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Vortragsveranstaltung am 14. November
Wir laden Sie herzlich zu unserer Vortragsveranstaltung mit hochkarätigen Referenten ein.
Erleben Sie einen inspirierenden Vortrag mit einem der erfolgreichsten Köpfe des deutschen Sports: André Henning, aktueller Cheftrainer der Deutschen Hockey-Herren-Nationalmannschaft, lädt zu einem fesselnden Vortrag über kooperative Führung, Resilienz und den konstruktiven Umgang mit Rückschlägen ein.
Henning führte das Nationalteam zu historischen Erfolgen: Im Januar 2023 zum Weltmeistertitel, 2024 zu Olympischem Silber in Paris und vor wenigen Wochen zum Europameister-Titel im eigenen Land. Der Welthockeytrainer spricht darüber wie ein echtes Top-Team entsteht, das die Ideen aller einbindet, wie Kommunikation unter Druck gelingt und schafft dabei den Brückenschlag vom Stadion in den Berufsalltag.
Im
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht September Newsletter
Der September Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da!
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren September Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht:
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz kann zwar die Arbeit erleichtern und effizienter machen, ist jedoch mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden. Wer KI ohne Zustimmung des Arbeitgebers nutzt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung. Besonders problematisch sind mögliche Datenschutzverstöße, fehlerhafte Ergebnisse oder Urheberrechtsverletzungen. Deshalb ist es entscheidend, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten und
BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema „Pflicht zur Krisenfrüherkennung – Implikationen des § 1 StaRUG“
02. September 2025. Der Referent unseres Herbst-Stammtisches war Herr Prof. Dr. Kristian Giesen . Er ist Professor für Volkswirtschaftslehre und Finanzwesen an der FOM Hochschule mit Forschungs- und Beratungsschwerpunkt Risikomanagement, Krisenfrüherkennung und Entscheidungsfindung sowie Eigentümer und Geschäftsführer der RisikozweiNull GmbH. Prof. Dr. Giesen hielt einen Vortrag zum Thema „Pflicht zur Krisenfrüherkennung – Implikationen des § 1 StaRUG“.
Sanierungs- und Restrukturierungsberater tragen eine besondere Verantwortung: Sie begleiten Unternehmen oft in kritischen Situationen, in denen die üblichen „Schönwetterkriterien“ nicht mehr greifen und daher besondere Pflichten zur Krisenfrüherkennung gelten. Steigen sie selbst in die Geschäftsführung ein, gilt die gesetzliche Pflicht zur frühzeitigen Krisenerkennung und
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht August Newsletter
Der August Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da!
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren August Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht:
Die Debatte um Rüdiger Grubes Aufsichtsratsmandate verdeutlicht, dass gesetzliche Regeln zur Corporate Governance ernst zu nehmen sind. Personen in Führungs- oder Kontrollpositionen börsennotierter Unternehmen tragen Verantwortung und müssen sich konsequent an rechtliche Vorgaben halten – unabhängig von ihrer Erfahrung oder Bekanntheit.
Autor – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Sascha Borowski
Die
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Juli Newsletter
Der Juli Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da!
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Juli Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht:
Das Amtsgericht Köln hat in einem aktuellen Beschluss (AG Köln v. 09.12.2024 – 82 RES 1/24) bejaht, dass eine ausreichend konkrete Anzeige nach § 31 StaRUG den Insolvenzgrund der Überschuldung beseitigen kann. Dies hat weitreichenden Folgen für die Praxis. Der Beitrag stellt die zentralen Aussagen des Beschlusses vor und erläutert, welche Restrukturierungsmaßnahmen, wie etwa eine befreiende Schuldübernahme, zulässig sind. Autor: RA Karsten Dumrath
„Eröffnet
BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema „Überschuldung – der unterschätzte Insolvenzgrund“
01. Juli 2025. Rechtsanwalt und Vorstandsvorsitzender Robert Buchalik
hielt einen Vortrag zu dem Thema „Überschuldung – der unterschätzte Insolvenzgrund“.
Insolvenzverschleppung ist kein Kavaliersdelikt und staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren häufen sich. Bislang hat sich die Insolvenzantragspflicht eher im Bereich der Zahlungsunfähigkeit abgespielt, mit der letzten Insolvenzrechtsreform 2021 wurde allerdings der Insolvenzgrund der Überschuldung weiter in den Vordergrund gerückt. Die damit verbundenen Risiken für Geschäftsleiter sind nach wie vor wenig bekannt. Es liegt an uns Beratern, mehr Aufklärung zu schaffen und die darin liegenden Beratungspotenziale zu nutzen. Robert Buchalik hat die Thematik dargestellt und einen Baukasten für die Beratungspraxis
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Juni Newsletter
Der Juni Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da!
