Juni 2022

BV ESUG Online Stammtisch – Haftung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern nach § 102 StaRUG

28. Juni 2022. Das Thema des Stammtisches war der durch das am 01.01.2021 in Kraft getretene StaRUG mit § 102 geschaffene Haftungstatbestand bei Verletzung von Hinweis- und Warnpflichten für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und weitere Verpflichtete. Der Referent, Herr Buchalik, wies darauf hin, dass die in § 3 Nr. 1 StBerG genannten Personen die Normadressaten sind, auch, wenn die vertragliche Beziehung nicht unmittelbar mit dem Berufsträger, sondern mit deren Gesellschaft besteht. Mit der Erweiterung auf andere Berufsgruppen wurden die Hinweis- und Warnpflichten als Instrument der Krisenfrüherkennung bestandsübergreifend gesetzlich verankert. Eine frühzeitige Warnung soll auch die Sanierungschancen des StaRUG ermöglichen. Bei der

Von |30. Juni 2022|Schlagwörter: |
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