Mai 2024

BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema – Arbeitsrechtliche Besonderheiten in der Insolvenz

22. Mai 2024. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stefan Eßer referierte anlässlich unseres Frühjahrsstammtisches über die arbeitsrechtlichen Besonderheiten in der Insolvenz. Er erläuterte, dass nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Insolvenzverwalter bzw. der Schuldner in Eigenverwaltung die Verwaltungsbefugnis über das Unternehmen übernimmt, was Auswirkungen auf arbeitsrechtliche Fragen wie Kündigungen hat. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch solche, die arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich unkündbar sind, können in der Insolvenz ordentlich gekündigt werden.  Ausnahmen sind hier Betriebsratsmitglieder oder Arbeitnehmer in Elternzeit sowie andere Arbeitnehmer mit gesetzlichen Sonderkündigungsschutz. Auch befristete Arbeitsverhältnisse können ordentlich mit einer Kündigungsfrist von maximal drei Monaten gekündigt werden. Herr Eßer betonte auch die

Von |31. Mai 2024|Schlagwörter: |

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Mai Newsletter

Der Mai Newsletter der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren März Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht. 𝗗𝗲𝗿 𝗥𝗲𝘀𝘁𝗿𝘂𝗸𝘁𝘂𝗿𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗹𝗮𝗻 𝗮𝗹𝘀 𝗜𝗻𝘀𝘁𝗿𝘂𝗺𝗲𝗻𝘁 𝘇𝘂𝗿 𝗡𝗲𝘂𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗚𝗲𝘀𝗲𝗹𝗹𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝗲𝗿𝗸𝗿𝗲𝗶𝘀𝗲𝘀. Ein Restrukturierungsplan nach StaRUG dient in erster Linie der Restrukturierung von Finanzverbindlichkeiten. Er kann aber auch ohne Eingriff in Gläubigerrechte dazu eingesetzt werden, Gesellschaftern wertlos gewordene Geschäftsanteile zu entziehen, wenn dies zur Sanierung der Gesellschaft erforderlich ist. Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jochen Rechtmann. 𝗔𝗻𝗹𝗲𝗶𝗵𝗲𝗴𝗹ä𝘂𝗯𝗶𝗴𝗲𝗿 𝗶𝗺 𝗕𝗲𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁𝘀𝘁𝗲𝗿𝗺𝗶𝗻: 𝗕𝗲𝘀𝘁𝗲𝗵𝗲𝗻 𝗥𝗲𝘀𝗶𝗱𝘂𝗮𝗹𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗲? Dass Anleihegläubiger ein Frage-, Rede- und Stimmrecht haben, ist

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