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BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Dezember Newsletter
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Dezember Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht: D&O-Versicherung in der Krise Das OLG Frankfurt stellt den Versicherungsschutz bei Verstößen gegen das insolvenzrechtliche Zahlungsverbot infrage – mit Folgen, die den Haftungsrahmen für Geschäftsleiter deutlich verschärfen könnten. Autor: Claudia Rumma | Rechtsanwältin | Buchalik Brömmekamp BGH-Urteil zu Wirecard Der Zusammenbruch der Wirecard AG zählt zu den schwersten Wirtschaftsskandalen Deutschlands. Bis heute beschäftigen sich damit Ermittlungsbehörden und Gerichte. Dabei hat die Frage, wie Schadensersatzansprüche geschädigter Aktionäre insolvenzrechtlich einzuordnen sind, eine besondere Bedeutung erlangt. Mit seinem Urteil vom 13. November 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH)
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht November Newsletter
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren November Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht: Bundesarbeitsgericht weist Klage von Betriebsrentnern ab Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in drei Verfahren (3 AZR 24/25, 3 AZR 25/25 und 3 AZR 26/25) die Klagen von Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern gegen die Commerzbank auf eine Rentenanpassung zum Stichtag 1. Juli 2022 abgewiesen. Über diese Verfahren wurde bereits mehrfach berichtet. Damit steht nun fest, dass auch die höchste arbeitsgerichtliche Instanz zugunsten der Commerzbank AG entschieden hat. Die Bank hat sich somit in allen Punkten durchgesetzt und war nicht verpflichtet, die Betriebsrenten zum genannten Stichtag vollständig anzupassen. Autor -
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Oktober Newsletter
Der Oktober Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Oktober Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht: Sanieren statt verlieren: Wege aus der Unternehmenskrise | BBR Wenn ein Unternehmen in die Krise gerät, scheint der Verkauf oft die naheliegendste Lösung zu sein. Dieser Beitrag zeigt, warum eine Sanierung in der Krise oft besser ist als ein übereilter Verkauf. Eine nachhaltige Unternehmenssanierung beseitigt Krisenursachen, stellt Wettbewerbsfähigkeit her und schafft finanzielle Reserven. Gläubigerinteressen und Unternehmensfortführung stehen seltener im Widerspruch als häufig angenommen. Entscheidend ist die Balance zwischen Gläubigerbefriedigung und notwendigen Reserven im Unternehmen. Volkswirtschaftlich sinnvoll ist eine Fortführung
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht September Newsletter
Der September Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren September Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht: Arbeitsrechtliche Fallstricke beim Einsatz von KI im Berufsalltag Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz kann zwar die Arbeit erleichtern und effizienter machen, ist jedoch mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden. Wer KI ohne Zustimmung des Arbeitgebers nutzt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung. Besonders problematisch sind mögliche Datenschutzverstöße, fehlerhafte Ergebnisse oder Urheberrechtsverletzungen. Deshalb ist es entscheidend, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten und die von der KI erzeugten Inhalte stets
BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema „Pflicht zur Krisenfrüherkennung – Implikationen des § 1 StaRUG“
02. September 2025. Der Referent unseres Herbst-Stammtisches war Herr Prof. Dr. Kristian Giesen . Er ist Professor für Volkswirtschaftslehre und Finanzwesen an der FOM Hochschule mit Forschungs- und Beratungsschwerpunkt Risikomanagement, Krisenfrüherkennung und Entscheidungsfindung sowie Eigentümer und Geschäftsführer der RisikozweiNull GmbH. Prof. Dr. Giesen hielt einen Vortrag zum Thema „Pflicht zur Krisenfrüherkennung - Implikationen des § 1 StaRUG“. Sanierungs- und Restrukturierungsberater tragen eine besondere Verantwortung: Sie begleiten Unternehmen oft in kritischen Situationen, in denen die üblichen „Schönwetterkriterien" nicht mehr greifen und daher besondere Pflichten zur Krisenfrüherkennung gelten. Steigen sie selbst in die Geschäftsführung ein, gilt die gesetzliche Pflicht zur frühzeitigen Krisenerkennung
