Eigenverwaltung
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht April Newsletter
Der April Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren April Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht: Ü𝗯𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝘂𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴: 𝗗𝗲𝗿 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵ä𝘁𝘇𝘁𝗲 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇𝗴𝗿𝘂𝗻𝗱. Die Überschuldung wird oft als nachrangiger Insolvenzgrund verkannt, obwohl seit der Neuregelung des § 19 InsO klar ist: Liegt keine positive Fortbestehensprognose vor, besteht innerhalb von sechs Wochen eine Antragspflicht – auch bei noch vorhandener Liquidität. Welche persönlichen Haftungsrisiken bei Versäumnis drohen, erläutert Robert Buchalik in seinem Beitrag. 𝗞𝗼𝗺𝗺𝘂𝗻𝗶𝗸𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻, 𝗩𝗲𝗿𝗵𝗮𝗹𝘁𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗟ö𝘀𝘂𝗻𝗴𝘀𝗮𝗻𝘀ä𝘁𝘇𝗲 𝗶𝗺 𝗩𝗼𝗿𝗳𝗲𝗹𝗱 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝗺ö𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇. Wenn sich eine Insolvenz abzeichnet, ist eine klare, strukturierte und strategisch durchdachte
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht März Newsletter
Der März Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist veröffentlicht! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Februar Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht: Die Auswirkungen der US-Zollpolitik auf das Insolvenzgeschehen in Deutschland Dr. Jasper Stahlschmidt Die jüngste Wiederwahl von Donald Trump zum US-Präsidenten im November 2024 hat zu einer erneuten Verschärfung der US-Handelspolitik geführt. Die Ankündigung und teilweise Einführung signifikanter Zölle auf Importe aus Ländern wie China, Mexiko, Kanada und der Europäischen Union stellt exportorientierte Volkswirtschaften wie Deutschland vor erhebliche Herausforderungen. Dieser Beitrag erläutert die möglichen Auswirkungen dieser Zollpolitik auf das Insolvenzgeschehen in Deutschland. Start-ups in
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Februar Newsletter
Der Februar Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Februar Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht: Kapitalmarktrechtliche Herausforderungen bei WEG-Investments: Die DR Deutsche Rücklagen GmbH im Fokus Die Entwicklungen rund um die DR Deutsche Rücklagen GmbH werfen grundsätzliche Fragen zur Sicherheit und Transparenz von Investitionen durch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) auf. Besonders brisant: Viele WEGs haben offenbar ohne ihr Wissen erhebliche Summen in hochriskante Finanzprodukte investiert. Ein Blick auf die aktuellen Ereignisse zeigt die kapitalmarktrechtlichen Herausforderungen und die regulatorischen Risiken solcher Anlagemodelle. Sind WEG-Investments ein riskantes Anlagemodell? Staatliche Finanzhilfen und ihre
Dr. Utz Brömmekamp in der ZInsO zum Thema „Vier Jahre StaRUG“
