BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte veröffentlicht Oktober Newsletter
Der Oktober Newsletter von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist da!
Unser Partnerunternehmen, die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat ihren Oktober Newsletter u.a. zu folgenden Themen veröffentlicht.
- Anforderungen des StaRUG an Krisenfrüherkennungssysteme. Das StaRUG ermöglicht seit 2021 präventive Restrukturierungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Ein geschärftes Krisenfrüherkennungssystem macht eine 12-Monats-Liquiditätsplanung nahezu zwingend erforderlich, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Damit unterstützt das StaRUG das Risikomanagement und die Krisenbewältigung in Unternehmen. Lesen Sie mehr dazu im Artikel von Rechtsanwalt Dr. Utz Brömmekamp.
- EU-weite Anerkennung von StaRUG -Restrukturierungen: Mehr Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen. Seit Juli 2022 bietet das StaRUG die Möglichkeit, Restrukturierungspläne öffentlich bekannt zu machen und damit in der gesamten EU durchzusetzen. Unternehmer können mit grenzüberschreitender Rechtssicherheit rechnen, da keine separate Gerichtsentscheidung erforderlich ist, stellt Rechtsanwältin Claudia Rumma dar.
- Vertrauen in Krisenzeiten: Wie ein Unternehmen in der Insolvenz seine Mitarbeiter hält. Trotz der Unsicherheit, die eine Insolvenz mit sich bringt, kann ein Unternehmen durch klare Kommunikation und das Aufzeigen von Zukunftsperspektiven das Vertrauen der Belegschaft stärken und sie motivieren, an Bord zu bleiben, erläutert Senior Consultant Nina Bartel, plenovia GmbH, in ihrem Beitrag.
Viel Spaß beim Lesen!