Autorenseite
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Mai Newsletter
Der Mai Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da!
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Mai Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht:
- 𝗪𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗴𝗮𝗯𝗲 𝘃𝗼𝗻 𝗚𝗲𝘀𝗰𝗵ä𝗳𝘁𝘀𝗴𝗲𝗵𝗲𝗶𝗺𝗻𝗶𝘀𝘀𝗲𝗻: 𝗕𝗔𝗚 𝗸𝗶𝗽𝗽𝘁 𝗽𝗮𝘂𝘀𝗰𝗵𝗮𝗹𝗲 𝗩𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝘄𝗶𝗲𝗴𝗲𝗻𝗵𝗲𝗶𝘁𝘀𝗸𝗹𝗮𝘂𝘀𝗲𝗹𝗻. Viele Arbeitsverträge enthalten Verschwiegenheitsverpflichtungen für die Arbeitnehmer. Sind sie zu weit gefasst und werden im Betrieb keine ausreichenden Maßnahmen zur Sicherung von Geschäftsgeheimnissen ergriffen, erweisen sie sich für den Arbeitgeber als wertlos, zeigt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Bödiger auf.
- 𝗙𝗿𝗮𝗻𝘇ö𝘀𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝘀 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻: 𝗙𝗮𝗹𝗹𝘀𝘁𝗿𝗶𝗰𝗸𝗲 𝗳ü𝗿 𝗱𝗲𝘂𝘁𝘀𝗰𝗵𝗲 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻. Das französische Insolvenzverfahren birgt für deutsche Unternehmen erhebliche Risiken – vor allem, wenn es um die Anmeldung
BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema „Neues zum StaRUG“
24. April 2025. Rechtsanwalt und Vorstandsvorsitzender des BV ESUG Robert Buchalik referierte zum Thema „Restrukturierungsverfahren nach StaRUG – Statistik und aktuelle Entwicklungen“.
Es zeigt sich, dass in den Jahren 2021 bis 2024 die Anzahl der angezeigten Restrukturierungssachen stetig zugenommen hat, wobei die Sanierungsmoderation dabei eine untergeordnete Rolle spielt. In den vier Jahren seit Inkrafttreten des StaRUG wurden bundesweit lediglich 14 Sanierungsmoderationen eingeleitet und zwei Drittel der Restrukturierungsgerichte haben bislang keinerlei praktische Erfahrungen mit diesem Instrument.
Besonders aktiv war hier das Amtsgericht Dresden mit insgesamt fünf Verfahren. Dennoch bleibt die praktische Bedeutung der Sanierungsmoderation in Deutschland äußerst gering, so dass ihr
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht April Newsletter
Der April Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da!
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren April Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht:
In den letzten Jahren sind vermehrt staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung festzustellen. Gemeinhin wird die Insolvenzantragspflicht bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit gesehen, die im Regelfall dann vorliegt, wenn die freien liquiden Mittel (das sind freie Banklinien und Cash) die fälligen Verbindlichkeiten um mehr als 10 Prozent unterschreiten (sog. 10-Prozent
-Schwelle). Die Überschuldung wurde demgegenüber als nicht besonders relevant angesehen, da selbst bei eingetretener Überschuldung, die in der Regel dann vorliegt, wenn die Passiva
BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema „Unechter Massekredit“
25. März 2025. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Jochen Rechtmann, war Gast unseres März-Stammtisches. Er referierte zum Thema: „Der unechte Massekredit – Betriebsmittelfinanzierung in der vorläufigen Eigenverwaltung“.
Der sogenannte „unechte“ Massekredit bezeichnet verschiedene Finanzierungsverträge, die sich auf Umlaufsicherheiten im Insolvenzeröffnungsverfahren beziehen. Er kann auch in Form einer Sicherheitenüberlassungsvereinbarung auftreten und umfasst zudem die Kreditierung von Sicherheitenerlösen, ohne dass dabei Masseverbindlichkeiten entstehen. Die Funktionsweise besteht darin, dass die Bank dem Schuldner Verfügungen über Sicherheiten am Umlaufvermögen erlaubt, beispielsweise durch Globalzession oder Raumsicherungsübereignung, und daraus resultierende Zahlungseingänge kreditiert.
Eine daraus entstehende Masseverbindlichkeit liegt nur vor, wenn das Insolvenzgericht den eigenverwaltenden
8. Bodensee-Forum 2025
Der Sanierungskongress am 10. und 11. Juli 2025 am Bodensee
Familienunternehmen in der Transformation – Hidden Champions zwischen Krise, Sanierung und Nachfolge
Die Soziale Marktwirtschaft und Familienunternehmen haben wesentlich zur wirtschaftlichen Stärke Deutschlands beigetragen. Trotz globaler Herausforderungen wie Digitalisierung und geopolitischer Risiken bleiben Familienunternehmen stabiler als Kapitalgesellschaften. Das 8. Bodensee-Forum thematisiert diese Herausforderungen, betont die Widerstandskraft der Familienunternehmen.
