Mai 2023

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Mai Newsletter

Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Mai Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht: BGH: Keine Entschädigung für pandemiebedingte Schließungen Autor: Dr. Olaf Hiebert (Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht) Das Jubiläumsinterview: Von der Vision zur Strategie – 25 Jahre Sanierungsberatung aus einer Hand. Autor: Robert Buchalik und Dr. Utz Brömmekamp (Partner, Geschäftsführer, Rechtsanwälte) Unternehmensstrategie in Krisenzeiten weiterentwickeln | plenovia Gastautor: Sven Richter (Consultant, plenovia GmbH) Hier können Sie den BBR Newsletter als PDF herunterladen Hier können Sie sich für den monatlichen BBR Newsletter anmelden

Von |31. Mai 2023|Schlagwörter: |

BV ESUG Online Stammtisch: Thema – ChatGPT

23. Mai 2023. Die Marketing & PR Leiterin der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft, Dorothee Heckemann, hielt einen Vortrag zu einem Thema, das derzeit in aller Munde ist: Chat GPT. Wird es in Zukunft unsere Arbeitsplätze vernichten oder unsere Arbeit deutlich erleichtern? Eines ist sicher: Wir stehen vor einem großen Umbruch, dem sich niemand entziehen kann. Im November 2022 gestartet, konnte das Tool im Januar 2023 bereits 100 Millionen aktive Nutzer pro Monat für sich gewinnen.  Selbst große Player wie Netflix, Instagram oder Airbnb konnten mit diesem Erfolg nicht mithalten. Entwickelt wurde der Sprachmodulist von dem Start-up OpenAI, dessen ursprünglicher Mitgründer

Von |31. Mai 2023|Schlagwörter: |

BV ESUG Online Stammtisch: Thema – Nachhaltigkeit

25. April 2023. Zu unserem Online-Stammtisch im April durften wir die TÜV-zertifizierte Nachhaltigkeitsmanagerin Iris Clasvogt Zajusch begrüßen. Das Thema Nachhaltigkeit ist im Moment in aller Munde. Aber warum ist Nachhaltigkeit überhaupt so wichtig? Die Ökosysteme unserer Erde können nicht erhalten bleiben, wenn wir so weitermachen wie bisher und keine nachhaltigeren Entscheidungen getroffen werden. Die freiwillige Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie in der Gesellschaft hat nicht funktioniert, also gibt nun der Gesetzgeber die Richtung vor (z. B. mittels der CSR-Berichtspflicht nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG)). Dies betrifft aktuell kapitalmarktorientierte Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen. Auch Banken, Versicherungen und Fondgesellschaften müssen sich

Von |3. Mai 2023|Schlagwörter: |
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