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BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema „KI Fördermodell für Unternehmen“
21. April 2026. Künstliche Intelligenz verändert aktuell nahezu alle Geschäftsbereiche – und genau hier setzt das Qualifizierungschancengesetz an: Unternehmen können sich KI-Schulungen für Mitarbeitende fördern lassen – inklusive eines Arbeitsentgeltzuschusses von bis zu 75 % der Bruttolohnkosten über einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten.
Der erfahrene KI Experte Julius Schulze-Hesselmann (Komdis GmbH) erläutert – zusammen mit seinem Kollegen Nils Jessinghaus praxisnah das Fördermodell für Unternehmen und zeigt konkrete Umsetzungsmöglichkeiten, um KI-Weiterbildungen kurzfristig im Unternehmen einzusetzen.
Weitere Details zu dem Vortrag können der Präsentation entnommen werden, die im Mitgliederbereich unter folgendem Link
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht März Newsletter
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren März Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht:
Nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits die Klagen mehrerer Betriebsrentner der Commerzbank abgewiesen hatte (Az. 3 AZR 24/25, 3 AZR 25/25, 3 AZR 26/25), liegen nun die ausführlichen Entscheidungsgründe vor. Diese bringen inhaltlich wenig Überraschendes, zeichnen sich jedoch durch eine juristisch anspruchsvolle Argumentation aus.
Autor: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Volkan Ulukaya
Stichtag 20. November 2026: Neues Verbraucherkreditrecht tritt in Kraft!
Die gesetzgeberische Umsetzung des neuen Verbraucherkreditrechts in Deutschland gemäß der EU-Verbraucherkreditlinie 2023/2225 vom 18. Oktober 2023 ist weit
BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema „Das Pluta Liqui-Tool“
03. März 2026. Simon Eickmann, M.Sc. Business Administration wird gemeinsam mit Rechtsanwalt Heinz-Joachim Hombach – beide Gesellschafter der PLUTA Management GmbH – das PLUTA LiquiTool vorstellen.
Das Tool ist eine Software zur Liquiditätsplanung, die insbesondere in Krisensituationen dabei unterstützt, die Liquidität von Unternehmen zu planen und zu steuern. Es adressiert die üblichen Herausforderungen bei Liquiditätsplanungen in Krisen- und Insolvenzsituationen: undurchsichtige Excel-Modelle, eine hohe Personenabhängigkeit und die fehlende Integration von Ertrags- und Liquiditätsplanung. Bei zugleich geringer Komplexität und hoher Transparenz ermöglicht das Tool zahlreiche relevante Analysen sowie Szenario- und Vergleichsrechnungen. Sowohl bei kleinen
Kombinationslehrgang: Geprüfter ESUG- und StaRUG Berater 2026
Die Sanierung von Unternehmen durch Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren hat sich in den letzten 12 Jahren als strategische Option für Unternehmen in der Krise bewährt und wird von Wirtschaft und Öffentlichkeit zunehmend anerkannt.
Mit dem ab 2021 geltenden Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) steht eine weitere Sanierungsoption zur Verfügung, deren Potenzial bislang weitgehend ungenutzt ist. Mit diesen Instrumenten können auch faktisch insolvente Unternehmen gerettet und nachhaltig saniert werden, was den Erfolg dieser Maßnahmen in der Praxis unterstreicht.
Frühzeitig handelnde Unternehmer können durch die neuen Regelungen ihr Unternehmen erhalten und den Sanierungsprozess aktiv mitgestalten. Gleichzeitig haben die Gläubiger die Möglichkeit, sich von Anfang an
BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema „Digitalisierung im Rechnungswesen“
03. Februar 2026. Als Referenten auf unserem ersten Online-Stammtisch im Jahr 2026 durften wir Digitalisierungsexperte Jochen Treuz begrüßen.
Er hielt einen Vortrag zum Thema „Digitalisierung im Rechnungswesen“.
