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Herbstseminare des BV ESUG Teil I

Hiermit laden wir Sie herzlich zum ersten Teil unserer diesjährigen Herbstseminare am 01. und 02. Oktober 2026 ein.

ORT DER VERANSTALTUNG

Die Seminare finden als Präsenzveranstaltungen in den Geschäftsräumen des BV ESUG (Buchalik Brömmekamp, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf) statt. Parkmöglichkeiten sind in der Tiefgarage vorhanden. Es besteht auch die Möglichkeit, online über Microsoft Teams teilzunehmen.

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG

Für Ihre Teilnahme vor Ort in Düsseldorf, erhalten Sie die 1,5-fache Stundenzahl bescheinigt, sofern Sie keine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO benötigen.

Für die Bescheinigung Ihrer Teilnahme an den Online-Seminaren erhalten Sie die tatsächliche Stundenzahl und es ist eine durchgängige Anwesenheit erforderlich.

Wenn Sie nicht an allen Vorträgen teilgenommen haben,

Von |5. August 2026|Schlagwörter: |

Herbstseminare des BV ESUG Teil II

Hiermit laden wir Sie herzlich zum zweiten Teil unserer diesjährigen Herbstseminare am 19. und 20. November 2026 ein.

ORT DER VERANSTALTUNG

Die Seminare finden als Präsenzveranstaltungen in den Geschäftsräumen des BV ESUG (Buchalik Brömmekamp, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf) statt. Parkmöglichkeiten sind in der Tiefgarage vorhanden. Es besteht auch die Möglichkeit, online über Microsoft Teams teilzunehmen.

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG

Für Ihre Teilnahme vor Ort in Düsseldorf, erhalten Sie die 1,5-fache Stundenzahl bescheinigt, sofern Sie keine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO benötigen.

Für die Bescheinigung Ihrer Teilnahme an den Online-Seminaren erhalten Sie die tatsächliche Stundenzahl und es ist eine durchgängige Anwesenheit erforderlich.

Wenn Sie nicht an allen Vorträgen teilgenommen haben,

Von |5. August 2026|Schlagwörter: |

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Juli Newsletter

Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Juli Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht:

Künstliche Intelligenz ist längst auch in Personalabteilungen angekommen. Bei Umstrukturierungen und Personalabbau stellt sich deshalb die Frage, ob Arbeitgeber KI-gestützte Systeme zur Vorbereitung betriebsbedingter Kündigungen einsetzen dürfen. Im Mittelpunkt steht dabei die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG.

Autor:  Rechtsanwalt und Fachanwalt ArbeitsrechtVolkan Ulukaya

Das StaRUG gibt Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten die Möglichkeit, sich frühzeitig und flexibel außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren. Es schützt vor Zwangsvollstreckungen, bindet Gläubiger ein und

BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema „Die kaum genutzte Kultur der zweiten Chance – Warum Unternehmer trotz vorhandener Instrumente ihr Lebenswerk verlieren“

11. August 2026. Interim Leader und Unternehmenscoach Alexander Rank ist Gast unseres Online-Stammtisches im August und hält einen Vortrag zum dem Thema: „Die kaum genutzte Kultur der zweiten Chance – Warum Unternehmer trotz vorhandener Instrumente ihr Lebenswerk verlieren“.

Obwohl wir über leistungsfähige Restrukturierungsinstrumente verfügen, werden in Deutschland Krisenunternehmen nur selten frühzeitig stabilisiert; stattdessen münden sie überwiegend in der Liquidation.

Die zentrale Frage ist daher nicht, was rechtlich möglich ist, sondern warum Organisationen die vorhandenen Werkzeuge so spät oder
gar nicht

Von |16. Juli 2026|Schlagwörter: |

BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema „Wertschöpfung neu denken – Digitalisierung als Hebel für Restrukturierung und Zukunftsfähigkeit“

23. Juni 2026. Marc Kresin, freiberuflicher Interim IT Manager, IT Projektleiter, Product Manager/-Owner und Enterprise Architekt hielt einen Vortrag zum Thema: „Wertschöpfung neu denken – Digitalisierung als Hebel für Restrukturierung und Zukunftsfähigkeit“.

