Restrukturierung

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht November Newsletter

Der November Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren November Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht:  𝗪𝗲𝗹𝗰𝗵𝗲 𝗖𝗵𝗮𝗻𝗰𝗲𝗻 𝗯𝗶𝗲𝘁𝗲𝘁 𝗱𝗮𝘀 𝗚ü𝘁𝗲𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇𝘃𝗲𝗿𝘄𝗮𝗹𝘁𝗲𝗿𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗜𝗻𝘁𝗲𝗿𝗶𝗺𝘀𝗺𝗮𝗻𝗮𝗴𝗲𝗿𝗻? Ein Güteverfahren bietet für die Konfliktlösung in der Unternehmenssanierung einige Vorteile. In seinem Fachbeitrag in der aktuellen Ausgabe von „Der SanierungsBerater“ beleuchtet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski unter welchen Voraussetzungen ein Güteverfahren gerade für Unternehmer, Insolvenzverwalter und Interimsmanager eine attraktive Option darstellt. 𝗜𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝗮𝗹𝗲 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇𝗮𝗻𝗳𝗲𝗰𝗵𝘁𝘂𝗻𝗴: 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝗲, 𝗥𝗶𝘀𝗶𝗸𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗦𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇𝗺𝗲𝗰𝗵𝗮𝗻𝗶𝘀𝗺𝗲𝗻 𝗶𝗺 Ü𝗯𝗲𝗿𝗯𝗹𝗶𝗰𝗸. Welche Rechte und Pflichten bestehen, wenn ein ausländischer Insolvenzverwalter auf deutsche

Von |27. November 2024|Schlagwörter: , , , , , , |

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Oktober Newsletter

Der Oktober Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Oktober Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht.  Anforderungen des StaRUG an Krisenfrüherkennungssysteme. Das StaRUG ermöglicht seit 2021 präventive Restrukturierungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Ein geschärftes Krisenfrüherkennungssystem macht eine 12-Monats-Liquiditätsplanung nahezu zwingend erforderlich, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Damit unterstützt das StaRUG das Risikomanagement und die Krisenbewältigung in Unternehmen. Lesen Sie mehr dazu im Artikel von Rechtsanwalt Dr. Utz Brömmekamp. EU-weite Anerkennung von StaRUG -Restrukturierungen: Mehr Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen. Seit Juli 2022 bietet das StaRUG die Möglichkeit, Restrukturierungspläne

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht September Newsletter

Der September Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren September Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht. 𝗗𝗶𝗲 𝗡𝗲𝘂𝘃𝗲𝗿𝗯𝗶𝗻𝗱𝗹𝗶𝗰𝗵𝗸𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻 𝗶𝗺 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇𝗲𝗿ö𝗳𝗳𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻: 𝗘𝗶𝗻𝗲 𝗙𝗮𝗹𝗹𝗲 𝗯𝗲𝗶 𝗕𝗲𝘁𝗿𝗶𝗲𝗯𝘀𝗳𝗼𝗿𝘁𝗳ü𝗵𝗿𝘂𝗻𝗴!? Was passiert mit den neuen Verbindlichkeiten, die während eines laufenden Eröffnungsverfahrens bei einer Betriebsfortführung entstehen, weil ohne sie eine Fortführung des Unternehmens nicht möglich wäre? Diese Frage beantwortet Rechtsanwalt Kilian Haus in seinem Beitrag. 𝗡𝗲𝘂𝗲𝘀 𝗕𝗲𝗿𝗮𝘁𝘂𝗻𝗴𝘀𝗳𝗲𝗹𝗱: 𝗜𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝗮𝗹𝗲𝘀 𝗪𝗶𝗿𝘁𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝘀𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁 – 𝗪𝗶𝗿 𝗯𝗲𝗴𝗹𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻 𝗜𝗵𝗿 𝗶𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝗮𝗹𝗲𝘀 𝗚𝗲𝘀𝗰𝗵ä𝗳𝘁. Jedes Land hat rechtliche Besonderheiten, die es bei grenzüberschreitenden Geschäften zu beachten gilt. Mit unserem Expertenteam, das sowohl über umfassende Sprachkenntnisse als auch

