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Kombinationslehrgang: Geprüfter ESUG- und StaRUG Berater
Die Sanierung von Unternehmen durch Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren hat sich in den letzten 12 Jahren als strategische Option für Unternehmen in der Krise bewährt und wird von Wirtschaft und Öffentlichkeit zunehmend anerkannt.
Mit dem ab 2021 geltenden Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) steht eine weitere Sanierungsoption zur Verfügung, deren Potenzial bislang weitgehend ungenutzt ist. Mit diesen Instrumenten können auch faktisch insolvente Unternehmen gerettet und nachhaltig saniert werden, was den Erfolg dieser Maßnahmen in der Praxis unterstreicht.
Frühzeitig handelnde Unternehmer können durch die neuen Regelungen ihr Unternehmen erhalten und den Sanierungsprozess aktiv mitgestalten. Gleichzeitig haben die Gläubiger die Möglichkeit, sich von Anfang an
Dr. Utz Brömmekamp in der ZInsO zum Thema „Vier Jahre StaRUG“
Mit dem StaRUG wurde ein gesetzliches Instrumentarium geschaffen, das Unternehmen in die Lage versetzt, drohende Insolvenzen durch geordnete Restrukturierungsmaßnahmen abzuwenden. Das Gesetz definiert die rechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung und Umsetzung von Sanierungskonzepten. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Bedeutung der Krisenfrüherkennung und eines proaktiven Risikomanagements gelegt.
BV ESUG Mitglied Dr. Utz Brömmekamp berichtet in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift ZInsO ausführlich über seine Erfahrungen mit dem StaRUG seit dessen Inkrafttreten im Jahr 2021. Er erläutert unter anderem die Bedeutung eines funktionierenden Krisenmanagements und die Verfahrensvariante der Sanierungsmoderation.
Des Weiteren vergleicht er das ESUG – mit dem StaRUG Verfahren und stellt heraus,
Erfahrungsbericht: Kombinationslehrgang zum Geprüften ESUG- und StaRUG Berater
Mehrere Mitglieder des BV ESUG haben in den letzten Jahren erfolgreich an unserem Kombinationslehrgang zum Geprüften ESUG- und StaRUG-Berater teilgenommen.
Seit der Einführung des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) im Jahr 2012 bieten das Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V. (DIAI) und der Bundesverband ESUG spezialisierte Weiterbildungen für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Interim-Manager und Unternehmensberater an.
Die Möglichkeiten des ESUG und des seit 2021 geltenden StaRUG (Gesetz zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen) können durch den kombinierten Lehrgang optimal genutzt werden.
Mehr als 200 Berater haben diese Weiterbildung bereits absolviert und bilden nun ein bundesweites Netzwerk – den Bundesverband
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Januar Newsletter
Der Januar Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da!
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Januar Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht:
- 𝗔𝗸𝘁𝘂𝗲𝗹𝗹𝗲 𝗘𝗻𝘁𝘄𝗶𝗰𝗸𝗹𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗖𝗵𝗮𝗻𝗰𝗲𝗻 𝗱𝘂𝗿𝗰𝗵 𝗞ü𝗻𝘀𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗜𝗻𝘁𝗲𝗹𝗹𝗶𝗴𝗲𝗻𝘇 𝘂𝗻𝗱 𝗗𝗶𝗴𝗶𝘁𝗮𝗹𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗯𝗲𝗶 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻. Die Möglichkeiten, die sich durch den Einsatz von KI und Digitalisierung in Insolvenzverfahren ergeben, sind enorm. Effizienzsteigerung, Transparenz und eine Früherkennung von Krisen können die Qualität und Geschwindigkeit der Verfahren deutlich verbessern, erläutert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Jasper Stahlschmidt in seinem Beitrag.
- 𝗘𝗻𝘁𝘀𝗰𝗵𝘂𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴 𝗺𝗶𝘁 𝗛𝗶𝗹𝗳𝗲 𝗱𝗲𝘀 𝗦𝘁𝗮𝗥𝗨𝗚 – 𝗗𝗮𝘂𝗲𝗿𝗵𝗮𝗳𝘁𝗲 𝗘𝗻𝘁𝘀𝗰𝗵𝘂𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴 𝗼𝗵𝗻𝗲 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻. Mit dem in 2021 in Kraft
BBR [talk]: Achtung! Cyberangriff
In der aktuellen Ausgabe von BBR [talk] führt Detlef Fleischer, Herausgeber des Existenz Magazins, ein Interview mit Rechtsanwalt Bernd Gindorf, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbh.
Es ging um das Thema Cyberangriffe. Wie kann man sich und sein Geld wirksam dagegen schützen? RA Bernd Gindorf empfiehlt in erster Linie einen Anwalt einzuschalten und anschließend Kontakt mit seiner Bank zu suchen. KONTAKT
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Dezember Newsletter
Der Dezember Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da!
