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Sanierungsberater Jahrestagung
Die Jahrestagung der Sanierungsberater findet am 13-14. Juni im Dorint Hotel in Dresden statt.
- Masse mit Klasse – Große Restrukturierungen mit Legal Tech beherrschen
- Auswirkung der StaRUG-Rechtsprechung auf die Beraterpraxis
- Die Prüfungspflichten des Gerichts im Insolvenzplanverfahren
- Werterzeuger und Wertvernichter im Unternehmen – und deren Einfluss auf die Liquiditätsplanung
- Die rechtliche Umsetzung von Veränderungen: Wie man Transformationen rechtssicher gestaltet
- Die Veränderung des Unternehmens in der Krise: Von Unternehmensstrukturen und Prozessen
- Wie geht es weiter mit der Konjunktur?
- Fallstricke im Insolvenzplan
- Rüdiger Weiß
- Dr. Martin Heidrich
- Prof. Dr. Daniel Graewe
- Sascha Borowski
- Dr. Stefan Henke
- Prof. Dr. Juliane
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Januar Newsletter
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Januar Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht.
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Dezember Newsletter
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Dezember Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht.
BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema – EU Richtlinienentwurf zur weiteren Harmonisierung des Insolvenzrecht
28. November 2023 – 18:00 Uhr. Rechtsanwalt Dr. Utz Brömmekamp (Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) referierte auf unserem letzten Online-Stammtisch im Jahr 2023 über den EU-Richtlinienentwurf zur weiteren Harmonisierung des Insolvenzrechts. Hauptziele dieses Entwurfs sind die Optimierung der Rückführung von Vermögenswerten in die Insolvenzmasse, die Effizienz von Insolvenzverfahren und die gerechte Verteilung der Insolvenzmasse an die Gläubiger. Die dabei angestrebte Vereinheitlichung wesentlicher Insolvenzvorschriften ist Teil des Aktionsplans zur Förderung der EU-Kapitalmarktunion.
Der Richtlinienentwurf gliedert sich in mehrere Titel. Titel II befasst sich mit Anfechtungsklagen und enthält Kapitel zu allgemeinen Bestimmungen, besonderen Voraussetzungen und Wirkungen von Anfechtungsklagen. Die
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht November Newsletter
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren November Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht.
- 𝗪𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲 𝗡𝗲𝘂𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗺 𝗘𝗶𝗴𝗲𝗻𝘃𝗲𝗿𝘄𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴𝘀𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻: 𝗔𝗸𝘁𝘂𝗮𝗹𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘁𝗲𝗿 𝗘𝗶𝗴𝗲𝗻𝘃𝗲𝗿𝘄𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗹𝗮𝗻 𝗺𝘂𝘀𝘀 𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝘇𝗲𝗶𝘁𝗶𝗴 𝗲𝗶𝗻𝗴𝗲𝗿𝗲𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻. Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung kann nur eröffnet werden, wenn der aktualisierte Eigenverwaltungsplan rechtzeitig vor dem geplanten Eröffnungstermin bei Gericht eingereicht wird. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Jasper Stahlschmidt stellt die Hintergründe einer wohl richtungsweisenden Entscheidung des AG Hamburg dar und gibt Praxistipps.
- 𝗘𝗶𝗻 𝗕𝗹𝗶𝗰𝗸 𝗶𝗻 𝗱𝗶𝗲 𝗭𝘂𝗸𝘂𝗻𝗳𝘁: 𝗪𝗶𝗿𝗱 𝗱𝗲𝗿 𝗔𝗻𝘄𝗮𝗹𝘁𝘀𝗯𝗲𝗿𝘂𝗳 𝗱𝗶𝗴𝗶𝘁𝗮𝗹? Die Digitalisierung verändert die Arbeitsweise in nahezu allen Branchen – auch die der Anwaltschaft. Im Interview mit
BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema – Unterschiede und Gemeinsamkeiten des deutschen und französischen Insolvenzrechts
24. Oktober – 18:00 Uhr. Gast unseres BV ESUG Online-Stammtisches im Oktober war Hannah Gesll aus Frankreich, die eine kürzlich für die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Referendarin tätig war. Sie stellte die Unterschiede und Gemeinsamkeiten des deutschen und französischen Insolvenzrechts dar. Der Hauptunterschied liegt in den Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. In Deutschland kann das Gericht einen Insolvenzantrag (mangels Masse) ablehnen, wenn der Schuldner nicht über ausreichende Mittel verfügt, um die Verfahrenskosten zu decken.
Dies ist bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Fall. In Frankreich hingegen spielt die finanzielle Situation des Schuldners für die Eröffnung des Verfahrens keine entscheidende
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Oktober Newsletter
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Oktober Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht:
- 𝗘𝗻𝘁𝘀𝗰𝗵𝘂𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴 𝗻𝗮𝘁ü𝗿𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿 𝗣𝗲𝗿𝘀𝗼𝗻𝗲𝗻 𝗺𝗶𝘁 𝗱𝗲𝗺 𝗦𝘁𝗮𝗥𝗨𝗚. Das StaRUG wird meist nur im Zusammenhang mit der Entschuldung von Unternehmen wahrgenommen. Es bietet aber auch für natürliche Personen interessante Möglichkeiten, sich schnell zu entschulden und ein langwieriges Restschuldbefreiungsverfahren zu vermeiden. Der Beitrag von Rechtsanwalt Robert Buchalik zeigt den betroffenen Personenkreis, typische Anwendungsfälle und die Grenzen einer Entschuldung natürlicher Personen nach dem StaRUG auf.
