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BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht April Newsletter
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren April Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht: Minijob 2026: Neue Verdienstgrenzen und Rentenoptionen – das müssen Arbeitgeber beachten Zum Jahresbeginn 2026 sind wichtige Änderungen für Minijobs in Kraft getreten. Diese haben direkte Auswirkungen auf die Vergütung, die Verdienstgrenzen und die Rentenversicherung. Für Arbeitgeber entsteht konkreter Handlungsbedarf: Sie sollten ihre Verträge, Arbeitszeiten und Abrechnungsprozesse überprüfen und anpassen. Für Beschäftigte eröffnen sich neue Gestaltungsmöglichkeiten. Die folgenden Punkte geben einen kompakten Überblick über die zentralen Neuerungen. Autor: Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Stefan Eßer Bürgschaft bei GmbH-Insolvenz Persönliche Bürgschaften bei Bankdarlehen sind nach wie
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht März Newsletter
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren März Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht: Bundesarbeitsgericht: Keine Inflationsanpassung Nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits die Klagen mehrerer Betriebsrentner der Commerzbank abgewiesen hatte (Az. 3 AZR 24/25, 3 AZR 25/25, 3 AZR 26/25), liegen nun die ausführlichen Entscheidungsgründe vor. Diese bringen inhaltlich wenig Überraschendes, zeichnen sich jedoch durch eine juristisch anspruchsvolle Argumentation aus. Autor: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Volkan Ulukaya Verbraucherkreditrecht 2026: Neue Anforderungen Stichtag 20. November 2026: Neues Verbraucherkreditrecht tritt in Kraft! Die gesetzgeberische Umsetzung des neuen Verbraucherkreditrechts in Deutschland gemäß der EU-Verbraucherkreditlinie 2023/2225 vom 18. Oktober 2023 ist weit fortgeschritten.
BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema „Digitalisierung im Rechnungswesen“
03. Februar 2026. Als Referenten auf unserem ersten Online-Stammtisch im Jahr 2026 durften wir Digitalisierungsexperte Jochen Treuz begrüßen. Er hielt einen Vortrag zum Thema "Digitalisierung im Rechnungswesen". In Sanierungs- und Restrukturierungssituationen sind schnelle Transparenz und verlässliche Zahlen entscheidend. Im Rechnungswesen liegt hier oft noch ungenutztes Potenzial durch manuelle Prozesse. In seinem Kurzvortrag zeigt Herr Treuz, wie digitale Rechnungsprozesse, E-Rechnungen und KI dabei helfen können, die Liquidität besser zu steuern und auch unter hohem Zeitdruck fundiertere Entscheidungen zu treffen. Weitere Details zu dem Vortrag können der Präsentation entnommen werden, die im Mitgliederbereich unter folgendem Link zur Verfügung gestellt wird:
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Februar Newsletter
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Februar Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht: Das StaRUG in der Praxis: Ein komplexer Rahmen mit ungeklärten Rechtsfragen und Fallstricken Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) hat sich als Instrument der präventiven Restrukturierung etabliert und wird zunehmend genutzt. Mit der wachsenden praktischen Bedeutung treten jedoch auch Unsicherheiten, formale Risiken und unterschiedliche gerichtliche Maßstäbe deutlicher hervor. Wer das Verfahren erfolgreich einsetzen will, muss die aktuellen Entwicklungen, die Spruchpraxis der Restrukturierungsgerichte und typische Fehlerquellen genau im Blick behalten, denn das StaRUG in der Praxis liefert auch Fallstricke. Autor: Robert Buchalik, Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt Insolvenzeröffnungsverfahren:
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Januar Newsletter
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Januar Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht: Gläubigergruppen im StaRUG Verfahren Zum fünften Mal jährt sich das Inkrafttreten des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG). Das neu geschaffene Restrukturierungsverfahren ist in der Beratungspraxis angekommen. Es haben sich bereits ein paar typische Fallkonstellationen entwickelt, bei denen das StaRUG sinnvoll zum Einsatz gekommen ist, sei es bei der Restrukturierung von Anleihen und sonstigen Finanzverbindlichkeiten oder zum Zwecke der Sanierung durch die Gestaltung von Rechten der Anteilseigner, dies zuletzt auch ohne jegliche Beteiligung von Fremdgläubigern als klassische „Gesellschafterpläne“. LG Düsseldorf vom 20.03.2025 – 314c T 3/25
