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BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema – Vergleich der deutschen und niederländischen Geschäftskultur

17. September 2024. Rechtsanwältin Femke Brömmekamp verglich in ihrem Vortrag die deutsche und die niederländische Geschäftskultur und die Unterschiede der beiden Länder in Insolvenz- und Sanierungsverfahren.

Die Märkte in Deutschland und den Niederlanden unterscheiden sich in wesentlichen Aspekten. Unternehmen, die in beiden Ländern erfolgreich sein wollen, müssen sich intensiv mit den jeweiligen Besonderheiten auseinandersetzen. Während in den Niederlanden das Kundenerlebnis und emotionale Aspekte eine zentrale Rolle spielen, stehen in Deutschland häufig konkrete Produkteigenschaften und Fakten im Vordergrund. Darüber hinaus prägen unterschiedliche kulturelle Gepflogenheiten und gesetzliche Rahmenbedingungen die jeweiligen Märkte. So ist der deutsche Markt beispielsweise durch eine höhere Bürokratie geprägt, während

Von |2. Oktober 2024|Schlagwörter: |

Jubiläumsveranstaltung – 10jähriges Bestehen des BV ESUG e.V.

Am 07.04.2014 wurde der BV ESUG e.V. gegründet. Dies möchten wir zum Anlass nehmen mit unseren Mitgliedern und Interessierten ausgiebig am 07.11.2024 zu feiern. Hierzu wird es eine Vortragsveranstaltung mit hochkarätigen Referenten und einem anschließenden Abendessen geben, bei dem Sie sich mit den Referenten und Teilnehmern in einer ausgelassenen Stimmung austauschen und Ihr Netzwerk erweitern können.

ORT DER VERANSTALTUNG
Die Jubiläumsveranstaltung und das anschließende Abendessen finden im:
DORMERO Hotel Meerbusch
Zur Rheinfähre 15
40668 Meerbusch
statt.

Dabei handelt es sich um das ehemalige „Rheinhotel Vier Jahreszeiten Meerbusch“ und besticht durch seine Lage direkt am Rhein und einer traumhaften Gegend.

Weiterführende

Von |20. September 2024|Schlagwörter: |

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht August Newsletter

Der August Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da!

Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren August Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht.

Kombinationslehrgang: Geprüfter ESUG- und StaRUG Berater

Die Sanierung von Unternehmen durch Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren hat sich in den letzten 12 Jahren als strategische Option für Unternehmen in der Krise bewährt und wird von Wirtschaft und Öffentlichkeit zunehmend anerkannt.

Mit dem ab 2021 geltenden Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) steht eine weitere Sanierungsoption zur Verfügung, deren Potenzial bislang weitgehend ungenutzt ist. Mit diesen Instrumenten können auch faktisch insolvente Unternehmen gerettet und nachhaltig saniert werden, was den Erfolg dieser Maßnahmen in der Praxis unterstreicht.

Frühzeitig handelnde Unternehmer können durch die neuen Regelungen ihr Unternehmen erhalten und den Sanierungsprozess aktiv mitgestalten. Gleichzeitig haben die Gläubiger die Möglichkeit, sich von Anfang an

Von |4. August 2024|Schlagwörter: |

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Juli Newsletter

Der Juli Newsletter der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da!

Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Juli Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht.

𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭: 𝐀𝐤𝐭𝐮𝐞𝐥𝐥𝐞 𝐄𝐧𝐭𝐰𝐢𝐜𝐤𝐥𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐛𝐞𝐢 𝐝𝐞𝐫 𝐆𝐞𝐰𝐞𝐫𝐛𝐞𝐬𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫. Rechtsanwalt und Steuerberater Martin Rekers LL.M. Eur. LL.M. Steuern beleuchtet spezifische Regelungen und neue Entscheidungen im Bereich der Gewerbesteuer, um die Besonderheiten und möglichen Fallstricke dieser Steuerart zu verdeutlichen.

𝐈𝐧𝐬𝐨𝐥𝐯𝐞𝐧𝐳𝐚𝐧𝐟𝐞𝐜𝐡𝐭𝐮𝐧𝐠: 𝐍𝐞𝐮𝐞 𝐁𝐆𝐇-𝐄𝐧𝐭𝐬𝐜𝐡𝐞𝐢𝐝𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐳𝐮𝐫 𝐆𝐥ä𝐮𝐛𝐢𝐠𝐞𝐫𝐛𝐞𝐧𝐚𝐜𝐡𝐭𝐞𝐢𝐥𝐢𝐠𝐮𝐧𝐠 𝐮𝐧𝐝 𝐊𝐞𝐧𝐧𝐭𝐧𝐢𝐬 𝐝𝐞𝐬 𝐀𝐧𝐟𝐞𝐜𝐡𝐭𝐮𝐧𝐠𝐬𝐠𝐞𝐠𝐧𝐞𝐫𝐬. Gläubiger, die mit Anfechtungsansprüchen nach § 133 InsO konfrontiert werden, haben durch die neue Rechtsprechung des BGH gute Aussichten auf eine erfolgreiche Abwehr, erläutert Rechtsanwalt Aleksander Barasiński.

𝐕𝐢𝐫𝐭𝐮𝐞𝐥𝐥𝐞 𝐆𝐥ä𝐮𝐛𝐢𝐠𝐞𝐫𝐯𝐞𝐫𝐬𝐚𝐦𝐦𝐥𝐮𝐧𝐠: 𝐂𝐡𝐚𝐧𝐜𝐞𝐧

BBR [talk]: Dr. Utz Brömmekamp zu Erfolgsrezepten für Win-Win-Situationen in der Sanierung

In der aktuellen Ausgabe von BBR [talk] führt Detlef Fleischer, Herausgeber des Existenz Magazins, ein Interview mit Dr. Utz Brömmekamp, Geschäftsführender Gesellschafter der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft. Thema des Gesprächs sind Win-Win-Situationen in der Sanierung und die Erfolgsrezepte dafür.