- 𝗗𝗶𝗲 𝘇𝗲𝗶𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗗𝗶𝗺𝗲𝗻𝘀𝗶𝗼𝗻 𝗱𝗲𝘀 𝗞𝗹𝗲𝗶𝗻𝗯𝗲𝘁𝗲𝗶𝗹𝗶𝗴𝘁𝗲𝗻𝗽𝗿𝗶𝘃𝗶𝗹𝗲𝗴𝘀 𝘂𝗻𝗱 𝗩𝗼𝗿𝗮𝘂𝘀𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 „𝗸𝗼𝗼𝗿𝗱𝗶𝗻𝗶𝗲𝗿𝘁𝗲𝗻 𝗙𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴“. Ein neues BGH-Urteil klärt insolvenzrechtliche Fragen mit Bezug auf die Anfechtung von Darlehensrückzahlungen oder
BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema – „Vermeidung von Anfechtungsrisiken im Umfeld von Krisen- und Sanierungsberatung“
26. September 2023 – 18:00 Uhr. Gast unseres BV ESUG Online-Stammtisches im September war Rechtsanwalt Charalambos Bograkos (Bograkos Rechtsanwälte) . Er hielt einen Vortrag zum Thema „Vermeidung von Anfechtungsrisiken im Umfeld von Krisen- und Sanierungsberatung“.
Der erste Teil betraf die Frage der Anfechtbarkeit von Honoraren für die Beratung und Sanierung, die besonderen Anfechtungsrisiken ausgesetzt sind. Die Voraussetzungen der besonderen Anfechtung innerhalb der letzten drei Monate und insbesondere außerhalb dieser wurden unter Berücksichtigung der Neujustierung der Vorsatzanfechtung des BGH mit Urteil vom 06.05.2021 (IX ZR 72/00) einleitend dargelegt. Darüber hinaus wurden die Möglichkeiten einer Vorsatzanfechtung bei Eintritt der drohenden Zahlungsunfähigkeit
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht September Newsletter
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren September Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht:
- 𝗛𝗮𝗿𝗺𝗼𝗻𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀: 𝗘𝗨 𝘁𝗿𝗲𝗶𝗯𝘁 𝗱𝗶𝗲 𝗪𝗶𝗿𝘁𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝘀- 𝘂𝗻𝗱 𝗞𝗮𝗽𝗶𝘁𝗮𝗹𝗺𝗮𝗿𝗸𝘁𝘂𝗻𝗶𝗼𝗻 𝘃𝗼𝗿𝗮𝗻. Die EU lässt ihrer Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen aus dem Jahr 2019, die den deutschen Gesetzgeber zum Erlass des Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes StaRUG veranlasst hatte, eine weitere Initiative folgen. Rechtsanwalt Dr. Utz Brömmekamp gibt einen Ein- und Ausblick zum neuen Richtlinienentwurf.
- A𝗰𝗵𝘁𝘂𝗻𝗴: 𝗛𝗮𝗳𝘁𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗯𝗲𝗿𝗮𝘁𝗲𝗿𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝗮𝗻𝘄ä𝗹𝘁𝗲𝗻 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗞𝗿𝗶𝘀𝗲 𝗱𝗲𝘀 𝗯𝗲𝗿𝗮𝘁𝗲𝗻𝗲𝗻 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻𝘀 𝘃𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵ä𝗿𝗳𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝗲𝗿𝘄𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝘁! Nach einem neuen BGH-Urteil müssen Steuerberater und Rechtsanwälte in der wirtschaftlichen Krise des beratenen Unternehmens besonders
BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema – Umsetzungssteuerung mit dem MMT – Maßnahmenmanagement Tool
23. August 2023. Bei unserem Online-Stammtisch im August stellte Project Manager Dr. Dirk Dümpelmann von der plenovia GmbH das von seinem Unternehmen entwickelte MMT-Maßnahmenmanagement Tool vor. Die niedrige Projekterfolgsquote von durchschnittlich nur 39 Prozent in Unternehmen veranlasste die plenovia ein solches Maßnahmenmanagement Tool zu entwickeln. Dr. Dümpelmann erläuterte den Teilnehmern, dass Projekte aus verschiedenen Gründen scheitern können, wie z.B. aufgrund von unklaren Anforderungen, schlechter Kommunikation, mangelnder Führungsbeteiligung oder unzureichender Kostenplanung.
Ein häufiges Problem in Projekten ist der unkontrollierte Informationsfluss, der den Erfolg gefährden kann. Das MMT-Maßnahmenmanagement Tool der plenovia GmbH löst dieses Problem, indem es den Informationsfluss zentralisiert und Schnittstellenprobleme in