest, dass auch die höchste arbeitsgerichtliche Instanz zugunsten der Commerzbank AG entschieden hat. Die Bank hat sich somit in allen Punkten durchgesetzt und war nicht verpflichtet, die Betriebsrenten zum genannten Stichtag vollständig anzupassen. Autor -
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Oktober Newsletter
Der Oktober Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Oktober Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht: Sanieren statt verlieren: Wege aus der Unternehmenskrise | BBR Wenn ein Unternehmen in die Krise gerät, scheint der Verkauf oft die naheliegendste Lösung zu sein. Dieser Beitrag zeigt, warum eine Sanierung in der Krise oft besser ist als ein übereilter Verkauf. Eine nachhaltige Unternehmenssanierung beseitigt Krisenursachen, stellt Wettbewerbsfähigkeit her und schafft finanzielle Reserven. Gläubigerinteressen und Unternehmensfortführung stehen seltener im Widerspruch als häufig angenommen. Entscheidend ist die Balance zwischen Gläubigerbefriedigung und notwendigen Reserven im Unternehmen. Volkswirtschaftlich sinnvoll ist eine Fortführung
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht September Newsletter
Der September Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren September Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht: Arbeitsrechtliche Fallstricke beim Einsatz von KI im Berufsalltag Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz kann zwar die Arbeit erleichtern und effizienter machen, ist jedoch mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden. Wer KI ohne Zustimmung des Arbeitgebers nutzt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung. Besonders problematisch sind mögliche Datenschutzverstöße, fehlerhafte Ergebnisse oder Urheberrechtsverletzungen. Deshalb ist es entscheidend, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten und die von der KI erzeugten Inhalte stets
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht August Newsletter
Der August Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren August Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht: Corporate Governance: Warum das Mandatslimit keine Formsache ist Die Debatte um Rüdiger Grubes Aufsichtsratsmandate verdeutlicht, dass gesetzliche Regeln zur Corporate Governance ernst zu nehmen sind. Personen in Führungs- oder Kontrollpositionen börsennotierter Unternehmen tragen Verantwortung und müssen sich konsequent an rechtliche Vorgaben halten – unabhängig von ihrer Erfahrung oder Bekanntheit. Autor - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Sascha Borowski Die Auswahl der Planbetroffenen und die Gruppenbildung im Restrukturierungsplan Die Erstellung eines Restrukturierungsplans nach dem StaRUG ist
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Juli Newsletter
Der Juli Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Juli Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht: Restrukturierungsanzeige: Beseitigung einer Überschuldung Das Amtsgericht Köln hat in einem aktuellen Beschluss (AG Köln v. 09.12.2024 – 82 RES 1/24) bejaht, dass eine ausreichend konkrete Anzeige nach § 31 StaRUG den Insolvenzgrund der Überschuldung beseitigen kann. Dies hat weitreichenden Folgen für die Praxis. Der Beitrag stellt die zentralen Aussagen des Beschlusses vor und erläutert, welche Restrukturierungsmaßnahmen, wie etwa eine befreiende Schuldübernahme, zulässig sind. Autor: RA Karsten Dumrath Insolvenzverfahren: Wann eröffnen? „Eröffnet wird am Monatsersten!“, so
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Juni Newsletter
Der Juni Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Juni Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht: Vollbeendigung einer Personengesellschaft: Auswirkungen auf ein Insolvenzverfahren Das deutsche Gesellschaftsrecht kennt keine Personengesellschaften mit nur einem Gesellschafter. Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus, wird die Personengesellschaft vollbeendet. Es findet keine Liquidation statt. Das Vermögen der Gesellschaft – inklusive deren Verbindlichkeiten – geht auf den verbleibenden Gesellschafter über. Das deutsche Insolvenzrecht regelt jedoch nicht ausdrücklich, welche Auswirkungen das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters auf ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Personengesellschaft hat. Mit dieser Frage musste sich
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Mai Newsletter
Der Mai Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Mai Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht: 𝗪𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗴𝗮𝗯𝗲 𝘃𝗼𝗻 𝗚𝗲𝘀𝗰𝗵ä𝗳𝘁𝘀𝗴𝗲𝗵𝗲𝗶𝗺𝗻𝗶𝘀𝘀𝗲𝗻: 𝗕𝗔𝗚 𝗸𝗶𝗽𝗽𝘁 𝗽𝗮𝘂𝘀𝗰𝗵𝗮𝗹𝗲 𝗩𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝘄𝗶𝗲𝗴𝗲𝗻𝗵𝗲𝗶𝘁𝘀𝗸𝗹𝗮𝘂𝘀𝗲𝗹𝗻. Viele Arbeitsverträge enthalten Verschwiegenheitsverpflichtungen für die Arbeitnehmer. Sind sie zu weit gefasst und werden im Betrieb keine ausreichenden Maßnahmen zur Sicherung von Geschäftsgeheimnissen ergriffen, erweisen sie sich für den Arbeitgeber als wertlos, zeigt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Bödiger auf. 𝗙𝗿𝗮𝗻𝘇ö𝘀𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝘀 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻: 𝗙𝗮𝗹𝗹𝘀𝘁𝗿𝗶𝗰𝗸𝗲 𝗳ü𝗿 𝗱𝗲𝘂𝘁𝘀𝗰𝗵𝗲 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻. Das französische Insolvenzverfahren birgt für deutsche Unternehmen erhebliche Risiken – vor allem, wenn es um die Anmeldung offener Forderungen geht.
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht April Newsletter
Der April Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren April Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht: Überschuldung: Der unterschätzte Insolvenzgrund. In den letzten Jahren sind vermehrt staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung festzustellen. Gemeinhin wird die Insolvenzantragspflicht bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit gesehen, die im Regelfall dann vorliegt, wenn die freien liquiden Mittel (das sind freie Banklinien und Cash) die fälligen Verbindlichkeiten um mehr als 10 Prozent unterschreiten (sog. 10-Prozent -Schwelle). Die Überschuldung wurde demgegenüber als nicht besonders relevant angesehen, da selbst bei eingetretener Überschuldung, die in der Regel dann vorliegt, wenn die Passiva



