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BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema – Vergleich der deutschen und niederländischen Geschäftskultur

17. September 2024. Rechtsanwältin Femke Brömmekamp verglich in ihrem Vortrag die deutsche und die niederländische Geschäftskultur und die Unterschiede der beiden Länder in Insolvenz- und Sanierungsverfahren. Die Märkte in Deutschland und den Niederlanden unterscheiden sich in wesentlichen Aspekten. Unternehmen, die in beiden Ländern erfolgreich sein wollen, müssen sich intensiv mit den jeweiligen Besonderheiten auseinandersetzen. Während in den Niederlanden das Kundenerlebnis und emotionale Aspekte eine zentrale Rolle spielen, stehen in Deutschland häufig konkrete Produkteigenschaften und Fakten im Vordergrund. Darüber hinaus prägen unterschiedliche kulturelle Gepflogenheiten und gesetzliche Rahmenbedingungen die jeweiligen Märkte. So ist der deutsche Markt beispielsweise durch eine höhere Bürokratie

Von |2. Oktober 2024|Schlagwörter: |

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht August Newsletter

Der August Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren August Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht. 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻𝘀𝘀𝗮𝗻𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗼𝗵𝗻𝗲 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇 𝗻𝗮𝗰𝗵 𝗱𝗲𝗺 𝗦𝘁𝗮𝗥𝗨𝗚 - 𝟭𝟬 𝗙𝗿𝗮𝗴𝗲𝗻, 𝟭𝟬 𝗔𝗻𝘁𝘄𝗼𝗿𝘁𝗲𝗻. Das StaRUG bietet Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten eine wertvolle Alternative zur Insolvenz, indem es eine frühzeitige und geordnete Restrukturierung ermöglicht. In seinem Beitrag beantwortet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Jasper Stahlschmidt relevante Fragen aus seiner Beratungspraxis. 𝗙𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗼𝗽𝘁𝗶𝗼𝗻𝗲𝗻: 𝗙𝗮𝗰𝘁𝗼𝗿𝗶𝗻𝗴, 𝗦𝗮𝗹𝗲-𝗮𝗻𝗱-𝗟𝗲𝗮𝘀𝗲-𝗕𝗮𝗰𝗸, 𝗙𝗼𝗿𝗳𝗮𝗶𝘁𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴, 𝗖𝗿𝗼𝘄𝗱𝗳𝘂𝗻𝗱𝗶𝗻𝗴 - 𝗖𝗵𝗮𝗻𝗰𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗥𝗶𝘀𝗶𝗸𝗲𝗻. Ingo Pfersdorf, Project Manager Finance, plenovia GmbH, beleuchtet im Interview unter anderem die Vor-

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Juli Newsletter

Der Juli Newsletter der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Juli Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht. 𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭: 𝐀𝐤𝐭𝐮𝐞𝐥𝐥𝐞 𝐄𝐧𝐭𝐰𝐢𝐜𝐤𝐥𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐛𝐞𝐢 𝐝𝐞𝐫 𝐆𝐞𝐰𝐞𝐫𝐛𝐞𝐬𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫. Rechtsanwalt und Steuerberater Martin Rekers LL.M. Eur. LL.M. Steuern beleuchtet spezifische Regelungen und neue Entscheidungen im Bereich der Gewerbesteuer, um die Besonderheiten und möglichen Fallstricke dieser Steuerart zu verdeutlichen. 𝐈𝐧𝐬𝐨𝐥𝐯𝐞𝐧𝐳𝐚𝐧𝐟𝐞𝐜𝐡𝐭𝐮𝐧𝐠: 𝐍𝐞𝐮𝐞 𝐁𝐆𝐇-𝐄𝐧𝐭𝐬𝐜𝐡𝐞𝐢𝐝𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐳𝐮𝐫 𝐆𝐥ä𝐮𝐛𝐢𝐠𝐞𝐫𝐛𝐞𝐧𝐚𝐜𝐡𝐭𝐞𝐢𝐥𝐢𝐠𝐮𝐧𝐠 𝐮𝐧𝐝 𝐊𝐞𝐧𝐧𝐭𝐧𝐢𝐬 𝐝𝐞𝐬 𝐀𝐧𝐟𝐞𝐜𝐡𝐭𝐮𝐧𝐠𝐬𝐠𝐞𝐠𝐧𝐞𝐫𝐬. Gläubiger, die mit Anfechtungsansprüchen nach § 133 InsO konfrontiert werden, haben durch die neue Rechtsprechung des BGH gute Aussichten auf eine erfolgreiche Abwehr, erläutert Rechtsanwalt Aleksander Barasiński. 𝐕𝐢𝐫𝐭𝐮𝐞𝐥𝐥𝐞 𝐆𝐥ä𝐮𝐛𝐢𝐠𝐞𝐫𝐯𝐞𝐫𝐬𝐚𝐦𝐦𝐥𝐮𝐧𝐠: 𝐂𝐡𝐚𝐧𝐜𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝

