Restrukturierung

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Mai Newsletter

Der Mai Newsletter der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren März Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht. 𝗗𝗲𝗿 𝗥𝗲𝘀𝘁𝗿𝘂𝗸𝘁𝘂𝗿𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗹𝗮𝗻 𝗮𝗹𝘀 𝗜𝗻𝘀𝘁𝗿𝘂𝗺𝗲𝗻𝘁 𝘇𝘂𝗿 𝗡𝗲𝘂𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗚𝗲𝘀𝗲𝗹𝗹𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝗲𝗿𝗸𝗿𝗲𝗶𝘀𝗲𝘀. Ein Restrukturierungsplan nach StaRUG dient in erster Linie der Restrukturierung von Finanzverbindlichkeiten. Er kann aber auch ohne Eingriff in Gläubigerrechte dazu eingesetzt werden, Gesellschaftern wertlos gewordene Geschäftsanteile zu entziehen, wenn dies zur Sanierung der Gesellschaft erforderlich ist. Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jochen Rechtmann. 𝗔𝗻𝗹𝗲𝗶𝗵𝗲𝗴𝗹ä𝘂𝗯𝗶𝗴𝗲𝗿 𝗶𝗺 𝗕𝗲𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁𝘀𝘁𝗲𝗿𝗺𝗶𝗻: 𝗕𝗲𝘀𝘁𝗲𝗵𝗲𝗻 𝗥𝗲𝘀𝗶𝗱𝘂𝗮𝗹𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗲? Dass Anleihegläubiger ein Frage-, Rede- und Stimmrecht haben, ist

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht April Newsletter

Der April Newsletter der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren März Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht. C𝗵𝗮𝗻𝗰𝗲𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝗮𝗻𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝘂𝗿𝗰𝗵 𝗱𝗮𝘀 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻𝘀𝘀𝘁𝗮𝗯𝗶𝗹𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀- 𝘂𝗻𝗱 𝗥𝗲𝘀𝘁𝗿𝘂𝗸𝘁𝘂𝗿𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇 (𝗦𝘁𝗮𝗥𝗨𝗚). Unternehmen oder Unternehmer, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, hatten bisher nur zwei Möglichkeiten: Die freie Sanierung im Rahmen eines Vergleichs mit den Gläubigern oder die Insolvenz. Mit dem StaRUG steht ihnen nun ein dritter Weg offen, den Rechtsanwalt Robert Buchalik in seinem Beitrag aufzeigt.  𝗗𝗲𝗿 𝗜𝗻𝗱𝗲𝗽𝗲𝗻𝗱𝗲𝗻𝘁 𝗕𝘂𝘀𝗶𝗻𝗲𝘀𝘀 𝗥𝗲𝘃𝗶𝗲𝘄 (𝗜𝗕𝗥) 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗜𝗺𝗺𝗼𝗯𝗶𝗹𝗶𝗲𝗻𝘄𝗶𝗿𝘁𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁. Ein IBR bietet eine fundierte und unabhängige Unternehmensbewertung durch Experten. Er hilft, wichtige

Von |29. April 2024|Schlagwörter: , , , , , |
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