Um in einem Sanierungs- oder Restrukturierungsprozess eine Win-Win-Situation zu erreichen, sind eine sorgfältige Planung, eine transparente Kommunikation und die Einbindung aller relevanten Stakeholder entscheidend. Neben analytischen Fähigkeiten auf der rationalen Ebene spielt auch die Psychologie eine große Rolle.

Ein zentrales Element ist das Einfühlungsvermögen in die unterschiedlichen Perspektiven der Stakeholder, um gegensätzliche Interessen in Einklang zu bringen und eine für alle Seiten akzeptable Lösung

Von |20. Juli 2024|Schlagwörter: |

BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema – Das Güteverfahren als Chance für Interimsmanager – der schnelle Weg zum Titel

25. Juni 2024. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski hielt einen Vortrag zum Thema „Das Güteverfahren als Chance für Interimsmanager – der schnelle Weg zum Titel“. Herr Borowski begann mit einem Vergleich der verschiedenen Schlichtungsstellen. Die Europäische Ombudsstelle beispielsweise untersucht Beschwerden von Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Europäischen Union. Ziel ist die einvernehmliche Beilegung dieser Missstände, wobei die Beschwerden innerhalb von zwei Jahren eingereicht werden müssen und ein bilateraler Lösungsversuch erforderlich ist.

Die Verbraucherschlichtungsstelle hingegen befasst sich mit Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Auch hier steht

Von |1. Juli 2024|Schlagwörter: |

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Juni Newsletter

Der Juni Newsletter der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da!

Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Juni Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht.

𝗕𝗔𝗚 𝘀𝘁ä𝗿𝗸𝘁 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗴𝗲𝗯𝗲𝗿𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗲 𝗶𝗺 𝗞ü𝗻𝗱𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴𝘀𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇𝗽𝗿𝗼𝘇𝗲𝘀𝘀. Ein Kündigungsschutzprozess kann sich über mehrere Jahre durch die Instanzen ziehen. Doch der Arbeitgeber hat einige Möglichkeiten, sich gegen das Annahmeverzugsrisiko beim Arbeitslohn zu wehren, erläutert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Bödiger.

𝗛𝗶𝗻𝘄𝗲𝗶𝘀𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗯𝗲𝗶 𝗱𝗿𝗼𝗵𝗲𝗻𝗱𝗲𝗿 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇: 𝗪𝗮𝘀 𝗕𝗲𝗿𝗮𝘁𝗲𝗿 𝘄𝗶𝘀𝘀𝗲𝗻 𝗺ü𝘀𝘀𝗲𝗻. Rechtsanwälte, Steuerberater und andere Berater müssen ihre Mandanten auf eine drohende Insolvenz hinweisen. Aber ist eine ausdrückliche Aufforderung zum Insolvenzantrag notwendig? Diese Frage beantwortet Rechtsanwalt Karsten Dumrath.

BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema – Arbeitsrechtliche Besonderheiten in der Insolvenz

22. Mai 2024. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stefan Eßer referierte anlässlich unseres Frühjahrsstammtisches über die arbeitsrechtlichen Besonderheiten in der Insolvenz.

Er erläuterte, dass nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Insolvenzverwalter bzw. der Schuldner in Eigenverwaltung die Verwaltungsbefugnis über das Unternehmen übernimmt, was Auswirkungen auf arbeitsrechtliche Fragen wie Kündigungen hat. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch solche, die arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich unkündbar sind, können in der Insolvenz ordentlich gekündigt werden.  Ausnahmen sind hier Betriebsratsmitglieder oder Arbeitnehmer in Elternzeit sowie andere Arbeitnehmer mit gesetzlichen Sonderkündigungsschutz. Auch befristete Arbeitsverhältnisse können ordentlich mit einer Kündigungsfrist von maximal drei Monaten gekündigt werden.

Herr Eßer betonte auch die Verpflichtung der

Von |31. Mai 2024|Schlagwörter: |

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Mai Newsletter

Der Mai Newsletter der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da!

Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Mai Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht.

𝗗𝗲𝗿 𝗥𝗲𝘀𝘁𝗿𝘂𝗸𝘁𝘂𝗿𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗹𝗮𝗻 𝗮𝗹𝘀 𝗜𝗻𝘀𝘁𝗿𝘂𝗺𝗲𝗻𝘁 𝘇𝘂𝗿 𝗡𝗲𝘂𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗚𝗲𝘀𝗲𝗹𝗹𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝗲𝗿𝗸𝗿𝗲𝗶𝘀𝗲𝘀. Ein Restrukturierungsplan nach StaRUG dient in erster Linie der Restrukturierung von Finanzverbindlichkeiten. Er kann aber auch ohne Eingriff in Gläubigerrechte dazu eingesetzt werden, Gesellschaftern wertlos gewordene Geschäftsanteile zu entziehen, wenn dies zur Sanierung der Gesellschaft erforderlich ist. Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jochen Rechtmann.

𝗔𝗻𝗹𝗲𝗶𝗵𝗲𝗴𝗹ä𝘂𝗯𝗶𝗴𝗲𝗿 𝗶𝗺 𝗕𝗲𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁𝘀𝘁𝗲𝗿𝗺𝗶𝗻: 𝗕𝗲𝘀𝘁𝗲𝗵𝗲𝗻 𝗥𝗲𝘀𝗶𝗱𝘂𝗮𝗹𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗲? Dass Anleihegläubiger ein Frage-, Rede- und

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