BBR [talk]: Dr. Utz Brömmekamp zu Erfolgsrezepten für Win-Win-Situationen in der Sanierung

In der aktuellen Ausgabe von BBR [talk] führt Detlef Fleischer, Herausgeber des Existenz Magazins, ein Interview mit Dr. Utz Brömmekamp, Geschäftsführender Gesellschafter der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft. Thema des Gesprächs sind Win-Win-Situationen in der Sanierung und die Erfolgsrezepte dafür. Um in einem Sanierungs- oder Restrukturierungsprozess eine Win-Win-Situation zu erreichen, sind eine sorgfältige Planung, eine transparente Kommunikation und die Einbindung aller relevanten Stakeholder entscheidend. Neben analytischen Fähigkeiten auf der rationalen Ebene spielt auch die Psychologie eine große Rolle. Ein zentrales Element ist das Einfühlungsvermögen in die unterschiedlichen Perspektiven der Stakeholder, um gegensätzliche Interessen in Einklang zu bringen und eine für alle

Von |20. Juli 2024|Schlagwörter: |

BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema – Das Güteverfahren als Chance für Interimsmanager – der schnelle Weg zum Titel

25. Juni 2024. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski hielt einen Vortrag zum Thema „Das Güteverfahren als Chance für Interimsmanager - der schnelle Weg zum Titel“. Herr Borowski begann mit einem Vergleich der verschiedenen Schlichtungsstellen. Die Europäische Ombudsstelle beispielsweise untersucht Beschwerden von Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Europäischen Union. Ziel ist die einvernehmliche Beilegung dieser Missstände, wobei die Beschwerden innerhalb von zwei Jahren eingereicht werden müssen und ein bilateraler Lösungsversuch erforderlich ist. Die Verbraucherschlichtungsstelle hingegen befasst sich mit Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Auch

Von |1. Juli 2024|Schlagwörter: |

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Juni Newsletter

Der Juni Newsletter der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Juni Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht. 𝗕𝗔𝗚 𝘀𝘁ä𝗿𝗸𝘁 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗴𝗲𝗯𝗲𝗿𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗲 𝗶𝗺 𝗞ü𝗻𝗱𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴𝘀𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇𝗽𝗿𝗼𝘇𝗲𝘀𝘀. Ein Kündigungsschutzprozess kann sich über mehrere Jahre durch die Instanzen ziehen. Doch der Arbeitgeber hat einige Möglichkeiten, sich gegen das Annahmeverzugsrisiko beim Arbeitslohn zu wehren, erläutert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Bödiger. 𝗛𝗶𝗻𝘄𝗲𝗶𝘀𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗯𝗲𝗶 𝗱𝗿𝗼𝗵𝗲𝗻𝗱𝗲𝗿 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇: 𝗪𝗮𝘀 𝗕𝗲𝗿𝗮𝘁𝗲𝗿 𝘄𝗶𝘀𝘀𝗲𝗻 𝗺ü𝘀𝘀𝗲𝗻. Rechtsanwälte, Steuerberater und andere Berater müssen ihre Mandanten auf eine drohende Insolvenz hinweisen. Aber ist eine ausdrückliche Aufforderung zum Insolvenzantrag notwendig? Diese Frage beantwortet Rechtsanwalt Karsten Dumrath. 𝗩𝗲𝗿𝘀𝗮𝗴𝘂𝗻𝗴

BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema – Arbeitsrechtliche Besonderheiten in der Insolvenz

22. Mai 2024. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stefan Eßer referierte anlässlich unseres Frühjahrsstammtisches über die arbeitsrechtlichen Besonderheiten in der Insolvenz. Er erläuterte, dass nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Insolvenzverwalter bzw. der Schuldner in Eigenverwaltung die Verwaltungsbefugnis über das Unternehmen übernimmt, was Auswirkungen auf arbeitsrechtliche Fragen wie Kündigungen hat. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch solche, die arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich unkündbar sind, können in der Insolvenz ordentlich gekündigt werden.  Ausnahmen sind hier Betriebsratsmitglieder oder Arbeitnehmer in Elternzeit sowie andere Arbeitnehmer mit gesetzlichen Sonderkündigungsschutz. Auch befristete Arbeitsverhältnisse können ordentlich mit einer Kündigungsfrist von maximal drei Monaten gekündigt werden. Herr Eßer betonte auch die