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht August Newsletter
Der August Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren August Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht: Corporate Governance: Warum das Mandatslimit keine Formsache ist Die Debatte um Rüdiger Grubes Aufsichtsratsmandate verdeutlicht, dass gesetzliche Regeln zur Corporate Governance ernst zu nehmen sind. Personen in Führungs- oder Kontrollpositionen börsennotierter Unternehmen tragen Verantwortung und müssen sich konsequent an rechtliche Vorgaben halten – unabhängig von ihrer Erfahrung oder Bekanntheit. Autor - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Sascha Borowski Die Auswahl der Planbetroffenen und die Gruppenbildung im Restrukturierungsplan Die Erstellung eines Restrukturierungsplans nach dem StaRUG ist
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Juli Newsletter
Der Juli Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Juli Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht: Restrukturierungsanzeige: Beseitigung einer Überschuldung Das Amtsgericht Köln hat in einem aktuellen Beschluss (AG Köln v. 09.12.2024 – 82 RES 1/24) bejaht, dass eine ausreichend konkrete Anzeige nach § 31 StaRUG den Insolvenzgrund der Überschuldung beseitigen kann. Dies hat weitreichenden Folgen für die Praxis. Der Beitrag stellt die zentralen Aussagen des Beschlusses vor und erläutert, welche Restrukturierungsmaßnahmen, wie etwa eine befreiende Schuldübernahme, zulässig sind. Autor: RA Karsten Dumrath Insolvenzverfahren: Wann eröffnen? „Eröffnet wird am Monatsersten!“, so
BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema „Überschuldung – der unterschätzte Insolvenzgrund“
01. Juli 2025. Rechtsanwalt und Vorstandsvorsitzender Robert Buchalik hielt einen Vortrag zu dem Thema "Überschuldung - der unterschätzte Insolvenzgrund“. Insolvenzverschleppung ist kein Kavaliersdelikt und staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren häufen sich. Bislang hat sich die Insolvenzantragspflicht eher im Bereich der Zahlungsunfähigkeit abgespielt, mit der letzten Insolvenzrechtsreform 2021 wurde allerdings der Insolvenzgrund der Überschuldung weiter in den Vordergrund gerückt. Die damit verbundenen Risiken für Geschäftsleiter sind nach wie vor wenig bekannt. Es liegt an uns Beratern, mehr Aufklärung zu schaffen und die darin liegenden Beratungspotenziale zu nutzen. Robert Buchalik hat die Thematik dargestellt und einen Baukasten für die Beratungspraxis zur Verfügung gestellt.
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Juni Newsletter
Der Juni Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Juni Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht: Vollbeendigung einer Personengesellschaft: Auswirkungen auf ein Insolvenzverfahren Das deutsche Gesellschaftsrecht kennt keine Personengesellschaften mit nur einem Gesellschafter. Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus, wird die Personengesellschaft vollbeendet. Es findet keine Liquidation statt. Das Vermögen der Gesellschaft – inklusive deren Verbindlichkeiten – geht auf den verbleibenden Gesellschafter über. Das deutsche Insolvenzrecht regelt jedoch nicht ausdrücklich, welche Auswirkungen das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters auf ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Personengesellschaft hat. Mit dieser Frage musste sich
BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema „Der gemeinsame Vertreter im Insolvenzverfahren“
27. Mai 2025. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Sascha Borowski, hielt einen Vortrag zum Thema "Der gemeinsame Vertreter im Insolvenzverfahren“. Der gemeinsame Vertreter übernimmt die zentrale Aufgabe, die Interessen aller Gläubiger einer bestimmten Anleihe gegenüber dem Emittenten zu vertreten. Dies betrifft insbesondere die Umsetzung und Durchsetzung von Beschlüssen, die mit Mehrheitsentscheid unter den Gläubigern gefasst werden. 5 Abs. 3 SchVG regelt die inhaltlichen Befugnisse der Anleihegläubiger zur Änderung von Anleihebedingungen durch Mehrheitsbeschluss. Die Vorschrift zählt exemplarisch besonders eingriffsintensive Maßnahmen auf, denen die Gläubiger mit qualifizierter Mehrheit zustimmen können. Hierzu gehören insbesondere Änderungen hinsichtlich der Fälligkeit, Höhe