Mit dem StaRUG wurde ein gesetzliches Instrumentarium geschaffen, das Unternehmen in die Lage versetzt, drohende Insolvenzen durch geordnete Restrukturierungsmaßnahmen abzuwenden. Das Gesetz definiert die rechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung und Umsetzung von Sanierungskonzepten. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Bedeutung der Krisenfrüherkennung und eines proaktiven Risikomanagements gelegt. BV ESUG Mitglied Dr. Utz Brömmekamp berichtet in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift ZInsO ausführlich über seine Erfahrungen mit dem StaRUG seit dessen Inkrafttreten im Jahr 2021. Er erläutert unter anderem die Bedeutung eines funktionierenden Krisenmanagements und die Verfahrensvariante der Sanierungsmoderation. Des Weiteren vergleicht er das ESUG - mit dem StaRUG Verfahren und
Erfahrungsbericht: Kombinationslehrgang zum Geprüften ESUG- und StaRUG Berater
Mehrere Mitglieder des BV ESUG haben in den letzten Jahren erfolgreich an unserem Kombinationslehrgang zum Geprüften ESUG- und StaRUG-Berater teilgenommen. Seit der Einführung des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) im Jahr 2012 bieten das Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V. (DIAI) und der Bundesverband ESUG spezialisierte Weiterbildungen für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Interim-Manager und Unternehmensberater an. Die Möglichkeiten des ESUG und des seit 2021 geltenden StaRUG (Gesetz zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen) können durch den kombinierten Lehrgang optimal genutzt werden. Mehr als 200 Berater haben diese Weiterbildung bereits absolviert und bilden nun ein bundesweites Netzwerk
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Januar Newsletter
Der Januar Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Januar Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht: 𝗔𝗸𝘁𝘂𝗲𝗹𝗹𝗲 𝗘𝗻𝘁𝘄𝗶𝗰𝗸𝗹𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗖𝗵𝗮𝗻𝗰𝗲𝗻 𝗱𝘂𝗿𝗰𝗵 𝗞ü𝗻𝘀𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗜𝗻𝘁𝗲𝗹𝗹𝗶𝗴𝗲𝗻𝘇 𝘂𝗻𝗱 𝗗𝗶𝗴𝗶𝘁𝗮𝗹𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗯𝗲𝗶 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻. Die Möglichkeiten, die sich durch den Einsatz von KI und Digitalisierung in Insolvenzverfahren ergeben, sind enorm. Effizienzsteigerung, Transparenz und eine Früherkennung von Krisen können die Qualität und Geschwindigkeit der Verfahren deutlich verbessern, erläutert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Jasper Stahlschmidt in seinem Beitrag. 𝗘𝗻𝘁𝘀𝗰𝗵𝘂𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴 𝗺𝗶𝘁 𝗛𝗶𝗹𝗳𝗲 𝗱𝗲𝘀 𝗦𝘁𝗮𝗥𝗨𝗚 – 𝗗𝗮𝘂𝗲𝗿𝗵𝗮𝗳𝘁𝗲 𝗘𝗻𝘁𝘀𝗰𝗵𝘂𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴 𝗼𝗵𝗻𝗲 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻. Mit dem in 2021 in Kraft getretenen
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Dezember Newsletter
Der Dezember Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Dezember Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht: 𝗔𝗯𝗳𝗶𝗻𝗱𝘂𝗻𝗴𝘀𝘃𝗲𝗿𝗴𝗹𝗲𝗶𝗰𝗵 𝗮𝗯𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝗻: 𝗦𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇 𝘃𝗼𝗿 𝗱𝗲𝗻 𝗙𝗼𝗹𝗴𝗲𝗻 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇. Ein arbeitsgerichtlicher Vergleich kann durch die Insolvenz des Arbeitgebers leicht zur Falle werden – ein aktuelles Urteil des BAG zeigt, warum. Rechtsanwalt Michael Kothes, Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Sozialrecht sowie Insolvenz- und Sanierungsrecht, erläutert, wie sich Arbeitnehmer gegen die Risiken absichern können und gibt praktische Tipps für die Gestaltung von Vergleichsklauseln, um Abfindungsansprüche zu schützen. 𝗞𝗲𝗶𝗻 𝗚𝗲𝘀𝗲𝗹𝗹𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝗲𝗿𝘃𝗼𝗿𝗯𝗲𝗵𝗮𝗹𝘁 𝗯𝗲𝗶 𝗱𝗲𝗿 𝗘𝗶𝗻𝗿𝗲𝗶𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝗥𝗲𝘀𝘁𝗿𝘂𝗸𝘁𝘂𝗿𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗮𝗻𝘇𝗲𝗶𝗴𝗲 𝗴𝗲𝗺äß 𝗦𝘁𝗮𝗥𝗨𝗚?! Nach
