November 2023
BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema – Unterschiede und Gemeinsamkeiten des deutschen und französischen Insolvenzrechts
24. Oktober – 18:00 Uhr. Gast unseres BV ESUG Online-Stammtisches im Oktober war Hannah Gesll aus Frankreich, die eine kürzlich für die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Referendarin tätig war. Sie stellte die Unterschiede und Gemeinsamkeiten des deutschen und französischen Insolvenzrechts dar. Der Hauptunterschied liegt in den Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. In Deutschland kann das Gericht einen Insolvenzantrag (mangels Masse) ablehnen, wenn der Schuldner nicht über ausreichende Mittel verfügt, um die Verfahrenskosten zu decken. Dies ist bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Fall. In Frankreich hingegen spielt die finanzielle Situation des Schuldners für die Eröffnung des Verfahrens