In Sanierungs- und Restrukturierungssituationen sind schnelle Transparenz und verlässliche Zahlen entscheidend. Im Rechnungswesen liegt hier oft noch ungenutztes Potenzial durch manuelle Prozesse. In seinem Kurzvortrag zeigt Herr Treuz, wie digitale Rechnungsprozesse, E-Rechnungen und KI dabei helfen können, die Liquidität
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Februar Newsletter
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Februar Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht:
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) hat sich als Instrument der präventiven Restrukturierung etabliert und wird zunehmend genutzt. Mit der wachsenden praktischen Bedeutung treten jedoch auch Unsicherheiten, formale Risiken und unterschiedliche gerichtliche Maßstäbe deutlicher hervor. Wer das Verfahren erfolgreich einsetzen will, muss die aktuellen Entwicklungen, die Spruchpraxis der Restrukturierungsgerichte und typische Fehlerquellen genau im Blick behalten, denn das StaRUG in der Praxis liefert auch Fallstricke.
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Januar Newsletter
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Januar Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht:
Zum fünften Mal jährt sich das Inkrafttreten des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG). Das neu geschaffene Restrukturierungsverfahren ist in der Beratungspraxis angekommen. Es haben sich bereits ein paar typische Fallkonstellationen entwickelt, bei denen das StaRUG sinnvoll zum Einsatz gekommen ist, sei es bei der Restrukturierung von Anleihen und sonstigen Finanzverbindlichkeiten oder zum Zwecke der Sanierung durch die Gestaltung von Rechten der Anteilseigner, dies zuletzt auch ohne jegliche Beteiligung von Fremdgläubigern als klassische „Gesellschafterpläne“.
LG Düsseldorf vom 20.03.2025 – 314c T 3/25 –
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Dezember Newsletter
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Dezember Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht:
Das OLG Frankfurt stellt den Versicherungsschutz bei Verstößen gegen das insolvenzrechtliche Zahlungsverbot infrage – mit Folgen, die den Haftungsrahmen für Geschäftsleiter deutlich verschärfen könnten.
Autor: Claudia Rumma | Rechtsanwältin | Buchalik Brömmekamp
Der Zusammenbruch der Wirecard AG zählt zu den schwersten Wirtschaftsskandalen Deutschlands. Bis heute beschäftigen sich damit Ermittlungsbehörden und Gerichte. Dabei hat die Frage, wie Schadensersatzansprüche geschädigter Aktionäre insolvenzrechtlich einzuordnen sind, eine besondere Bedeutung erlangt. Mit seinem Urteil vom 13. November 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH)
BV ESUG Online-Stammtisch zum Thema „IT in Restrukturierung und Insolvenz Wunsch, Wirklichkeit und notwendige Konsequenzen“
28.10.2025. Unser Referent Franz Hillebrand, CEO der Tesofy FlexCo. hielt einen Vortrag zum Thema „IT in Restrukturierung und Insolvenz Wunsch, Wirklichkeit und notwendige Konsequenzen“.
IT ist in Krisen systemkritisch, da sämtliche Geschäftsprozesse wie Kommunikation, Zahlungen und Datenzugriffe von ihr abhängen. Ohne funktionierende IT ist ein Unternehmen handlungsunfähig. Kostensenkungen sind in der IT nur begrenzt möglich, da starre Cloud-, SaaS- und Wartungsverträge meist keine Sonderkündigungsrechte bei Restrukturierungen zulassen. Gleichzeitig geht in Krisen häufig Schlüsselpersonal verloren, was zu gravierendem Wissensverlust (Adminrechte, Passwörter, Zugänge,
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht November Newsletter
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren November Newsletter zu folgenden Themen veröffentlicht:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in drei Verfahren (3 AZR 24/25, 3 AZR 25/25 und 3 AZR 26/25) die Klagen von Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern gegen die Commerzbank auf eine Rentenanpassung zum Stichtag 1. Juli 2022 abgewiesen. Über diese Verfahren wurde bereits mehrfach berichtet.
Damit steht nun fest, dass auch die höchste arbeitsgerichtliche Instanz zugunsten der Commerzbank AG entschieden hat. Die Bank hat sich somit in allen Punkten durchgesetzt und war nicht verpflichtet, die Betriebsrenten zum genannten Stichtag vollständig