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht August Newsletter

Der August Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren August Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht. 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻𝘀𝘀𝗮𝗻𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗼𝗵𝗻𝗲 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇 𝗻𝗮𝗰𝗵 𝗱𝗲𝗺 𝗦𝘁𝗮𝗥𝗨𝗚 - 𝟭𝟬 𝗙𝗿𝗮𝗴𝗲𝗻, 𝟭𝟬 𝗔𝗻𝘁𝘄𝗼𝗿𝘁𝗲𝗻. Das StaRUG bietet Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten eine wertvolle Alternative zur Insolvenz, indem es eine frühzeitige und geordnete Restrukturierung ermöglicht. In seinem Beitrag beantwortet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Jasper Stahlschmidt relevante Fragen aus seiner Beratungspraxis. 𝗙𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗼𝗽𝘁𝗶𝗼𝗻𝗲𝗻: 𝗙𝗮𝗰𝘁𝗼𝗿𝗶𝗻𝗴, 𝗦𝗮𝗹𝗲-𝗮𝗻𝗱-𝗟𝗲𝗮𝘀𝗲-𝗕𝗮𝗰𝗸, 𝗙𝗼𝗿𝗳𝗮𝗶𝘁𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴, 𝗖𝗿𝗼𝘄𝗱𝗳𝘂𝗻𝗱𝗶𝗻𝗴 - 𝗖𝗵𝗮𝗻𝗰𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗥𝗶𝘀𝗶𝗸𝗲𝗻. Ingo Pfersdorf, Project Manager Finance, plenovia GmbH, beleuchtet im Interview unter anderem die Vor-

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Juli Newsletter

Der Juli Newsletter der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Juli Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht. 𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭: 𝐀𝐤𝐭𝐮𝐞𝐥𝐥𝐞 𝐄𝐧𝐭𝐰𝐢𝐜𝐤𝐥𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐛𝐞𝐢 𝐝𝐞𝐫 𝐆𝐞𝐰𝐞𝐫𝐛𝐞𝐬𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫. Rechtsanwalt und Steuerberater Martin Rekers LL.M. Eur. LL.M. Steuern beleuchtet spezifische Regelungen und neue Entscheidungen im Bereich der Gewerbesteuer, um die Besonderheiten und möglichen Fallstricke dieser Steuerart zu verdeutlichen. 𝐈𝐧𝐬𝐨𝐥𝐯𝐞𝐧𝐳𝐚𝐧𝐟𝐞𝐜𝐡𝐭𝐮𝐧𝐠: 𝐍𝐞𝐮𝐞 𝐁𝐆𝐇-𝐄𝐧𝐭𝐬𝐜𝐡𝐞𝐢𝐝𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐳𝐮𝐫 𝐆𝐥ä𝐮𝐛𝐢𝐠𝐞𝐫𝐛𝐞𝐧𝐚𝐜𝐡𝐭𝐞𝐢𝐥𝐢𝐠𝐮𝐧𝐠 𝐮𝐧𝐝 𝐊𝐞𝐧𝐧𝐭𝐧𝐢𝐬 𝐝𝐞𝐬 𝐀𝐧𝐟𝐞𝐜𝐡𝐭𝐮𝐧𝐠𝐬𝐠𝐞𝐠𝐧𝐞𝐫𝐬. Gläubiger, die mit Anfechtungsansprüchen nach § 133 InsO konfrontiert werden, haben durch die neue Rechtsprechung des BGH gute Aussichten auf eine erfolgreiche Abwehr, erläutert Rechtsanwalt Aleksander Barasiński. 𝐕𝐢𝐫𝐭𝐮𝐞𝐥𝐥𝐞 𝐆𝐥ä𝐮𝐛𝐢𝐠𝐞𝐫𝐯𝐞𝐫𝐬𝐚𝐦𝐦𝐥𝐮𝐧𝐠: 𝐂𝐡𝐚𝐧𝐜𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Juni Newsletter