Künstliche Intelligenz wird in vielen Unternehmen primär als Technologieprojekt verstanden und genau daran scheitern die meisten Initiativen. Studien von BCG, McKinsey und MIT zeigen, dass ein Großteil der KI-Anwendungen nicht über Pilotphasen hinauskommt oder keinen nachhaltigen geschäftlichen Mehrwert erzeugt. Der Vortrag argumentiert, dass KI nicht als technologische Innovation, sondern als fundamentale Transformationsaufgabe verstanden werden muss.
Im Zentrum stehen vier Thesen:

Von |1. Juli 2026|Schlagwörter: |

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Juni Newsletter

Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Juni Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht:

In der Praxis kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen darüber, inwieweit Arbeitgeber bei einem vereinbarten Jahreszielbonus den Jahresbonus zum Fälligkeitstermin trotz voller Zielerreichung für Zeiten des Ruhens des Arbeitsverhältnisses kürzen dürfen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun mit seinem Urteil vom 02.07.2025 (Az. 10 AZR 119/24) Licht ins Dunkel gebracht.

Autor: Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Bödiger

BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema „Neues zur Betriebsrente – BAG zur Betriebsrentenanpassung“

28. Mai 2026. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Volkan Ulukaya, hielt einen Vortrag zu dem Thema “ Neues zur Betriebsrente – BAG zur Betriebsrentenanpassung“ und gibt uns einen kurzen Ein- und Ausblick zur betrieblichen Altersversorgung in der Krise.

Angesichts der aktuellen Diskussionen um die gesetzliche Rente gewinnen Betriebsrenten zunehmend an Bedeutung für die Altersversorgung. Damit die Kaufkraft der Betriebsrente auch nach Rentenbeginn erhalten bleibt, müssen Unternehmen regelmäßig prüfen, ob eine Anpassung der Renten erforderlich ist. Eine solche Anpassung kann jedoch ausbleiben, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens dagegen spricht. Grundlage dafür sind

Von |5. Juni 2026|Schlagwörter: |

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Mai Newsletter

Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Mai Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht:

Hersteller müssen sich auf neue Maßstäbe in der Produkthaftung einstellen. Durch die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie werden Haftungsrisiken neu justiert und auf bislang nicht erfasste Bereiche ausgeweitet. Im besonderen Fokus stehen Software und Systeme der künstlichen Intelligenz. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre bestehenden Prozesse überprüfen und sich frühzeitig auf die erweiterten Anforderungen einstellen müssen.

Autor: Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Stefan Eßer

Warum lehnen Gläubiger Restrukturierungspläne ab, obwohl diese wirtschaftlich vorteilhaft sind?

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht April Newsletter

Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren April Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht:

Persönliche Bürgschaften bei Bankdarlehen

BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema „KI Fördermodell für Unternehmen“

21. April 2026. Künstliche Intelligenz verändert aktuell nahezu alle Geschäftsbereiche – und genau hier setzt das Qualifizierungschancengesetz an: Unternehmen können sich KI-Schulungen für Mitarbeitende fördern lassen – inklusive eines Arbeitsentgeltzuschusses von bis zu 75 % der Bruttolohnkosten über einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten.

Der erfahrene KI Experte Julius Schulze-Hesselmann (Komdis GmbH) erläutert – zusammen mit seinem Kollegen Nils Jessinghaus praxisnah das Fördermodell für Unternehmen und zeigt konkrete Umsetzungsmöglichkeiten, um KI-Weiterbildungen kurzfristig im Unternehmen einzusetzen.

Weitere Details zu dem Vortrag können der Präsentation entnommen werden, die im Mitgliederbereich unter folgendem Link

Von |24. April 2026|Schlagwörter: |
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