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Dezember Newsletter
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Dezember Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht: D&O-Versicherung in der Krise Das OLG Frankfurt stellt den Versicherungsschutz bei Verstößen gegen das insolvenzrechtliche Zahlungsverbot infrage – mit Folgen, die den Haftungsrahmen für Geschäftsleiter deutlich verschärfen könnten. Autor: Claudia Rumma | Rechtsanwältin | Buchalik Brömmekamp BGH-Urteil zu Wirecard Der Zusammenbruch der Wirecard AG zählt zu den schwersten Wirtschaftsskandalen Deutschlands. Bis heute beschäftigen sich damit Ermittlungsbehörden und Gerichte. Dabei hat die Frage, wie Schadensersatzansprüche geschädigter Aktionäre insolvenzrechtlich einzuordnen sind, eine besondere Bedeutung erlangt. Mit seinem Urteil vom 13. November 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH)
BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema „IT in Restrukturierung und Insolvenz Wunsch, Wirklichkeit und notwendige Konsequenzen“
28.10.2025. Unser Referent Franz Hillebrand, CEO der Tesofy FlexCo. hielt einen Vortrag zum Thema "IT in Restrukturierung und Insolvenz Wunsch, Wirklichkeit und notwendige Konsequenzen". IT ist in Krisen systemkritisch, da sämtliche Geschäftsprozesse wie Kommunikation, Zahlungen und Datenzugriffe von ihr abhängen. Ohne funktionierende IT ist ein Unternehmen handlungsunfähig. Kostensenkungen sind in der IT nur begrenzt möglich, da starre Cloud-, SaaS- und Wartungsverträge meist keine Sonderkündigungsrechte bei Restrukturierungen zulassen. Gleichzeitig geht in Krisen häufig Schlüsselpersonal verloren, was zu gravierendem Wissensverlust (Adminrechte, Passwörter, Zugänge, Know-how) führt. Unter starkem Druck handeln Fachbereiche im Überlebensmodus, mit widersprüchlichen Anforderungen. Die IT wird dabei oft
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht November Newsletter
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren November Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht: Bundesarbeitsgericht weist Klage von Betriebsrentnern ab Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in drei Verfahren (3 AZR 24/25, 3 AZR 25/25 und 3 AZR 26/25) die Klagen von Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern gegen die Commerzbank auf eine Rentenanpassung zum Stichtag 1. Juli 2022 abgewiesen. Über diese Verfahren wurde bereits mehrfach berichtet. Damit steht nun fest, dass auch die höchste arbeitsgerichtliche Instanz zugunsten der Commerzbank AG entschieden hat. Die Bank hat sich somit in allen Punkten durchgesetzt und war nicht verpflichtet, die Betriebsrenten zum genannten Stichtag vollständig anzupassen. Autor -
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Oktober Newsletter
Der Oktober Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Oktober Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht: Sanieren statt verlieren: Wege aus der Unternehmenskrise | BBR Wenn ein Unternehmen in die Krise gerät, scheint der Verkauf oft die naheliegendste Lösung zu sein. Dieser Beitrag zeigt, warum eine Sanierung in der Krise oft besser ist als ein übereilter Verkauf. Eine nachhaltige Unternehmenssanierung beseitigt Krisenursachen, stellt Wettbewerbsfähigkeit her und schafft finanzielle Reserven. Gläubigerinteressen und Unternehmensfortführung stehen seltener im Widerspruch als häufig angenommen. Entscheidend ist die Balance zwischen Gläubigerbefriedigung und notwendigen Reserven im Unternehmen. Volkswirtschaftlich sinnvoll ist eine Fortführung
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht September Newsletter
Der September Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren September Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht: Arbeitsrechtliche Fallstricke beim Einsatz von KI im Berufsalltag Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz kann zwar die Arbeit erleichtern und effizienter machen, ist jedoch mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden. Wer KI ohne Zustimmung des Arbeitgebers nutzt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung. Besonders problematisch sind mögliche Datenschutzverstöße, fehlerhafte Ergebnisse oder Urheberrechtsverletzungen. Deshalb ist es entscheidend, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten und die von der KI erzeugten Inhalte stets