Der Juni Newsletter der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Juni Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht. 𝗕𝗔𝗚 𝘀𝘁ä𝗿𝗸𝘁 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗴𝗲𝗯𝗲𝗿𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗲 𝗶𝗺 𝗞ü𝗻𝗱𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴𝘀𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇𝗽𝗿𝗼𝘇𝗲𝘀𝘀. Ein Kündigungsschutzprozess kann sich über mehrere Jahre durch die Instanzen ziehen. Doch der Arbeitgeber hat einige Möglichkeiten, sich gegen das Annahmeverzugsrisiko beim Arbeitslohn zu wehren, erläutert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Bödiger. 𝗛𝗶𝗻𝘄𝗲𝗶𝘀𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗯𝗲𝗶 𝗱𝗿𝗼𝗵𝗲𝗻𝗱𝗲𝗿 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇: 𝗪𝗮𝘀 𝗕𝗲𝗿𝗮𝘁𝗲𝗿 𝘄𝗶𝘀𝘀𝗲𝗻 𝗺ü𝘀𝘀𝗲𝗻. Rechtsanwälte, Steuerberater und andere Berater müssen ihre Mandanten auf eine drohende Insolvenz hinweisen. Aber ist eine ausdrückliche Aufforderung zum Insolvenzantrag notwendig? Diese Frage beantwortet Rechtsanwalt Karsten Dumrath. 𝗩𝗲𝗿𝘀𝗮𝗴𝘂𝗻𝗴

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Mai Newsletter

Der Mai Newsletter der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Mai Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht. 𝗗𝗲𝗿 𝗥𝗲𝘀𝘁𝗿𝘂𝗸𝘁𝘂𝗿𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗹𝗮𝗻 𝗮𝗹𝘀 𝗜𝗻𝘀𝘁𝗿𝘂𝗺𝗲𝗻𝘁 𝘇𝘂𝗿 𝗡𝗲𝘂𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗚𝗲𝘀𝗲𝗹𝗹𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝗲𝗿𝗸𝗿𝗲𝗶𝘀𝗲𝘀. Ein Restrukturierungsplan nach StaRUG dient in erster Linie der Restrukturierung von Finanzverbindlichkeiten. Er kann aber auch ohne Eingriff in Gläubigerrechte dazu eingesetzt werden, Gesellschaftern wertlos gewordene Geschäftsanteile zu entziehen, wenn dies zur Sanierung der Gesellschaft erforderlich ist. Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jochen Rechtmann. 𝗔𝗻𝗹𝗲𝗶𝗵𝗲𝗴𝗹ä𝘂𝗯𝗶𝗴𝗲𝗿 𝗶𝗺 𝗕𝗲𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁𝘀𝘁𝗲𝗿𝗺𝗶𝗻: 𝗕𝗲𝘀𝘁𝗲𝗵𝗲𝗻 𝗥𝗲𝘀𝗶𝗱𝘂𝗮𝗹𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗲? Dass Anleihegläubiger ein Frage-, Rede- und Stimmrecht haben,

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht April Newsletter

Der April Newsletter der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren April Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht. C𝗵𝗮𝗻𝗰𝗲𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝗮𝗻𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝘂𝗿𝗰𝗵 𝗱𝗮𝘀 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻𝘀𝘀𝘁𝗮𝗯𝗶𝗹𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀- 𝘂𝗻𝗱 𝗥𝗲𝘀𝘁𝗿𝘂𝗸𝘁𝘂𝗿𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇 (𝗦𝘁𝗮𝗥𝗨𝗚). Unternehmen oder Unternehmer, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, hatten bisher nur zwei Möglichkeiten: Die freie Sanierung im Rahmen eines Vergleichs mit den Gläubigern oder die Insolvenz. Mit dem StaRUG steht ihnen nun ein dritter Weg offen, den Rechtsanwalt Robert Buchalik in seinem Beitrag aufzeigt.  𝗗𝗲𝗿 𝗜𝗻𝗱𝗲𝗽𝗲𝗻𝗱𝗲𝗻𝘁 𝗕𝘂𝘀𝗶𝗻𝗲𝘀𝘀 𝗥𝗲𝘃𝗶𝗲𝘄 (𝗜𝗕𝗥) 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗜𝗺𝗺𝗼𝗯𝗶𝗹𝗶𝗲𝗻𝘄𝗶𝗿𝘁𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁. Ein IBR bietet eine fundierte und unabhängige Unternehmensbewertung durch Experten. Er hilft,

Von |29. April 2024|Schlagwörter: , , , , , |
Nach oben