August 2021

BV ESUG Online Stammtisch – Die Vergleichsrechnung im StaRUG

10. August 2021. Robert Buchalik, Geschäftsführer der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, war der Vortragende unseres BV ESUG Online Stammtisches im August und referierte zum Thema Inhalt und Aufbau der Vergleichsrechnung im StaRUG. Das am 01.01.2021 in Kraft getretene Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) fordert in §6 Abs. 2 StaRUG eine Vergleichsrechnung, „in der die Auswirkungen des Restrukturierungsplans auf die Befriedigungsaussichten der Planbetroffenen dargestellt werden“. Herr Buchalik betonte, dass die Vergleichsrechnung auch ein wesentlicher (Pflicht-)Bestandteil eines Insolvenzplanes ist (§220 Abs. 2 InsO). In beiden Verfahren (StaRUG, Insolvenz) bildet die Vergleichsrechnung die Grundlage für die Entscheidung der Gläubiger (und die gerichtliche Bestätigung

Von |11. August 2021|Schlagwörter: |
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