August 2024

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht August Newsletter

Der August Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da! Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren August Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht. 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻𝘀𝘀𝗮𝗻𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗼𝗵𝗻𝗲 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇 𝗻𝗮𝗰𝗵 𝗱𝗲𝗺 𝗦𝘁𝗮𝗥𝗨𝗚 - 𝟭𝟬 𝗙𝗿𝗮𝗴𝗲𝗻, 𝟭𝟬 𝗔𝗻𝘁𝘄𝗼𝗿𝘁𝗲𝗻. Das StaRUG bietet Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten eine wertvolle Alternative zur Insolvenz, indem es eine frühzeitige und geordnete Restrukturierung ermöglicht. In seinem Beitrag beantwortet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Jasper Stahlschmidt relevante Fragen aus seiner Beratungspraxis. 𝗙𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗼𝗽𝘁𝗶𝗼𝗻𝗲𝗻: 𝗙𝗮𝗰𝘁𝗼𝗿𝗶𝗻𝗴, 𝗦𝗮𝗹𝗲-𝗮𝗻𝗱-𝗟𝗲𝗮𝘀𝗲-𝗕𝗮𝗰𝗸, 𝗙𝗼𝗿𝗳𝗮𝗶𝘁𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴, 𝗖𝗿𝗼𝘄𝗱𝗳𝘂𝗻𝗱𝗶𝗻𝗴 - 𝗖𝗵𝗮𝗻𝗰𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗥𝗶𝘀𝗶𝗸𝗲𝗻. Ingo Pfersdorf, Project Manager Finance, plenovia GmbH, beleuchtet im Interview unter anderem die Vor-

BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema „Ein Vergleich der deutschen und niederländischen Geschäftskulturen, insbesondere bei Insolvenzverfahren“

17.09.2024 - 18:00 Uhr. RA Femke Brömmekamp hält einen Vortrag zum Thema „Ein Vergleich der deutschen und niederländischen Geschäftskulturen, insbesondere bei Insolvenzverfahren“.    Was passiert, wenn Pünktlichkeit auf Pragmatismus trifft? Entdecken Sie,  wie kulturelle Nuancen den Geschäftserfolg beeinflussen können. Zwei Nachbarn, zwei Wirtschaftsmächte - aber wie unterschiedlich sind ihre Ansätze im Geschäftsleben wirklich? Erfahren Sie mehr über die feinen Unterschiede und überraschenden Gemeinsamkeiten. Wie laufen zum Beispiel Verhandlungen ab, wenn deutsche Direktheit auf niederländische Diplomatie trifft? Entdecken Sie die geheimen Zutaten für erfolgreiche Geschäfte zwischen Deutschen und Niederländern: Sind es die gleichen Werte oder die kulturellen Unterschiede, die

Von |29. August 2024|Schlagwörter: |

Kombinationslehrgang: Geprüfter ESUG- und StaRUG Berater

Die Sanierung von Unternehmen durch Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren hat sich in den letzten 12 Jahren als strategische Option für Unternehmen in der Krise bewährt und wird von Wirtschaft und Öffentlichkeit zunehmend anerkannt. Mit dem ab 2021 geltenden Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) steht eine weitere Sanierungsoption zur Verfügung, deren Potenzial bislang weitgehend ungenutzt ist. Mit diesen Instrumenten können auch faktisch insolvente Unternehmen gerettet und nachhaltig saniert werden, was den Erfolg dieser Maßnahmen in der Praxis unterstreicht. Frühzeitig handelnde Unternehmer können durch die neuen Regelungen ihr Unternehmen erhalten und den Sanierungsprozess aktiv mitgestalten. Gleichzeitig haben die Gläubiger die Möglichkeit, sich

Von |4. August 2024|Schlagwörter: |
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