Dezember 2023

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Dezember Newsletter

Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Dezember Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht. Kündigungsschutzprozess: Grundsätzlich kein Verwertungsverbot von Aufnahmen vorsätzlicher Straftaten bei offener Videoüberwachung. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Bödiger beleuchtet die Frage, ob der Arbeitgeber Videoaufnahmen, die aus einer offenen Videoüberwachung erstellt wurden, bei vorsätzlichen Straftaten des Arbeitnehmers verwerten darf oder ob der Datenschutz dies verbietet. Insolvenzanfechtung - Zur grob fahrlässigen Unkenntnis des Insolvenzverwalters. Handelt der Insolvenzverwalter grob fahrlässig, wenn er sich dabei Zeit lässt, die Kontounterlagen des Schuldners daraufhin zu überprüfen, ob ihm diese vollständig vorliegen und ob sie Anhaltspunkte für eine Anfechtung verdächtiger Zahlungen

Von |10. Dezember 2023|Schlagwörter: |

BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema – EU Richtlinienentwurf zur weiteren Harmonisierung des Insolvenzrecht

28. November 2023 – 18:00 Uhr. Rechtsanwalt Dr. Utz Brömmekamp (Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) referierte auf unserem letzten Online-Stammtisch im Jahr 2023 über den EU-Richtlinienentwurf zur weiteren Harmonisierung des Insolvenzrechts. Hauptziele dieses Entwurfs sind die Optimierung der Rückführung von Vermögenswerten in die Insolvenzmasse, die Effizienz von Insolvenzverfahren und die gerechte Verteilung der Insolvenzmasse an die Gläubiger. Die dabei angestrebte Vereinheitlichung wesentlicher Insolvenzvorschriften ist Teil des Aktionsplans zur Förderung der EU-Kapitalmarktunion. Der Richtlinienentwurf gliedert sich in mehrere Titel. Titel II befasst sich mit Anfechtungsklagen und enthält Kapitel zu allgemeinen Bestimmungen, besonderen Voraussetzungen und Wirkungen von Anfechtungsklagen.

Von |9. Dezember 2023|Schlagwörter: |

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht November Newsletter

Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren November Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht. 𝗪𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲 𝗡𝗲𝘂𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗺 𝗘𝗶𝗴𝗲𝗻𝘃𝗲𝗿𝘄𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴𝘀𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻: 𝗔𝗸𝘁𝘂𝗮𝗹𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘁𝗲𝗿 𝗘𝗶𝗴𝗲𝗻𝘃𝗲𝗿𝘄𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗹𝗮𝗻 𝗺𝘂𝘀𝘀 𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝘇𝗲𝗶𝘁𝗶𝗴 𝗲𝗶𝗻𝗴𝗲𝗿𝗲𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻. Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung kann nur eröffnet werden, wenn der aktualisierte Eigenverwaltungsplan rechtzeitig vor dem geplanten Eröffnungstermin bei Gericht eingereicht wird. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Jasper Stahlschmidt stellt die Hintergründe einer wohl richtungsweisenden Entscheidung des AG Hamburg dar und gibt Praxistipps. 𝗘𝗶𝗻 𝗕𝗹𝗶𝗰𝗸 𝗶𝗻 𝗱𝗶𝗲 𝗭𝘂𝗸𝘂𝗻𝗳𝘁: 𝗪𝗶𝗿𝗱 𝗱𝗲𝗿 𝗔𝗻𝘄𝗮𝗹𝘁𝘀𝗯𝗲𝗿𝘂𝗳 𝗱𝗶𝗴𝗶𝘁𝗮𝗹? Die Digitalisierung verändert die Arbeitsweise in nahezu allen Branchen – auch die der Anwaltschaft. Im Interview mit der Redaktion der

Von |3. Dezember 2023|Schlagwörter: |
image_pdfimage_print
Nach oben