Das 8. Bodensee-Forum greift diese enormen Herausforderungen auf, stellt die Stärke der Familienunternehmen auch in der Transformation heraus, zeigt Möglichkeiten und Grenzen auf, wirft aber gleichzeitig Fragen auf, deren Beantwortung für die Zukunft des Ankers der deutschen Wirtschaft von enormer Bedeutung sind oder sehr bald
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht März Newsletter
Der März Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist veröffentlicht!
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Februar Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht:
- Die Auswirkungen der US-Zollpolitik auf das Insolvenzgeschehen in Deutschland
Dr. Jasper Stahlschmidt
Die jüngste Wiederwahl von Donald Trump zum US-Präsidenten im November 2024 hat zu einer erneuten Verschärfung der US-Handelspolitik geführt. Die Ankündigung und teilweise Einführung signifikanter Zölle auf Importe aus Ländern wie China, Mexiko, Kanada und der Europäischen Union stellt exportorientierte Volkswirtschaften wie Deutschland vor erhebliche Herausforderungen. Dieser Beitrag erläutert die möglichen Auswirkungen dieser Zollpolitik auf das Insolvenzgeschehen in Deutschland.
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Februar Newsletter
Der Februar Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da!
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Februar Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht:
Die Entwicklungen rund um die DR Deutsche Rücklagen GmbH werfen grundsätzliche Fragen zur Sicherheit und Transparenz von Investitionen durch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) auf. Besonders brisant: Viele WEGs haben offenbar ohne ihr Wissen erhebliche Summen in hochriskante Finanzprodukte investiert. Ein Blick auf die aktuellen Ereignisse zeigt die kapitalmarktrechtlichen Herausforderungen und die regulatorischen Risiken solcher Anlagemodelle. Sind WEG-Investments ein riskantes Anlagemodell?
Kombinationslehrgang: Geprüfter ESUG- und StaRUG Berater
Die Sanierung von Unternehmen durch Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren hat sich in den letzten 12 Jahren als strategische Option für Unternehmen in der Krise bewährt und wird von Wirtschaft und Öffentlichkeit zunehmend anerkannt.
Mit dem ab 2021 geltenden Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) steht eine weitere Sanierungsoption zur Verfügung, deren Potenzial bislang weitgehend ungenutzt ist. Mit diesen Instrumenten können auch faktisch insolvente Unternehmen gerettet und nachhaltig saniert werden, was den Erfolg dieser Maßnahmen in der Praxis unterstreicht.
Frühzeitig handelnde Unternehmer können durch die neuen Regelungen ihr Unternehmen erhalten und den Sanierungsprozess aktiv mitgestalten. Gleichzeitig haben die Gläubiger die Möglichkeit, sich von Anfang an
Dr. Utz Brömmekamp in der ZInsO zum Thema „Vier Jahre StaRUG“
Mit dem StaRUG wurde ein gesetzliches Instrumentarium geschaffen, das Unternehmen in die Lage versetzt, drohende Insolvenzen durch geordnete Restrukturierungsmaßnahmen abzuwenden. Das Gesetz definiert die rechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung und Umsetzung von Sanierungskonzepten. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Bedeutung der Krisenfrüherkennung und eines proaktiven Risikomanagements gelegt.
BV ESUG Mitglied Dr. Utz Brömmekamp berichtet in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift ZInsO ausführlich über seine Erfahrungen mit dem StaRUG seit dessen Inkrafttreten im Jahr 2021. Er erläutert unter anderem die Bedeutung eines funktionierenden Krisenmanagements und die Verfahrensvariante der Sanierungsmoderation.
Des Weiteren vergleicht er das ESUG – mit dem StaRUG Verfahren und stellt heraus,
Erfahrungsbericht: Kombinationslehrgang zum Geprüften ESUG- und StaRUG Berater
Mehrere Mitglieder des BV ESUG haben in den letzten Jahren erfolgreich an unserem Kombinationslehrgang zum Geprüften ESUG- und StaRUG-Berater teilgenommen.
Seit der Einführung des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) im Jahr 2012 bieten das Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V. (DIAI) und der Bundesverband ESUG spezialisierte Weiterbildungen für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Interim-Manager und Unternehmensberater an.
Die Möglichkeiten des ESUG und des seit 2021 geltenden StaRUG (Gesetz zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen) können durch den kombinierten Lehrgang optimal genutzt werden.
Mehr als 200 Berater haben diese Weiterbildung bereits absolviert und bilden nun ein bundesweites Netzwerk – den Bundesverband