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Dezember Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht:
- 𝗔𝗯𝗳𝗶𝗻𝗱𝘂𝗻𝗴𝘀𝘃𝗲𝗿𝗴𝗹𝗲𝗶𝗰𝗵 𝗮𝗯𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝗻: 𝗦𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇 𝘃𝗼𝗿 𝗱𝗲𝗻 𝗙𝗼𝗹𝗴𝗲𝗻 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇. Ein arbeitsgerichtlicher Vergleich kann durch die Insolvenz des Arbeitgebers leicht zur Falle werden – ein aktuelles Urteil des BAG zeigt, warum. Rechtsanwalt Michael Kothes, Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Sozialrecht sowie Insolvenz- und Sanierungsrecht, erläutert, wie sich Arbeitnehmer gegen die Risiken absichern können und gibt praktische Tipps für die Gestaltung von Vergleichsklauseln, um Abfindungsansprüche zu schützen.
- 𝗞𝗲𝗶𝗻 𝗚𝗲𝘀𝗲𝗹𝗹𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝗲𝗿𝘃𝗼𝗿𝗯𝗲𝗵𝗮𝗹𝘁 𝗯𝗲𝗶 𝗱𝗲𝗿 𝗘𝗶𝗻𝗿𝗲𝗶𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝗥𝗲𝘀𝘁𝗿𝘂𝗸𝘁𝘂𝗿𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗮𝗻𝘇𝗲𝗶𝗴𝗲 𝗴𝗲𝗺äß 𝗦𝘁𝗮𝗥𝗨𝗚?!
BBR [talk]: Rechtsberatung im deutsch-italienischen Kontext
Dieses Mal geht es in der aktuellen Ausgabe von BBR [talk] um „La dolce Vita“.
Detlef Fleischer, Herausgeber des Existenz Magazins, spricht im Interview mit Stefan Eßer, Fachanwalt für Arbeitsrecht der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft über Verhandlungsgebaren unserer europäischen Nachbarn, den Italienern.
Stefan Eßer gibt einen spannenden Einblick in die Besonderheiten der Rechtsverhandlung in Italien. Dabei stellt er unter anderem heraus, dass kulturelle Unterschiede die Art und Weise der Kommunikation und Verhandlung maßgeblich beeinflussen können. So ist es in Italien beispielsweise üblich, persönliche Grüße an die Familie des Gegenübers zu übermitteln – ein Brauch, der von der herzlichen und verbindlichen Mentalität der Italiener
BBR [talk]: Erfolgreiche Gläubigervertretung
In der aktuellen Ausgabe von BBR [talk] führt Detlef Fleischer, Herausgeber des Existenz Magazins, ein Interview mit Sascha Borowski, Geschäftsführender Gesellschafter der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft.
Es geht es darum, wie man als Gläubiger seine Rechte am besten durchsetzt. Rechtsanwalt Sascha Borowski erklärt im Gespräch mit Detlef Fleischer, wie er mit schwierigen Fällen umgeht und warum ein Rechtsstreit manchmal auch gut sein kann.
Er beantwortet dabei auch spannende Fragen wie:
- Ist ein Verfahren planbar?
- Wie kann sich ein Anwalt auf unerwartete Wendungen vorbereiten?
- Was macht eine erfolgreiche Prozessführung aus?
KONTAKT
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht November Newsletter
Der November Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da!
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren November Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht:
- 𝗪𝗲𝗹𝗰𝗵𝗲 𝗖𝗵𝗮𝗻𝗰𝗲𝗻 𝗯𝗶𝗲𝘁𝗲𝘁 𝗱𝗮𝘀 𝗚ü𝘁𝗲𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇𝘃𝗲𝗿𝘄𝗮𝗹𝘁𝗲𝗿𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗜𝗻𝘁𝗲𝗿𝗶𝗺𝘀𝗺𝗮𝗻𝗮𝗴𝗲𝗿𝗻? Ein Güteverfahren bietet für die Konfliktlösung in der Unternehmenssanierung einige Vorteile. In seinem Fachbeitrag in der aktuellen Ausgabe von „Der SanierungsBerater“ beleuchtet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski unter welchen Voraussetzungen ein Güteverfahren gerade für Unternehmer, Insolvenzverwalter und Interimsmanager eine attraktive Option darstellt.
- 𝗜𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝗮𝗹𝗲 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇𝗮𝗻𝗳𝗲𝗰𝗵𝘁𝘂𝗻𝗴: 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝗲, 𝗥𝗶𝘀𝗶𝗸𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗦𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇𝗺𝗲𝗰𝗵𝗮𝗻𝗶𝘀𝗺𝗲𝗻 𝗶𝗺 Ü𝗯𝗲𝗿𝗯𝗹𝗶𝗰𝗸. Welche Rechte und Pflichten bestehen, wenn ein ausländischer
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Oktober Newsletter
Der Oktober Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da!
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Oktober Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht.
- Anforderungen des StaRUG an Krisenfrüherkennungssysteme. Das StaRUG ermöglicht seit 2021 präventive Restrukturierungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Ein geschärftes Krisenfrüherkennungssystem macht eine 12-Monats-Liquiditätsplanung nahezu zwingend erforderlich, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Damit unterstützt das StaRUG das Risikomanagement und die Krisenbewältigung in Unternehmen. Lesen Sie mehr dazu im Artikel von Rechtsanwalt Dr. Utz Brömmekamp.
- EU-weite Anerkennung von StaRUG -Restrukturierungen: Mehr Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen. Seit Juli 2022 bietet das StaRUG