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht November Newsletter
Der November Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren November Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht: 𝗪𝗲𝗹𝗰𝗵𝗲 𝗖𝗵𝗮𝗻𝗰𝗲𝗻 𝗯𝗶𝗲𝘁𝗲𝘁 𝗱𝗮𝘀 𝗚ü𝘁𝗲𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇𝘃𝗲𝗿𝘄𝗮𝗹𝘁𝗲𝗿𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗜𝗻𝘁𝗲𝗿𝗶𝗺𝘀𝗺𝗮𝗻𝗮𝗴𝗲𝗿𝗻? Ein Güteverfahren bietet für die Konfliktlösung in der Unternehmenssanierung einige Vorteile. In seinem Fachbeitrag in der aktuellen Ausgabe von „Der SanierungsBerater“ beleuchtet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski unter welchen Voraussetzungen ein Güteverfahren gerade für Unternehmer, Insolvenzverwalter und Interimsmanager eine attraktive Option darstellt. 𝗜𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝗮𝗹𝗲 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇𝗮𝗻𝗳𝗲𝗰𝗵𝘁𝘂𝗻𝗴: 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝗲, 𝗥𝗶𝘀𝗶𝗸𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗦𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇𝗺𝗲𝗰𝗵𝗮𝗻𝗶𝘀𝗺𝗲𝗻 𝗶𝗺 Ü𝗯𝗲𝗿𝗯𝗹𝗶𝗰𝗸. Welche Rechte und Pflichten bestehen, wenn ein ausländischer Insolvenzverwalter auf deutsche
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Oktober Newsletter
Der Oktober Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Oktober Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht. Anforderungen des StaRUG an Krisenfrüherkennungssysteme. Das StaRUG ermöglicht seit 2021 präventive Restrukturierungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Ein geschärftes Krisenfrüherkennungssystem macht eine 12-Monats-Liquiditätsplanung nahezu zwingend erforderlich, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Damit unterstützt das StaRUG das Risikomanagement und die Krisenbewältigung in Unternehmen. Lesen Sie mehr dazu im Artikel von Rechtsanwalt Dr. Utz Brömmekamp. EU-weite Anerkennung von StaRUG -Restrukturierungen: Mehr Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen. Seit Juli 2022 bietet das StaRUG die Möglichkeit, Restrukturierungspläne
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht September Newsletter
Der September Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren September Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht. 𝗗𝗶𝗲 𝗡𝗲𝘂𝘃𝗲𝗿𝗯𝗶𝗻𝗱𝗹𝗶𝗰𝗵𝗸𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻 𝗶𝗺 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇𝗲𝗿ö𝗳𝗳𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻: 𝗘𝗶𝗻𝗲 𝗙𝗮𝗹𝗹𝗲 𝗯𝗲𝗶 𝗕𝗲𝘁𝗿𝗶𝗲𝗯𝘀𝗳𝗼𝗿𝘁𝗳ü𝗵𝗿𝘂𝗻𝗴!? Was passiert mit den neuen Verbindlichkeiten, die während eines laufenden Eröffnungsverfahrens bei einer Betriebsfortführung entstehen, weil ohne sie eine Fortführung des Unternehmens nicht möglich wäre? Diese Frage beantwortet Rechtsanwalt Kilian Haus in seinem Beitrag. 𝗡𝗲𝘂𝗲𝘀 𝗕𝗲𝗿𝗮𝘁𝘂𝗻𝗴𝘀𝗳𝗲𝗹𝗱: 𝗜𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝗮𝗹𝗲𝘀 𝗪𝗶𝗿𝘁𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝘀𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁 – 𝗪𝗶𝗿 𝗯𝗲𝗴𝗹𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻 𝗜𝗵𝗿 𝗶𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝗮𝗹𝗲𝘀 𝗚𝗲𝘀𝗰𝗵ä𝗳𝘁. Jedes Land hat rechtliche Besonderheiten, die es bei grenzüberschreitenden Geschäften zu beachten gilt. Mit unserem Expertenteam, das sowohl über umfassende Sprachkenntnisse als auch