BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Januar Newsletter
Der Januar Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da!
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Januar Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht:
- 𝗔𝗸𝘁𝘂𝗲𝗹𝗹𝗲 𝗘𝗻𝘁𝘄𝗶𝗰𝗸𝗹𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗖𝗵𝗮𝗻𝗰𝗲𝗻 𝗱𝘂𝗿𝗰𝗵 𝗞ü𝗻𝘀𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗜𝗻𝘁𝗲𝗹𝗹𝗶𝗴𝗲𝗻𝘇 𝘂𝗻𝗱 𝗗𝗶𝗴𝗶𝘁𝗮𝗹𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗯𝗲𝗶 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻. Die Möglichkeiten, die sich durch den Einsatz von KI und Digitalisierung in Insolvenzverfahren ergeben, sind enorm. Effizienzsteigerung, Transparenz und eine Früherkennung von Krisen können die Qualität und Geschwindigkeit der Verfahren deutlich verbessern, erläutert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Jasper Stahlschmidt in seinem Beitrag.
- 𝗘𝗻𝘁𝘀𝗰𝗵𝘂𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴 𝗺𝗶𝘁 𝗛𝗶𝗹𝗳𝗲 𝗱𝗲𝘀 𝗦𝘁𝗮𝗥𝗨𝗚 – 𝗗𝗮𝘂𝗲𝗿𝗵𝗮𝗳𝘁𝗲 𝗘𝗻𝘁𝘀𝗰𝗵𝘂𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴 𝗼𝗵𝗻𝗲 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻. Mit dem in 2021 in Kraft getretenen Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz StaRUG bietet der Gesetzgeber Unternehmen und Unternehmern die Möglichkeit, ihre Verbindlichkeiten ohne Insolvenzverfahren mit Zustimmung ihrer Gläubiger zu restrukturieren. Rechtsanwalt Hans Fritsche, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, gibt einen Überblick.
- 𝗣𝗵𝗶𝘀𝗵𝗶𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗢𝗻𝗹𝗶𝗻𝗲-𝗕𝗲𝘁𝗿𝘂𝗴 𝗲𝗿𝗸𝗲𝗻𝗻𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝘃𝗲𝗿𝗺𝗲𝗶𝗱𝗲𝗻. Beides sind ernstzunehmende Gefahren, die durch gezielte Prävention und schnelles Handeln minimiert werden können. Rechtsanwalt Bernd Gindorf, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, zeigt in seinem Artikel auf, wie Sie Betrugsmaschen erkennen, sich schützen und im Ernstfall handeln können.
- 𝗗𝗶𝗲 𝗙𝗼𝗿𝘁𝗳ü𝗵𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗿𝗼𝗴𝗻𝗼𝘀𝗲 𝗶𝗺 𝗥𝗮𝗵𝗺𝗲𝗻 𝗱𝗲𝘀 𝗝𝗮𝗵𝗿𝗲𝘀𝗮𝗯𝘀𝗰𝗵𝗹𝘂𝘀𝘀𝗲𝘀. In unsicheren Zeiten rückt die Hashtag Fortführungsprognose in den Mittelpunkt der Jahresabschlusserstellung. Dabei geht es um weit mehr als die technische Umsetzung von Excel-Tabellen in eine Liquiditätsplanung, erläutert Andreas Weißelberg, Geschäftsführer der plenovia GmbH, in seinem Gastbeitrag.
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!