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Juni Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht:
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Vollbeendigung einer Personengesellschaft: Auswirkungen auf ein Insolvenzverfahren
Das deutsche Gesellschaftsrecht kennt keine Personengesellschaften mit nur einem Gesellschafter. Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus, wird die Personengesellschaft vollbeendet. Es findet keine Liquidation statt. Das Vermögen der Gesellschaft – inklusive deren Verbindlichkeiten – geht auf den verbleibenden Gesellschafter über. Das deutsche Insolvenzrecht regelt jedoch nicht ausdrücklich, welche Auswirkungen das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters auf ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Personengesellschaft hat.Mit dieser Frage musste sich
BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema „Der gemeinsame Vertreter im Insolvenzverfahren“
27. Mai 2025. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Sascha Borowski, hielt einen Vortrag zum Thema „Der gemeinsame Vertreter im Insolvenzverfahren“.
Der gemeinsame Vertreter übernimmt die zentrale Aufgabe, die Interessen aller Gläubiger einer bestimmten Anleihe gegenüber dem Emittenten zu vertreten. Dies betrifft insbesondere die Umsetzung und Durchsetzung von Beschlüssen, die mit Mehrheitsentscheid unter den Gläubigern gefasst werden. 5 Abs. 3 SchVG regelt die inhaltlichen Befugnisse der Anleihegläubiger zur Änderung von Anleihebedingungen durch Mehrheitsbeschluss.
Die Vorschrift zählt exemplarisch besonders eingriffsintensive Maßnahmen auf, denen die Gläubiger mit qualifizierter Mehrheit zustimmen können. Hierzu gehören insbesondere Änderungen hinsichtlich der Fälligkeit, Höhe oder des
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Mai Newsletter
Der Mai Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da!
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Mai Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht:
- 𝗪𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗴𝗮𝗯𝗲 𝘃𝗼𝗻 𝗚𝗲𝘀𝗰𝗵ä𝗳𝘁𝘀𝗴𝗲𝗵𝗲𝗶𝗺𝗻𝗶𝘀𝘀𝗲𝗻: 𝗕𝗔𝗚 𝗸𝗶𝗽𝗽𝘁 𝗽𝗮𝘂𝘀𝗰𝗵𝗮𝗹𝗲 𝗩𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝘄𝗶𝗲𝗴𝗲𝗻𝗵𝗲𝗶𝘁𝘀𝗸𝗹𝗮𝘂𝘀𝗲𝗹𝗻. Viele Arbeitsverträge enthalten Verschwiegenheitsverpflichtungen für die Arbeitnehmer. Sind sie zu weit gefasst und werden im Betrieb keine ausreichenden Maßnahmen zur Sicherung von Geschäftsgeheimnissen ergriffen, erweisen sie sich für den Arbeitgeber als wertlos, zeigt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Bödiger auf.
- 𝗙𝗿𝗮𝗻𝘇ö𝘀𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝘀 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻: 𝗙𝗮𝗹𝗹𝘀𝘁𝗿𝗶𝗰𝗸𝗲 𝗳ü𝗿 𝗱𝗲𝘂𝘁𝘀𝗰𝗵𝗲 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻. Das französische Insolvenzverfahren birgt für deutsche Unternehmen erhebliche Risiken – vor allem, wenn es um die Anmeldung
BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema „Neues zum StaRUG“
24. April 2025. Rechtsanwalt und Vorstandsvorsitzender des BV ESUG Robert Buchalik referierte zum Thema „Restrukturierungsverfahren nach StaRUG – Statistik und aktuelle Entwicklungen“.
Es zeigt sich, dass in den Jahren 2021 bis 2024 die Anzahl der angezeigten Restrukturierungssachen stetig zugenommen hat, wobei die Sanierungsmoderation dabei eine untergeordnete Rolle spielt. In den vier Jahren seit Inkrafttreten des StaRUG wurden bundesweit lediglich 14 Sanierungsmoderationen eingeleitet und zwei Drittel der Restrukturierungsgerichte haben bislang keinerlei praktische Erfahrungen mit diesem Instrument.
Besonders aktiv war hier das Amtsgericht Dresden mit insgesamt fünf Verfahren. Dennoch bleibt die praktische Bedeutung der Sanierungsmoderation in Deutschland äußerst gering, so dass ihr