Von |31. Mai 2024|Schlagwörter: |

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Mai Newsletter

Der Mai Newsletter der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Mai Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht. 𝗗𝗲𝗿 𝗥𝗲𝘀𝘁𝗿𝘂𝗸𝘁𝘂𝗿𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗹𝗮𝗻 𝗮𝗹𝘀 𝗜𝗻𝘀𝘁𝗿𝘂𝗺𝗲𝗻𝘁 𝘇𝘂𝗿 𝗡𝗲𝘂𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗚𝗲𝘀𝗲𝗹𝗹𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝗲𝗿𝗸𝗿𝗲𝗶𝘀𝗲𝘀. Ein Restrukturierungsplan nach StaRUG dient in erster Linie der Restrukturierung von Finanzverbindlichkeiten. Er kann aber auch ohne Eingriff in Gläubigerrechte dazu eingesetzt werden, Gesellschaftern wertlos gewordene Geschäftsanteile zu entziehen, wenn dies zur Sanierung der Gesellschaft erforderlich ist. Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jochen Rechtmann. 𝗔𝗻𝗹𝗲𝗶𝗵𝗲𝗴𝗹ä𝘂𝗯𝗶𝗴𝗲𝗿 𝗶𝗺 𝗕𝗲𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁𝘀𝘁𝗲𝗿𝗺𝗶𝗻: 𝗕𝗲𝘀𝘁𝗲𝗵𝗲𝗻 𝗥𝗲𝘀𝗶𝗱𝘂𝗮𝗹𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗲? Dass Anleihegläubiger ein Frage-, Rede- und Stimmrecht haben,

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht April Newsletter

Der April Newsletter der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren April Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht. C𝗵𝗮𝗻𝗰𝗲𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝗮𝗻𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝘂𝗿𝗰𝗵 𝗱𝗮𝘀 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻𝘀𝘀𝘁𝗮𝗯𝗶𝗹𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀- 𝘂𝗻𝗱 𝗥𝗲𝘀𝘁𝗿𝘂𝗸𝘁𝘂𝗿𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇 (𝗦𝘁𝗮𝗥𝗨𝗚). Unternehmen oder Unternehmer, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, hatten bisher nur zwei Möglichkeiten: Die freie Sanierung im Rahmen eines Vergleichs mit den Gläubigern oder die Insolvenz. Mit dem StaRUG steht ihnen nun ein dritter Weg offen, den Rechtsanwalt Robert Buchalik in seinem Beitrag aufzeigt.  𝗗𝗲𝗿 𝗜𝗻𝗱𝗲𝗽𝗲𝗻𝗱𝗲𝗻𝘁 𝗕𝘂𝘀𝗶𝗻𝗲𝘀𝘀 𝗥𝗲𝘃𝗶𝗲𝘄 (𝗜𝗕𝗥) 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗜𝗺𝗺𝗼𝗯𝗶𝗹𝗶𝗲𝗻𝘄𝗶𝗿𝘁𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁. Ein IBR bietet eine fundierte und unabhängige Unternehmensbewertung durch Experten. Er hilft,

Von |29. April 2024|Schlagwörter: , , , , , |

Andreas Weißelberg im BBR [talk] zu den Herausforderungen einer Insolvenz in Eigenverwaltung

In dem neuen Format BBR [talk] greift unser Partnerunternehmen Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte aktuelle Themen aus der Insolvenzbranche auf und lässt Sanierungsexperten dazu Stellung nehmen. In der zweiten Ausgabe diskutiert Andreas Weißelberg, Geschäftsführer der plenovia GmbH, mit Detlef Fleischer, Herausgeber des Existenz Magazins, über die komplexen Herausforderungen der Eigenverwaltung bei Unternehmenssanierungen. Weißelberg betont die entscheidende Zusammenarbeit von Juristen und Betriebswirten und das frühzeitige Erkennen möglicher Schwachstellen. Auf die Frage nach den betriebswirtschaftlichen Hürden bei der Insolvenz in Eigenverwaltung erklärt Weißelberg, dass trotz ähnlicher Prozesse wie bei der klassischen Sanierung die parallele Durchführung der Eigenverwaltung eine Herausforderung darstellt. Produktivitätssteigerung und Kapazitätsmanagement

Von |23. April 2024|Schlagwörter: |
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